lammetrans (Neuhof)
Vertrag der Dauer-Gartenpflegearbeit wird nicht eingehalten
Am 12.10.2011 wurde mit dem Unternehmen ein Vertrag für die Dauer-Gartenpflegearbeiten abgeschlossen.
Die Gartenpflege - Arbeit soll gemäß Vertrag jährlich, 1. Ende März/Anfang April, 2. Ende Juni/Anfang Juli, 3. Ende September/Anfang Oktober ausgeführt werden.
Der 3. Arbeitsgang 2011, nach Auftragsannahme, wurde zur Zufriedenheit ausgeführt und bezahlt. Der 1. Arbeitsgang für März/Anfang April 2012 wurde bis zum heutigen Tag nicht beendet/erbracht. Der Vertragsnehmer befindet sich mit seiner Leistung in Verzug.
Mein Schreiben an den Auftragnehmer am 03.06.2012:
... die Gartenpflegearbeit, gemäß Vertrag vom 12.10.2011, für den 1. Vegetationsdurchgang Ende März/Anfang April ist nicht abgeschlossen.
Ursprünglich sagten Sie zu, die Arbeit nach Ostern, in der 15. KW auszuführen. Am Freitag, den 01. Mai 2012 teilen Sie mir mit, dass Arbeit eventuell in der 24. KW erledigt wird.
Der 2. Vegetationsdurchgang Ende Juni/Anfang Juli steht nun zeitnah an. Ich bitte Sie um Mitteilung Ihrer Vorplanung zur Erledigung der Arbeit.
Schriftlich erklärt der Auftragnehmer am 05.06.2012:
Wie bereits telefonisch besprochen, werde ich keine weiteren Leistungen erbringen, wenn kein angemessener Abschlag der Rechnung vom 22.05.2012 erfolgt. Auch werde ich keine weiteren Termine benennen, da Sie wissen, ich von der Witterung, Schohn-und Setzzeit abhängig bin.
Anmerkung: Ich behalte mir einen Schadenersatzanspruch aufgrund der Vertragsverletzung vor und kündige den Vertrag außerordentlich, fristlos.
Die Jahresleistung mit dem Betrag. wird nach erbrachter Leistung entrichtet.
Abschlagszahlungen werden freiwillig, nach erbrachter Leistung erbracht.
So, wie sie es oben schreiben, geht man davon aus, das Abschläge gezahlt werden SOLLEN, bzw. quartalsmäßig, nach Leistung gezahlt wird.
Beschwerde ist noch nicht gelöst