Durch Napster Luxemburg SARL gelöste Beschwerde. | 837 Views | 06.06.2012 | 11:14 Uhr
geschrieben von Stephan Wills

Napster Luxemburg SARL (Luxemburg)

Rückzahlung meines Guthabens nach außerordentlicher Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Konto 0 555 812 105

Im Januar 2012 wurde durch die Presse bekannt, dass Napster von Rhapsody übernommen wurde. Nach der offiziellen Mitteilung durch Napster Rhapsody per Mail und dem zu einem stark eingeschränkten Musikangebot und zum anderen der nicht mehr einwandfrei funktionierenden technischen Plattform habe ich die Musicflatrate am 28.03.2012 außerordentlich gekündigt. Diese hatte ich 11.05.2011 abgeschlossen und den Beitrag von € 129,95 im Voraus leisten müssen.

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Am 09.04.2012 bestätigte mir dann erstmals, dass ich eine anteilsmäßige Rückzahlung erhalten werde. Am 20.04.2012 teilte man mir mit, dass man die Rückzahlung nicht vornehmen konnte, weil man meine damalige Zahlung in den Systemen nicht finden konnte. Daher hatte man mich gebeten, meine Anschrift und meine Bankverbindung mitzuteilen. Dies habe ich auch umgehend getan.

Am 27.04.2012 teilte man mir dann mit, dass die Rückzahlung in Höhe von € 86,63 von der zuständigen Abteilung bearbeitet werde, dies aber bis zu acht Wochen dauern könne. Dem habe ich umgehend widersprochen. Andernfalls würde ich Verzugszinsen in Rechnung stellen.

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Nachdem weiterhin kein Zahlungseingang festzustellen war, habe ich dann am 23.05.2012 eine Frist zur Zahlung gesetzt (31.12.2012) und Zinsen Seite dem 28.03.2012 in Rechnung gestellt.

Die Antwort von Napster kam umgehend am 24.05.2012. Alles, was darin stand, war mir bereits bekannt. Zitat: "In Bezug auf Ihr Fax teile ich Ihnen gerne mit, dass der Erstattungsprozess für Kunden, die keinen Zahlungsvorgang im unserem System nach der Umstellung haben, bis zu 8 Wochen dauern kann."

Ich habe am 24.05.2012 umgehend geantwortet, dass eine Zahlung durchaus schneller abzuwickeln sei und ich auf den gesetzten Termin und die in Rechnung gestellten Verzugszinsen weiterhin bestehe.

Die Antwort von Napster: "Wie früher erwähnt, Ihr Anliegen wurde direkt an die Hauptbuchhaltung weitergeleitet, da Ihre Zahlungen bei uns im System nicht sichtbar sind. Sie werden sich darum kümmern, dass die Rückerstattung bei Ihnen schnellstmöglich eintrifft. Diesbezüglich gibt es die Aussage, dass dieser Process 8 Wochen dauert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir leider dagegen nichts tun können."

Fazit: Mein erster Job (ich bin Banker) war das Vetreiben von Zwangsvollstreckungen. Daher werde ich nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Kosten werden vielfach höher als die ursprüngliche Forderung sein.

Pech für Napster Rhapsody!

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Meine Forderung an Napster Luxemburg SARL: Umgehende Erstattung der Forderung nebst Verzugszinsen


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Kommentare und Trackbacks (4)


11.06.2012 | 23:39
von ReclaBoxler-9415524 | Regelverstoß melden
Bei der hier angegebenen Frist habe ich mich in der Tat vertan.
Richtig ist der 31.05.2012.
Verzugszinsen können gemäß Paragraph 288 BGB verlangt werden.
Schließlich handelt es sich um eine sofort fällige Rückzahlungsforderung, mit der sich der Schuldner (Napster) in Verzug befindet.

13.06.2012 | 19:29
von Stephan Wills noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Stephan Wills Leider hat sich bis heute Napster nicht bei mir gemeldet oder eine Zahlung geleistet. Bleibt der Mahnbescheid abzuwarten, welcher gegen Napster veranlasst wurde.


27.06.2012 | 23:11
von Stephan Wills noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Stephan Wills Napster hat sich immer noch nicht gemeldet oder die zugesagte Zahlung geleistet.


13.07.2012 | 08:23
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.07.2012 | 08:25
von Stephan Wills gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Stephan Wills Napster hat mir nun einen Scheck in Höhe von € 86,63 zukommen lassen. Die Verzugszinsen wurden nicht gezahlt.




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