Durch Telefónica endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 19811 Views | 21.06.2012 | 10:12 Uhr
geschrieben von Karin Rohr

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Schockierende Rechnung und Kundenabzocke - yes, O2 can do

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 30949711

Anfang Juni kam in Form einer O2 (Telefónica Germany) Mobilfunkrechnung der Schock. Ich sollte 82 Euro an O2 zahlen, obwohl ich im Mai kaum telefoniert hatte.

SCHLAGWORTE

Da muss O2 unabsichtlich ein Fehler bei der Rechnungsstellung unterlaufen sein, dachte ich noch sehr naiv zu diesem Zeitpunkt. Der „Fehler“ war schnell gefunden, an drei Tagen waren für mein Handy extrem hohe WAP/Internet-Bezüge gelistet. Es kam aber noch dicker: Diese drei WAP/Internet-Bezüge beliefen sich sogar auf unglaubliche 105 Euro, die gesamte Rechnungshöhe inkl. Gesprächsgebühren betrug damit eigentlich 112 Euro.

Gemäss Begleitschreiben von O2 war der Gesamtrechnungsbetrag zu meinem Wohl bereits um 30 Euro von O2 gekürzt worden, dafür wurde mir aber im Gegenzug eine kostenpflichtige, monatliche Leistung „Internet-Pack-M plus“ zum Preis von 20 Euro/Monat ab dem Folgemonat von O2 zwangsverordnet, die erst nach einem Monat von mir abbestellt werden kann. Die Grosszügigkeit von O2 reduzierte sich damit auf ganze 10 Euro.

Das Vorgehen von O2 erweckte bei mir sofort den Anschein einer Standardprozedur und ich begann nachzuforschen. Von noch wesentlich höheren, teilweise sogar 4-stelligen Horror-Rechnungen der Mobilfunkbetreiber hatte ich ja schon mal gehört, aber nicht geglaubt, dass mir selbst so etwas bei O2 auch nur annähernd passieren könne. Zum wiederholten Male seit mehreren Jahren hat O2 doch angeblich die zufriedensten Kunden?

Schnell wurde klar, dass in der Vergangenheit mit der Zunahme von Horror-Rechnungen aufgrund von Datenbezug eine Tages-Datenflatrate, auch „Tagesairbag“ genannt, zum Schutz der Kunden eingeführt wurde. So ist es auch bei O2 geschehen und es findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2, Stand 01.07.2011, folgender Passus:

„Für O2 Kunden mit einem bestehenden … Mobilfunkvertrag in allen Tarifen gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung. “

Der Tagesairbag kostet 3,50 Euro, demzufolge hätte ich also 10,50 Euro für die drei Tage Datenbezug zu bezahlen und nicht den unglaublichen 10-fachen Betrag von 105 Euro, wie die O2-Rechnung aktuell aufweist.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Die Ernüchterung bzgl. der Kundenfreundlichkeit von O2 kam dann bei der Kontaktaufnahme mit der Serviceabteilung bzw. im weiteren Verlauf sogar mit einem Beschwerde-Manager der O2-Geschäftsführung: „Alles an der O2-Rechnung habe seine Richtigkeit, es liege kein Fehler seitens O2 vor. Die AGB von 2011 würden bei bestehenden Verträgen nicht automatisch angewendet“.

Welcher Datentarif im Mai bei mir tatsächlich aktiv war, kann ich leider nicht mehr herausfinden. Durch die Zwangsbuchung des Internetpaketes durch O2 Anfang Juni wurden mir die aktuellen Tarifdaten in meinen Kundenbereich überschrieben und die im Mai gültig gewesenen Tarifdaten lassen sich jetzt durch mich leider nicht mehr nachvollziehen. Um so etwas zukünftig zu vermeiden, werde ich also regelmässig Bildschirmausdrucke von meinem O2-Kundenbereich machen müssen.

Aber wieso darf O2 in meinem Kundenbereich ungefragt herumpfuschen und andererseits werden Änderungen zum Wohle des Kunden nicht automatisch umgesetzt?

Ich habe mittlerweile per Einschreiben Widerspruch gegen die O2-Rechnung eingelegt und das zwangsverordnete, kostenpflichtige Internet-Paket für die Zukunft gekündigt. Die Chance, dass sich O2 doch noch zu einer Rechnungskorrektur „herablässt“, sehe ich als einzelner Kunde aber leider nur als gering an. Diese Form der Abzocke hat wohl leider Methode bei O2.

Ein Kuriosum am Rande: Bei der Kundenbewertung der Serviceleistungen im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse geht es bei O2 wohl nicht ganz mit rechten Dingen zu. Eine positive Bewertung in der jüngeren Vergangenheit wurde angenommen, während eine negative Bewertung im aktuellen Fall zu einer kryptischen Fehlermeldung des O2-Systems führte und trotz mehrfacher Versuche immer wieder abgewiesen wurde. Das ist natürlich auch eine Methode, um zufriedene Kunden zu bekommen.

O2, ich bin unzufrieden!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Erstattung der zuviel bezahlten Gebühren und kostenfreies Storno des nicht bestellten Internet-Paketes


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


22.06.2012 | 17:39
von Karin Rohr | Regelverstoß melden
Zum Kommentar von ReclaBoxler-2595191:
Der Kern meiner Beschwerde sind die von O2 veröffentlichten, aber nicht angewendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Ab 9.11.2010 gilt bei bestehenden Mobilfunkverträgen der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung“. Ob diese AGB angewendet werden oder nicht, macht in meinem Fall eine Differenz von 100 Euro minus der O2-Kulanz von 10 Euro aus, also habe ich 90 Euro zu viel bezahlt. Die 20 Euro für das nicht gebuchte Internet-Paket muss ich ja dann im nächsten Monat zahlen, was die O2-Rechnung für Mai nachwirkend auf 102 Euro hochtreibt.
O2 will hier offensichtlich nichts anderes als abkassieren, denn in den aktuellen AGB von Mai 2012 ist dieser für O2 unangenehme Passus bzgl. des Tagesairbags gar nicht mehr enthalten. Jemand, der nur die aktuellen AGB kennt, wüsste also gar nichts von der Einführung des Tagesairbags für bestehende Verträge.
Das ungefragte Hinzubuchen des Internet-Paketes durch O2 hat mir zudem jegliche Transparenz bzgl. des geltenden Datentarifes genommen. Kein Kunde kann die Richtigkeit einer Rechnung feststellen, wenn dafür die Berechnungsgrundlage, also der geltende Datentarif, fehlt.

24.06.2012 | 13:46
von Karin Rohr | Regelverstoß melden
Zum Kommentar von ReclaBoxler-2595191:
Mein O2-Vertrag (Karte ohne Handy) läuft bereits seit 2008. Seitdem hat es aufgrund von AGB-Änderungen seitens O2 einige automatische Anpassungen (u. a. aufgrund von EU-Regelungen) bei meinem Vertrag gegeben.

Deswegen ist es mir jetzt auch rätselhaft, warum O2 den Internet-/Datenbezug im Mai mit historischen 9 Cent pro Minute abgerechnet hat. Die O2-Karte werde ich zukünftig wenn überhaupt nur noch in uralten Handys ohne Datenbezugsmöglichkeit verwenden, alles andere ist mir zu riskant und finanziell unkalkulierbar.

Meistens zieht man ja beim Disput mit einer Firma den Kürzeren, wenn die Firma anfängt, auf ihre AGB zu verweisen. In diesem Fall sind die geänderten AGB zu meinen Gunsten formuliert (Tagesairbag als Standardabrechnung für bestehende Verträge) – aber dann scheinen die AGB plötzlich von untergeordneter Bedeutung zu sein?

29.06.2012 | 14:56
von Karin Rohr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
O2 hat seit Veröffentlichung der Beschwerde keinen Kontakt mit mir aufgenommen.


02.07.2012 | 21:48
von ReclaBoxler-8126328 | Regelverstoß melden
Ich habe auch meinen persönlichen Disput mit O2 und kann nur bestätigen, dass es ungemein kompliziert ist, die tatsächlich geltenden AGB zu ermitteln. Über das Portal kann ich überhaupt nichts zu meinen Verträgen einsehen und da ich es naiver Weise verpasst habe, alle Vertragsänderungen und -aktualisierungen der letzten 10 Jahre inkl. AGBs zu dokumentieren, bin ich auf die Auskünfte der Hotline angewiesen. Und dort hat man mir auch noch etwas Falsches mitgeteilt, zu dem O2 nun nicht stehen möchte!

15.07.2012 | 16:19
von Karin Rohr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
O2 macht keine Anstrengungen, um einen zufriedenen Kunden zu bekommen. Ausser der nächsten Rechnung hat O2 nichts von sich hören lassen.


06.08.2012 | 17:36
von Karin Rohr endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier hilft wohl nur noch der Klageweg - Aufnimmerwiederhören O2!


17.08.2012 | 21:28
von Daniel | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich,

wer ein Smartphone nutzt sollte sich über die Datennutzungskosten, die dadurch entstehen können, im Bilde sein. Meist verweist der Hersteller selbst noch in der Anleitung auf diesen Punkt!

Ein Blick in die Preistabelle hilft dabei! Zur Not kann man die SIM auch für Datendienste sperren lassen!

20.08.2012 | 17:45
von Karin Rohr | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich,

gerade in einer Zeit, wo die Datennutzung durch Smartphones in Deutschland millionenfach vorkommt und beim Provider keine immensen Kosten pro Nutzer verursacht, stellt eine Tagesgebühr von 45 Euro für die Inlands-Datennutzung den reinsten Wucher von O2 dar.

Bei dieser Gewinnspanne wundert es dann auch nicht, dass der Tagesairbag von 3,50 Euro nicht zur Anwendung kommt, soll der Kunde doch erstmal zahlen und sich anschliessend sein zuviel bezahltes Geld einklagen, was wohl selten bis gar nicht vorkommt.

Der Blick in die Preistabelle, in der der Tagesairbag genannt ist, hilft da leider gar nichts.

20.08.2012 | 18:54
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey Daniel

Damit sie sich ungefähr vorstellen können, wie weit dieser Betrag im Himmel ist und was da in D abgeht:

In A, wo Konkurrenz und Gesetze schärfer sind, bekommen sie für 45 Euro:

Zwei Sim-Karten mit unbegrenztem und ungedrosselten UMTS-Betrieb für ein Monat bei > 95% UMTS-Abdeckung.

Zudem ist der maximale Betrag für Datendienste ohne Info für den Kunden auf 50 Euro beschränkt. Pro Monat!

Das sollte ein Anhaltspunkt sein, solchen Auswüchsen mal einen Riegel vorzuschieben.

20.12.2012 | 12:30
von Jösch S. | Regelverstoß melden
Ich habe leider bereits zum zweiten mal die gleiche Erfahrung mit O2 gemacht! Hatte über Jahre zwei alte Genion-Duo Verträge, die abgeschlossen wurden, als mobile Internetnutzung noch etwas exotisches war. Entsprechend exklusiv war diese Leistung in diesen Verträgen bepreist (was mich nie interessierte, da ich die Karten nur zum Telfonieren nutzen wollte und zwar in SE W800i, die zwar eine WAP-Funktionalität hatten, aber mit ihren 1,5 Zoll Displays nicht wirklich eine Internetnutzung nahelegten). Iregendwann Anfang 2011 erhielt ich eine Rechnung über rd. das Dreifache der übl. mtl. Rechnung, etwa 100 €. Auf Nachfrage bei der Service Hotline erklärte man mir, dass es zu einer Internetnutzung im Umfang von etwa 170€ Gebühren gekommen war, O2 aber "kulanterweise" 50% davon begutschriftet hat, im Gegenzug aber das kostenpflichtige Internetpack M für mich eingebucht hat. Auf meine Bitte, das Internetpack direkt wieder zu stornieren, erhielt ich die Auskunft, dass dies erst nach einem Monat möglich sei, anderenfalls würde die Kulanzgutschrift (über rd. 85€) zurückgenommen. Einen von mir geforderten Nachweis darüber, welche Webseiten aufgerufen worden sein sollen, hat O2 nie grführt. Angeblich wird das aus Datenschutzgründen nicht gespeichert (schon merkwürdig, Sprachverbindungen werden doch auch mit jeweils beiden beteiligten Rufnummern gespeichert). Ich bestreite bis heute, dass diese INternetnutzung jemals stattgefunden hat, denn an meinem Handy war immer die Tastensperre aktiviert, so dass eine unabsichtliche/unbemerkte Nutzung auszuschließen ist. Habe damals die beiden Verträge sofort gekündigt und die SIM Karten vernichtet, obwohl noch ein halbes Jahr Vertragsrestlaufzeit bestand. Leider habe ich dabei vergessen, dass ich zwischenzeitlich für meine drei Kinder O2-Loop SIM Karten bestellt hatte, weil mir das mit dem Prepaid zu blöd war. Im März diesen Jahres dann der nächste Gau: über 300€ Internetnutzung sollen mit einer der drei Karten erfolgt sein. Wieder anteilige Gutschrift durch O2 und Einbuchung des Internetpacks (20 € pro Monat). Leider habe ich erst im Juli bei Durchsicht meiner Kto. auszüge gemerkt, dass O2 immer noch von meinem Konto abbucht. Da ich annahm, die Geschäftsverbindung dorthin längst vollständig gekündigt zu haben (auch die Kinder hatten inzwischen ALDI Talk SIM Karten), habe ich bei der Hotline angerufen und reklamiert - gleiches Spiel: Nachweis der INternetnutzung aus Datenschutzgründen nicht möglich, aber man hat mir "versichert" dass es tatsächlich zu einer solchen Nutzung gekommen ist (wenns nicht zum Heulen wäre würde ich lachen ;o). Da mein Portal-Zugang ehemals unter einer der längst gekündigten O2 Genion Rufnummern eingerichtet war, ging der nicht mehr und ich konnte nicht mal die Rechnungen einsehen (deswegen habe ich das Info-Blatt zur Einbuchung des Internetpacks nie erhalten). Habe bei der Hotline um Zusendung von Rechnungskopien seit März per Post gebeten, was man mir auch zugesat hat. Habe ferner an der Hotline um sofortige Sperre aller jemals an mich ausgehändigten O2 SIM Karten gebeten. In der Folge habe ich bis Anfang Dezember immer wieder per Einschreiben mit O2 korrespondieren müssen, um dann am 05.12.2012 endlich zwei (!) Rechnungskopien für die Monate Juli und August zu erhalten. Hier wird immer noch das Internetpack M abgerechnet, was mindestens für August absolut ungerechtfertigt ist, weil ich am 26.07. an der Hotline gekündigt habe. Aber auch hier besteht O2 auf einen Monat Kündigungsfrist, obwohl ich das Paket seit März bereits für 4 Monate bezahlt habe.

Ich bin mittlerweile absolut davon überzeugt, dass hier methodisch Abzocke betrieben wird. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen ist fast unmöglich, weil es (auch das hat m. E. Methode) keinen zuständigen Sachbearbeiter sondern stattdessen fröhlich wechselnde Call-Center Mitarbeiter sind, mit denen man es zu tun hat.

Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute spätetstens beim ersten Schreiben auf dem oben fettgedruckt "RECHT & INKASSO" steht und in dem hohe zusätzliche Kosten angedroht werden, vor lauter Angst lieber alles sofort bezahlen, was O2 fordert, um nicht noch höhere Kosten zu riskieren. Mir wurde sogar mit SCHUFA Eintrag gedroht, obwohl das bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist.

Für mich sind das nicht die Geschäftsgebaren eines "ordentlichen Kaufmanns". Aber leider gibt der Gesetzgeber über das AGB Recht den Unternehmen immer noch viel zu viele Möglichkeiten, zu Lasten der Kunden und ohne deren Zustimmung gebührenpflichtige Leistungen einzubuchen.

Man stelle sich vor, nur weil man mal bei Amazon eine CD oder ein Buch bestellt und damit die AGB anerkannt hat, würden die einem im Folgemonat einen Flat Screen für 2.000 EUR schicken, zum Schutz davor, dass ich mir vor meinem alten Röhrenfernseher wegen der groben Auflösung meine Augen verderbe. Wo gibt es denn sowas?

Überlege mir, ob ich den Fall mal an Stern TV oder so schicke, aber vermutlich sind die Beträge zu gering, um Potential für attraktive Einschaltquoten zu bieten.

O2 / Telefonica Deutschland sind für mich gestorben. Ich finde deren Geschäftspraktiken unanständig.

20.12.2012 | 20:55
von Tobias Neff | Regelverstoß melden
Ich habe nach dem Verlust (vermutlich Diebstahl) meines von mir dann abgelösten O2-Handys versucht, aus dem für mich teuren Vertrag herauszukommen, bislang ohne Erfolg. Trotz der Sperre ließ O2 den Vertrag weiter laufen, Fragen nach detaillierten Abrechnungen wurden inhaltlich nicht beantwortet. Hatte mir inzwischen ein billiges Handy mit Prepaidkarte besorgt, weil ich (19) nun auch arbeitslos bin, telefoniert wurde mit der SIM-Karte eh nicht méhr (war ja gesperrt), trotzdem schickt O2 jeden Monat neue erhöhte Rechnungen, mit Mahnbriefen von internen Mitarbeitern und auch noch überflüssigerweise von ihren Anwaltskanzleien. Und wollen mir eine neue SIM-Karte anbieten, für die kein Bedarf besteht. Resümee: Kundenkulanz oder gar Schadenminderungspflicht (lt. BGB) scheint in der Konzernfiliale Nürnberg eher ein Fremdwort zu sein?

Weihnachtswunsch 2012 deshalb: Vertragsbeendigung unter Kulanzaspekten und Rückrechnung des notleidenden Vertrags.

07.01.2013 | 14:10
von Rolf Neff | Regelverstoß melden
Aufgrund dieser entlarvenden Berichte haben wir uns entschlossen, die Geschäftsbeziehung mit O2 zu kündigen!

20.01.2013 | 13:43
von M. M. | Regelverstoß melden
Wenn Sie als Kunde mit irgendetwas bei O2 nicht zufrieden sind und Mitarbeiter von O2 sich nicht oder kaum kümmern, es viele Wochen dauert bis etwas erledigt wird, empfehle ich die Beschwerdeabteilung oder die Geschäftsleitung von O2 einzuschalten:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Geschäftsführer: René Schuster
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München

Deutschland

Telefon: 089-24420



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!