Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)
Schockierende Rechnung und Kundenabzocke - yes, O2 can do
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Anfang Juni kam in Form einer O2 (Telefónica Germany) Mobilfunkrechnung der Schock. Ich sollte 82 Euro an O2 zahlen, obwohl ich im Mai kaum telefoniert hatte.
Da muss O2 unabsichtlich ein Fehler bei der Rechnungsstellung unterlaufen sein, dachte ich noch sehr naiv zu diesem Zeitpunkt. Der „Fehler“ war schnell gefunden, an drei Tagen waren für mein Handy extrem hohe WAP/Internet-Bezüge gelistet. Es kam aber noch dicker: Diese drei WAP/Internet-Bezüge beliefen sich sogar auf unglaubliche 105 Euro, die gesamte Rechnungshöhe inkl. Gesprächsgebühren betrug damit eigentlich 112 Euro.
Gemäss Begleitschreiben von O2 war der Gesamtrechnungsbetrag zu meinem Wohl bereits um 30 Euro von O2 gekürzt worden, dafür wurde mir aber im Gegenzug eine kostenpflichtige, monatliche Leistung „Internet-Pack-M plus“ zum Preis von 20 Euro/Monat ab dem Folgemonat von O2 zwangsverordnet, die erst nach einem Monat von mir abbestellt werden kann. Die Grosszügigkeit von O2 reduzierte sich damit auf ganze 10 Euro.
Das Vorgehen von O2 erweckte bei mir sofort den Anschein einer Standardprozedur und ich begann nachzuforschen. Von noch wesentlich höheren, teilweise sogar 4-stelligen Horror-Rechnungen der Mobilfunkbetreiber hatte ich ja schon mal gehört, aber nicht geglaubt, dass mir selbst so etwas bei O2 auch nur annähernd passieren könne. Zum wiederholten Male seit mehreren Jahren hat O2 doch angeblich die zufriedensten Kunden?
Schnell wurde klar, dass in der Vergangenheit mit der Zunahme von Horror-Rechnungen aufgrund von Datenbezug eine Tages-Datenflatrate, auch „Tagesairbag“ genannt, zum Schutz der Kunden eingeführt wurde. So ist es auch bei O2 geschehen und es findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von O2, Stand 01.07.2011, folgender Passus:
„Für O2 Kunden mit einem bestehenden … Mobilfunkvertrag in allen Tarifen gilt für die deutschlandweite Internetnutzung mit der Standardeinstellung die minutengenaue Abrechnung als Standardabrechnung. Ab 09.11.2010 gilt in diesem Fall der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung. “
Der Tagesairbag kostet 3,50 Euro, demzufolge hätte ich also 10,50 Euro für die drei Tage Datenbezug zu bezahlen und nicht den unglaublichen 10-fachen Betrag von 105 Euro, wie die O2-Rechnung aktuell aufweist.
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Die Ernüchterung bzgl. der Kundenfreundlichkeit von O2 kam dann bei der Kontaktaufnahme mit der Serviceabteilung bzw. im weiteren Verlauf sogar mit einem Beschwerde-Manager der O2-Geschäftsführung: „Alles an der O2-Rechnung habe seine Richtigkeit, es liege kein Fehler seitens O2 vor. Die AGB von 2011 würden bei bestehenden Verträgen nicht automatisch angewendet“.
Welcher Datentarif im Mai bei mir tatsächlich aktiv war, kann ich leider nicht mehr herausfinden. Durch die Zwangsbuchung des Internetpaketes durch O2 Anfang Juni wurden mir die aktuellen Tarifdaten in meinen Kundenbereich überschrieben und die im Mai gültig gewesenen Tarifdaten lassen sich jetzt durch mich leider nicht mehr nachvollziehen. Um so etwas zukünftig zu vermeiden, werde ich also regelmässig Bildschirmausdrucke von meinem O2-Kundenbereich machen müssen.
Aber wieso darf O2 in meinem Kundenbereich ungefragt herumpfuschen und andererseits werden Änderungen zum Wohle des Kunden nicht automatisch umgesetzt?
Ich habe mittlerweile per Einschreiben Widerspruch gegen die O2-Rechnung eingelegt und das zwangsverordnete, kostenpflichtige Internet-Paket für die Zukunft gekündigt. Die Chance, dass sich O2 doch noch zu einer Rechnungskorrektur „herablässt“, sehe ich als einzelner Kunde aber leider nur als gering an. Diese Form der Abzocke hat wohl leider Methode bei O2.
Ein Kuriosum am Rande: Bei der Kundenbewertung der Serviceleistungen im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse geht es bei O2 wohl nicht ganz mit rechten Dingen zu. Eine positive Bewertung in der jüngeren Vergangenheit wurde angenommen, während eine negative Bewertung im aktuellen Fall zu einer kryptischen Fehlermeldung des O2-Systems führte und trotz mehrfacher Versuche immer wieder abgewiesen wurde. Das ist natürlich auch eine Methode, um zufriedene Kunden zu bekommen.
O2, ich bin unzufrieden!
Der Kern meiner Beschwerde sind die von O2 veröffentlichten, aber nicht angewendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Ab 9.11.2010 gilt bei bestehenden Mobilfunkverträgen der Minutenpreis mit Tagesairbag als Standardabrechnung“. Ob diese AGB angewendet werden oder nicht, macht in meinem Fall eine Differenz von 100 Euro minus der O2-Kulanz von 10 Euro aus, also habe ich 90 Euro zu viel bezahlt. Die 20 Euro für das nicht gebuchte Internet-Paket muss ich ja dann im nächsten Monat zahlen, was die O2-Rechnung für Mai nachwirkend auf 102 Euro hochtreibt.
O2 will hier offensichtlich nichts anderes als abkassieren, denn in den aktuellen AGB von Mai 2012 ist dieser für O2 unangenehme Passus bzgl. des Tagesairbags gar nicht mehr enthalten. Jemand, der nur die aktuellen AGB kennt, wüsste also gar nichts von der Einführung des Tagesairbags für bestehende Verträge.
Das ungefragte Hinzubuchen des Internet-Paketes durch O2 hat mir zudem jegliche Transparenz bzgl. des geltenden Datentarifes genommen. Kein Kunde kann die Richtigkeit einer Rechnung feststellen, wenn dafür die Berechnungsgrundlage, also der geltende Datentarif, fehlt.
Mein O2-Vertrag (Karte ohne Handy) läuft bereits seit 2008. Seitdem hat es aufgrund von AGB-Änderungen seitens O2 einige automatische Anpassungen (u. a. aufgrund von EU-Regelungen) bei meinem Vertrag gegeben.
Deswegen ist es mir jetzt auch rätselhaft, warum O2 den Internet-/Datenbezug im Mai mit historischen 9 Cent pro Minute abgerechnet hat. Die O2-Karte werde ich zukünftig wenn überhaupt nur noch in uralten Handys ohne Datenbezugsmöglichkeit verwenden, alles andere ist mir zu riskant und finanziell unkalkulierbar.
Meistens zieht man ja beim Disput mit einer Firma den Kürzeren, wenn die Firma anfängt, auf ihre AGB zu verweisen. In diesem Fall sind die geänderten AGB zu meinen Gunsten formuliert (Tagesairbag als Standardabrechnung für bestehende Verträge) – aber dann scheinen die AGB plötzlich von untergeordneter Bedeutung zu sein?
wer ein Smartphone nutzt sollte sich über die Datennutzungskosten, die dadurch entstehen können, im Bilde sein. Meist verweist der Hersteller selbst noch in der Anleitung auf diesen Punkt!
Ein Blick in die Preistabelle hilft dabei! Zur Not kann man die SIM auch für Datendienste sperren lassen!
gerade in einer Zeit, wo die Datennutzung durch Smartphones in Deutschland millionenfach vorkommt und beim Provider keine immensen Kosten pro Nutzer verursacht, stellt eine Tagesgebühr von 45 Euro für die Inlands-Datennutzung den reinsten Wucher von O2 dar.
Bei dieser Gewinnspanne wundert es dann auch nicht, dass der Tagesairbag von 3,50 Euro nicht zur Anwendung kommt, soll der Kunde doch erstmal zahlen und sich anschliessend sein zuviel bezahltes Geld einklagen, was wohl selten bis gar nicht vorkommt.
Der Blick in die Preistabelle, in der der Tagesairbag genannt ist, hilft da leider gar nichts.
Damit sie sich ungefähr vorstellen können, wie weit dieser Betrag im Himmel ist und was da in D abgeht:
In A, wo Konkurrenz und Gesetze schärfer sind, bekommen sie für 45 Euro:
Zwei Sim-Karten mit unbegrenztem und ungedrosselten UMTS-Betrieb für ein Monat bei > 95% UMTS-Abdeckung.
Zudem ist der maximale Betrag für Datendienste ohne Info für den Kunden auf 50 Euro beschränkt. Pro Monat!
Das sollte ein Anhaltspunkt sein, solchen Auswüchsen mal einen Riegel vorzuschieben.
Ich bin mittlerweile absolut davon überzeugt, dass hier methodisch Abzocke betrieben wird. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen ist fast unmöglich, weil es (auch das hat m. E. Methode) keinen zuständigen Sachbearbeiter sondern stattdessen fröhlich wechselnde Call-Center Mitarbeiter sind, mit denen man es zu tun hat.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute spätetstens beim ersten Schreiben auf dem oben fettgedruckt "RECHT & INKASSO" steht und in dem hohe zusätzliche Kosten angedroht werden, vor lauter Angst lieber alles sofort bezahlen, was O2 fordert, um nicht noch höhere Kosten zu riskieren. Mir wurde sogar mit SCHUFA Eintrag gedroht, obwohl das bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist.
Für mich sind das nicht die Geschäftsgebaren eines "ordentlichen Kaufmanns". Aber leider gibt der Gesetzgeber über das AGB Recht den Unternehmen immer noch viel zu viele Möglichkeiten, zu Lasten der Kunden und ohne deren Zustimmung gebührenpflichtige Leistungen einzubuchen.
Man stelle sich vor, nur weil man mal bei Amazon eine CD oder ein Buch bestellt und damit die AGB anerkannt hat, würden die einem im Folgemonat einen Flat Screen für 2.000 EUR schicken, zum Schutz davor, dass ich mir vor meinem alten Röhrenfernseher wegen der groben Auflösung meine Augen verderbe. Wo gibt es denn sowas?
Überlege mir, ob ich den Fall mal an Stern TV oder so schicke, aber vermutlich sind die Beträge zu gering, um Potential für attraktive Einschaltquoten zu bieten.
O2 / Telefonica Deutschland sind für mich gestorben. Ich finde deren Geschäftspraktiken unanständig.
Weihnachtswunsch 2012 deshalb: Vertragsbeendigung unter Kulanzaspekten und Rückrechnung des notleidenden Vertrags.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Geschäftsführer: René Schuster
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Deutschland
Telefon: 089-24420