Groupon GmbH (Berlin)
Groupon hat bisher kein Geld erstattet
Bestell-/Kundennummer: Gutschein 125/0045
Betrifft: Gutschein 125/0045
Autokosmetik Holzer
Regensburger Straße 10
90478 Nürnberg gültig bis 05.06.2012
Guten Tag Herr Dr. Jens Hutzschenreuter,
Ihrem Kundendienst habe ich mein Anlegen nunmehr seit 14 Tagen vorgetragen, bisher wurde von Ihnen kein Geld retourniert. Seit heute stehts in der reclabox, wie avisiert.
Worum gehts:
ich erwarb den og Gutschein. Anfang Mai nahm ich mit dem Anbieter per SMS Kontakt auf. Keine Reaktion. Eine Woche vor Verfall erneut, diesmal eine Antwort per SMS: Es wären keine Termine mehr frei, ich solle mich an Sie wenden und würde mein Geld zurückbekommen.
Bis heute ist dem nicht so.
Ich darf Sie höflich ersuchen, mir das ausstehende Geld für die entgangene Leistung (Nano-Versieglung nebst Autowäsche 73,50 Euro) auf das Ihnen bekannte PayPal-Konto alternativ als Scheck gutzustellen.
Diese Leistung wurde nicht erbracht.
Für die Erledigung habe ich mir den 25-06-2012 vorgemerkt.
Grieche hat Tisch, dann Groupon bekanntgegeben, nur hat der Grieche keinen Platz.
ich werde diese Reklamation wegen weiterer Fehlleistungen aufrecht erhalten.
Zwar wurde der Preis zurückerstattet, aber nicht der Wert! Und Zinsen kennen Sie scheinbar nicht.
Den Unterschied können Sie auch in zweitklassigen Intelligenztests nachlesen.
Immerhin schein Groupon auf reclabox zu reagieren.
Spannend wird die geschichte mit dem Catering-Gutschein!
Habe für zwei gutscheine meine gezahlte Kohle zurückbekommen. Was bleibt ist der zu ersetztende Schden, da der Wert vom Preis enorm abweicht Statt einem Catering für 250 Euro gabs eben die gezahlten 99 Euro retour.
Aber:
Seit Mai 2012 ist Groupon bekannt, dass das Catering der A-Kulina nicht liefert:
wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass es aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich ist, Gutscheine bei unserem Partner A-kulina einzulösen. Für die möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Sollten Sie hiervon noch einen Gutschein haben, der nicht zeitnah seitens Groupon gutgeschrieben wurde, versäumen Sie nicht Strafanzeige nach 263 (2) StGB zu erstatten.
Der Wertersatz ist zivilrechtlich durchsetzbar.