Mobilcom-debitel:
Trotz Vertrag und Bezahlung sehr oft kein Netz
Mobilcom-debitel:
Mobiles Internet
Mobilcom-debitel:
Leistungen werden abgerechnet, die nie bestellt wurden
Mobilcom-debitel:
Für Dienstleistung zahlen, die nicht mehr genutzt werden kann
Mobilcom-debitel:
Mobilfunkvertrag, aber keine Erreichbarkeit
In Ägypten waren es vor 2 Jahren noch 19 Euro pro MB.
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Nun würde ich mal behaupten, daß hier die Unerfahrenheit von Menschen ausgenutzt wird.
Es ist doch eine Fiktion zum Schutz vor diesem Vorwurf, daß man unterstellt, ein verständiger Mensch könnte alle Details eines Vertragswerks, das er unterschreibt, kennen und verstehen. Weder ich, noch meine Tochter, noch die Freundin hatten die geringste Ahnung davon, daß man mit dem Stick durch Internetsurfen so extreme Kosten verursachen kann! Daß in diesem Forum schon abgebrühte Leser sitzen, die jedes Maß für Anstand auch schon belanglos finden, kann ich verstehen.
Wenn Geschäftsleute das bezahlen, dann doch auch nur aus ihrer Notlage heraus, darauf angewiesen zu sein.
Der Zusammenhang zwischen Preis und Leistung ist hier jedenfalls in einem extremen Missverhältnis!
Nicht umsonst wird diesem Treiben jetzt, zumindest innerhalb Europas, von den Gesetzgebern ein Riegel vorgeschoben!
edit: 0,8GB mag vieleicht wenig klingen. Aber das ist defintiv SEHR viel mehr als nur kurz was im Internet nachsehen.
An Ihrer Stelle würde ich das nicht bezahlen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, ging aber "nur" um 680 Euro. Ich habe der Rechnung widersprochen und nicht gezahlt. Dazu hatte ich noch einige Auszüge aus diversen Gerichtsurteilen beigefügt. Noch bevor ich von der Post den Rückschein erhielt wurde ich schon zurückgerufen. Sie haben sich vielmals bei mir entschuldigt und die kompletten Roaming Gebühren übernommen.
shop.mobilcom-debitel.de/online-shop/tarife/internet-flat-vodafone-t-mobile/sonstige-informationen/1696876
Und bitte sag mir mal einer, wie man dort erkennen kann, daß 0,8 GB im Ausland 8300 Euro kosten können?
Aber mit einem ernsthaften Argument, nicht blablabla.
-im Ausland plus Roaming-Preise-
Davon abgesehen werden dies Preise vom ausländischen Dienst erhoben und nicht von Mobilcom.
Tut mit leid, aber wer in der heutigen Zeit von diesen Roaminggebühren noch nichts gehört hat, sollte das Internet gar nicht nutzen.
Davor wird schon seit J a h r e n gewarnt!
Es gibt auch im Ausland die Möglichkeit günstig zu surfen, man muß sich nur drum kümmern!
Am Rande bemerkt, 800 MB sind für eine mobile Nutzung des Internet eine enorme Menge.
Ich verbrauche mit 24 stündiger Nutzung, surfen, shoppen und mailen weniger als 150 MB im Monat!
Mit ein wenig Verhandlungsgeschick gelingt es Ihnen vielleicht diese Gebühren zu drücken, aber da Kroatien kein EU Mitglied ist würde dies nur auf Kulanz geschehen, weil, rechtlich gesehen, alles in Ordnung ist.
Die überzogenen Gebühren werden zum allergrößten Anteil vom eingenen Provider erhoben, nicht vom Ausland.
Dies ergibt sich schon daraus, dass man bei manchen Providern wesentlich günstigere Auslandspakete erwerben kann.
Natürlich wir der eigene Provider dies auf das Aulsand schieben.
Und ob eine Mini-Fussnote einen Mondpreis begründen kann, sollte sich bei diesem hohen Betrag doch mal ein RA anschauen.
Wenn ein Hotel schreiben würde: Bier 4 Euro *) Zuschlag für Zimmerservice und dann 4000 Euro dafür auf die Rechnung setzen würde, wäre das dann gültig?
www.cnet.de/praxis/mobile/41533582/page/4/roaming_gebuehren_so_entgehen_sie_der_kostenfalle_im_ausland.htm
Kroatien ist, wie bereits geschrieben, nicht in der EU und von der Deckelung nicht betroffen.
Da fallen bis zu 316,- € pro 20 MB(!) an.
Sind 8000 € geradezu ein Schnäppchen
Ich kann gar nicht glauben, wie leichtsinnig man heutzutage mit so kostspieligen Dingen umgeht. Der Vater gibt den Stick der Tochter, die der Freundin, die nimmt den mit ins Ausland und läßt halb Kroatien damit surfen.
BF ist ja mehr als leichtsinnig, der ist nicht mehr zu retten!
Die Fremden Leute konnten mit dem auf Ihn angemeldeten Vertrag machen was sie wollten. Hallooo
Da braucht man hinterher auch nicht zu jammen!
;-)
Klar und deutlich steht es da!
In einer Fußnote!
Kein Preis, wie in der ganzen Liste darüber, sorgfältig, Spalte um Spalte.
Roaming soll also für alle Menschen klar und deutlich "Tausendfacher Preis" bedeuten?
Wäre das eigentlich schwierig gewesen für Debitel, da rein zu schreiben: Roaming kann bis zu 1000-fache Kosten verursachen!
Ich meine auch oben, bei den Preisen. Nicht unten, bei den Fußnoten?
Warum eigentlich nicht? Ist das verboten?
Jedenfalls sind ja innerhalb Europas jetzt die hohen Kosten verboten worden. Wäre doch nicht notwendig gewesen, wenn sowieso alle darüber im Klaren waren!
Sie sind ja ein liebenswerter Zeitgenosse.
Da wird einer abgezockt und sie treten noch nach.
Eine Charaktereigenschaft, die immer gut ankommt.
BF Lieber Herr Gröll, Sie können doch nicht ernstaft erwarten, daß alle Eventualitäten in der Preisliste aufgeführt werden müssen.
Es ist doch Ihre Aufgabe sich EINGEHEND (durch Absprachen mit Debitel) über mögliche Kosten zu informieren, bevor Sie so freizügig, Fremde Leute auf Ihren Vertrag surfen lassen.
www.damm-legal.de/lg-saarbruecken-mobilfunkanbieter-hat-keinen-anspruch-auf-ueber-3300-eur-roaming-gebuehren
Ich hoffe, dass damit mit einem RA etwas für Sie gewonnen werden kann.
Und an Ehrlich, Leser & Co.
Auch das Gericht lehnt es ab, Preise irgendwo zu verstecken.
'Daß in den einbezogenen AGB über die Kostenpflichtigkeit von Roaming-Diensten aufgeklärt wird, genügt nicht. Für den durchschnittlichen Kunden erschließt sich hieraus nämlich nicht, daß der Auslandstarif im Vergleich zu dem inländischen Preis unvergleichlich hoch sein kann und deshalb bei der Inanspruchnahme von Roaming-Diensten exorbitant hohe Gebühren anfallen können. '
Das entspricht genau meiner Ansicht von Anstand und Gerechtigkeit!
Ich kann auch nicht ins Restaurant gehen und für eine Person -all you can eat- bezahlen und dann meine ganze Verwandtschaft mit durchfüttern. Ich frage mich auch, auf welcher Seite der Anstand verloren gegangen ist.
Wenn in den nächsten Tagen, dann alle 10.000€ abgehoben sind, dann beschwere ich mich nicht ausreichend darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Ich muß G. E. zustimmen, daß wenn man vor hat, die Flat in Kroatien zu nutzen, sich vorher über die Gebühren zu informieren.
0,8 GB haben Selbstkosten von ca. 80 cent.
Der Rest auf 8300 Euro sind Gewinn für die Mobilfunkindustrie.
Man muss schon ein besonderes Geisteskind sein, um das zu verteidigen.
Das hat weder mit Kreditkarte noch mit EC-Karte noch mit Brunch etwas zu tun, das ist ein eigener sonderbarer Markt mit Aufschlägen wie es sie sonst nirgendwo auf der Welt gibt. Nicht mal in Hamburg.
Wenn ich 0,8 GB Daten verbrauche - daß ich dann 8.300 Euro weniger habe, das liegt nicht in der Natur der Sache!
Das liegt versteckt, in dem nicht bezifferten Hinweis, ganz klein geschrieben, in der Fußnote eines Tarifvertrags von Debitel.
Aber da haben ja schon Gerichte entschieden, daß es so einfach doch nicht zu machen ist!
Der Zusammenhang zwischen 0,8 GB Daten und 8300 Euro ist aber kein natürlicher und deswegen nicht offensichtlich.
Auch der Hinweis, daß im Ausland Roaminggebühren anfallen, macht den Zusammenhang nicht zu einem natürlich, den jeder genau so erwarten kann.
Oder würden Sie zustimmen, daß die Polizei Ihnen 3800 Euro für falsch Parken abfordert, auf einer breiten Straße, da wo nicht mal ein Warn- Schild stand?
Dennoch sind 8300 € für diese Datenmenge völlig überzogen. Meiner Ansicht nach nutzen verschiedene Anbieter alle sich bietenden Lücken aus, um dem Kunden das Geld abzunehmen, z. B. das Kroatien nicht Mitglied der EU ist.
Demnach ist es auch gar nicht so unlogisch, dass nicht vor dem ersten Download eine Meldung erscheint, welche Kosten verursacht werden - die Anbieter wollen dem Kunden das gar nicht in aller Deutlichkeit mitteilen.
Bitte!
Wenns nicht rechtens ist, dann brauchen Sie ja nicht zu zahlen. Dann machen Sie es beim nächsten mal wieder genauso!
Wenns rechtens ist, dann wird Ihre Freizügigkeit halt bestraft.
Zum Glück legen Sie die Verhältnismäßigkeit nicht fest.
Zu meiner Person liegen Sie oder Ihre Anhänger total falsch.
Wenn Sie sich bei Ihren anderen Einschätzungen auch so irren, dann müssen Sie auf jeden Fall zahlen. Und mehr möchte ich zu Ihren Theatre, nicht mehr schreiben.!
Ich bekomme hier auch nicht die Bild!
Ich sitze in Köln/Ossendorf Zelle 437 wegen nicht gezahlter Rechnungen, bei Flatratenutzung von Debitel.
Ist ja interessant, daß man in der Presse lesen muss um zu verstehen, was mit den Vertragsbedingungen wirklich gemeint ist!
Genau das macht diese Verträge gesetzwidrig!
In Kroatien fallen bei beiden Roamingspartnern für die Datennutzung 0,49 Euro / 50 KB an"
Da fragt man sich doch gleich, warum die das reinschreiben, wo es doch sowieso schon jeder aus der Presse weiß?
Da kriecht man zu Kreu. ze und bittet um Absol. otion. Da muß man Verhandlungsgeschick beweisen!
Lesen Sie doch einfach auch mal was,
Das Urteil aus Saarbrücken, vom Oberlandesgericht. Damit sie nicht suchen müssen hier nochmal der Link.
www.damm-legal.de/lg-saarbruecken-mobilfunkanbieter-hat-keinen-anspruch-auf-ueber-3300-eur-roaming-gebuehren
Und mehr hab ich zu dieser Sache nicht mehr zu sagen.
Leben Sie wohl in Ihren Träumen.
Der Provider bekam nichts als die Grundgebühr!
Wenn man keine Ahnung von gar nichts hat, dann sollte man eher ruhiger auftreten.
Das was Sie da zitieren, ist das _aufgehobene_ Urteil des Amtsgerichtes.
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Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 24.06.2011, Az.: 27 C 199/11 (13) ), abgeändert.
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
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Und das ein Landgericht oberhalb eines Amtsgerichtes steht, könnte man doch schon wissen, bevor man andere des Lesens unkundig schimpft.
Und noch einen Hinweis, wenn sie Urteile lesen:
OBEN steht immer das Urteil!
Darunter die Begründungen, die Vorgeschichte und ähnliches.
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Hilfsweise hätte man ja auch die Überschrift des Artikels, geschrieben vom RA lesen können, welche da lautet:
'LG Saarbrücken: Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf über 3.300 EUR Roaming-Gebühren'
8300,0€ sind ein Trinkgeld, gemessen zu den 62.000,0 $ die der Ami zahlen sollte.
Bei vielen Reisenden verursachen die Roamingkosten ein großes Loch in der Urlaubskasse, was aber in den meisten Fällen erst nach der Rückkehr bemerkt wird. Daher sollte man diesem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen, und das, bevor man in den Flieger steigt.
Da im Ausland die heimatlichen Netzbetreiber nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sind, stellt das Handy bei Bedarf eine Verbindung zu einem Anbieter des Urlaubslandes her. Zwischen vielen dieser Anbieter und dem deutschen Provider werden Vereinbarungen geschlossen, wonach die entstehenden Auslandskosten an den Heimat-Anbieter weitergegeben werden. Diese Abkommen sind sehr individuell, was sich letztlich auch auf die Kosten auswirkt. Daher kann vor dem Urlaub ein Blick auf die jeweiligen Roaminggebühren nicht schaden. Bei einigen deutschen Providern ist auch eine separate Roaming-Freischaltung erforderlich, die bis zu einer Woche dauern kann. Besonders moderne Alleskönner und Smartphones haben die Angewohnheit, sich selbst oder die installierten Apps ungefragt zu aktualisieren. Das ist – zumindest im Urlaub – unnötig und sollte wegen der Kosten daher deaktiviert werden. Sollten die Roamingkosten das geplante Budget übersteigen, kann man sich rechtzeitig vor dem Urlaub noch Alternativen überlegen, von denen eine Möglichkeit besonders günstig ist, nämlich"
www.mobilfunk-talk.de/news/handy-tipps/handy-im-ausland/
Irgendwie verstehe ich Euch nicht.
Anderenortes ist man über die Abzocke erbost und hier wird das Unternehmen verteidigt.
Wollt Ihr abgezockt werden, oder wie soll man das verstehen?
Zur Illustration:
Andernorts bekommt man bei solchen Abrechnungsmethoden Probleme mit der Staatsanwaltschaft und zieht sofort zurück um eine Vorstrafe wegen Wucher zu vermeiden:
diepresse.com/home/techscience/mobil/646062/HandyWucher-Kripo-ermittelt-gegen-A1-Telekom
Und die EU hat dem massive Riegel vorgeschoben, auch durch Warnhinweise für Nicht EU-Staaten. Leider kommt das für den BF um 2 Monate zu spät. Warum haben die das (vom EUGH bestätigt) getan?
diepresse.com/home/techscience/mobil/646062/HandyWucher-Kripo-ermittelt-gegen-A1-Telekom
Die Fälle von denen hier ständig nur die "schönen Urteile" zitiert werden, haben in keinster Weise angleichung auf den hier geschilderten Fall, da diese wirklich in die Falle getappt sein können. Hier wurde hingegen fahrlässig in jeglicher Form gehandelt.
Und debitel wird es lesen, da Sie einen Link über das thread hier erhalten.
Wieso wären die Vorabinfo und die Warnung nicht angekommen?
Wenn Sie einen USB-Stick an einem Laptop anschliessen, empfängt dieser SMS.
Und in den AGB ist üblicherweise nur die dauerhafte Überlassung ausgeschlossen.
Hier sollte aber Debitel zum Opfer werden, indem man zu Deutschen Tarifen, im Ausland surft.
Nutzt man das Roaming, so muß man die Preise für Auslandsurfen in Kauf nehmen. Man kann sich nicht auf EU-rechte berufen, wenn man in Kroatien surft. Es ist mitler Weile weit verbreitet, was da für Preise veranschlagt werden. Es wird überall gewahrnt davor und andere Alternativen aufgezeigt.
Wenn man das alles ignoriert, hat man am Ende die Brille auf.
Dum. m; fahrläs. sig und arro. gant.
Hoffentlich pfänden die sein Handy oder Computer, falls er die Rechnung nicht bezahlen kann.
Sachlich bleibt doch folgendes:
1. Für eine Leistung die in Deutschland 20 Euro kostet fordert Debitel 8.300 Euro. (Die Bits wurden ja nicht zu Fuß in Begleitung eines Orchesters nach Kroatien gebracht) Wenn der 10-fache Preis einer Sache gefordert wird, nennt der deutsche Gestzgeber das Wucher! Hier wird das 400-fache gefordert!
2. Der Preis steht nicht in der Preisliste des Anbieters, sondern versteckt in dem Wort "Roaminggebühren". Eine Ahnung von der Höhe der Gebühren kann man nur haben, wenn man die Skandalpresse oder Fachzeitschriften liest, die gleiche Ereignisse wegen der skandalösen Umstände auch schon berichtet hat. In Deutschland müssen Preise, vor Vertragsabschluss, klar und eindeutig ausgewiesen werden.
3. Der Deutsche Gesetzgeber tritt diesem wucherischen Treiben entgegen, so weit sein Arm reicht!
Nicht Debitel, sondern der Netzbetreiber im Ausland macht die Preise.
Die Informationen stammen nicht alle nur aus der Presse und waren daher nicht unergründlich!
Wenn in den AGB`s steht das die Roaming-gebühren, zuzügl. der Flatgeb. anfallen, dann muß man sich kundig machen, was dies bedeuten kann.
Ganz sachlich! Die Forderung von BF ist unsachlich, darauf nehmen sie gar keinen Bezug!
Im Regelfall werden die Vertragsnutzer geschützt, das nach 100MB die Leistung gedrosselt oder gesperrt wird. Das wird aber im Paket so Vertraglich verankert. 800MB können nur zu stande kommen, wenn man keinerlei Klausln einbaut. Und dann gibt man den Stick zur unbegrenzten Nutzung an 3. Personen weiter? Hier kann man auch nur beschränkt sachlich bleiben, da hier die Abzocke fraglich ist. Wer wollte wen abzocken?
Aus der gleichen Quelle aus der Sie zitieren (mobilfunk-talk.de) von gestern:
"Handyrechnung über 14.000 Euro – Simply verliert erneut vor Gericht"
'Erneut stärkt ein Gerichtsurteil die Rechte eines Mobilfunkkunden, denn nach diesem Urteil müssten Kunden bereits vor Vertragsabschluss auf alle möglichen hohen Kostenrisiken per Warnhinweis aufgeklärt werden'
Eine Fussnote wird wohl kaum ein Warnhinweis sein.
Siehe Tankrechnung bei Shell.
Und darum geht es!
Woher wollen so einige Schlauberger hier eigentlich wissen, daß ich die Person mit dem Stick nicht kannte und nicht hätte warnen können, wäre eine SMS gekommen?
Aber auch darum geht es nicht!
Der Preis ist 400-fach überhöht! Und das können Sie nicht klein reden.
Wieviel Verfolgungswahn muss man eigentlich haben, um auf so einen Idee zu kommen?
"
Das ist 5 mal teurer und ein fester Gegenstand.
Wir reden hier über 400 mal teurer und magnetische Wellen.
Daraus ergibt sich für mich, das es günstiger wird wenn ich "VOR" antritt der reise einen Zusatztarif wähle"
Ganz offenbar ist diese Seite mit den Preisen erst nach der Regulierung durch die Aufsichtsbehörde erstellt worden, denn sie nimmt Bezug auf diese Regulierung, also nicht vor 5 Jahren, als ich den Vertrag geschlossen habe.
Und sie nimmt interessanter Weise Bezug darauf, mit der Absicht sie zu umgehen! Aber das ist nur ein Hinweis auf die Interessen von Debitel. Das betrifft mich nicht weiter.
In den ganz armen Ländern kennt man das anders: da nuschelt der Verkäufer den Preis, nimmt erst mal 10 Rupien an, und wenn der Kunde dann das Geschäft verlässt, schreit der Händler Zeter und Mordio, nach der Polizei, mit deren Hilfe und dem Vorwurf des Diebstahls er dann noch 10 tausend Rupien aus der Tasche der Touristen ziehen will.
Und was Ihnen das für ein Vergnügen bereitet Menschen, die sie gar nicht kennen, mit abfälligen Urteilen über deren Persönlichkeit zu überschütten?
Machen Sie das doch bitte bei sich zu Hause!
Dies meint Marcus Rohwetter, studierter Jurist und Wirtschaftsjournalist, Spezialgebiet Telekommunikation + Wirtschaftsrecht in der sicher nicht linken und auch nicht unbedeutenden Zeitschrift Zeit dazu:
'Liebe Halsabschneider'
www.zeit.de/2010/32/Daten-Roaming/seite-1
Viel Spass beim Lesen.
Werden Sie von Debitel bezahlt, um mit so viel Aufwand deren Interessen zu vertreten?
Ich sehe das so:
Der Threadersteller ist definitiv nicht schuldlos. Er hätte sich auf dem laufenden halten können.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die verlangten Preise Wucher sind. Aber das wird wohl ein Gericht zu klären haben.
Eine schöne Geschichte hier aus München: Da Wohnungen sehr begeehrt sind, willigen viele Nachmieter ein, bestehende Möbel oder komplette Küchen zu Höchstpreisen zu übernehmen. Und im Anschluss werden die Gerichte bemüht, dass die Preise zu hoch waren und meistens bekommen sie Recht (und die Wohnung haben sie bereits).
Damit will ich sagen, dass Wucher, ob es nun im Vorfeld bekannt ist oder nicht, rechtswidrig ist.
Nur konnte ich bis jetzt kein Lokal finden, welches den 1000 fachen Preis verlangt. In Jahrzehnten. Und das ist des Pudels Kern.
(Sonderlokale der anderen Art mal ausgenommen)
Ein Gastwirt, der dies täte, hätte Bedarf an einer ausgebildeten Schutztruppe und bekäme in den meisten zivilisierten Staaten Behördenbesuch
(So wie in A die Staatsanwaltschaft ermittelt hat)
Bedenken Sie: 1 GB hat Eigenkosten von unter 1 (einem!) Euro.
(Das wären im gegenständlichen Fall ca 10.000 Euro für ein Bier -> definitiv unvorstellbar /nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich)
Manchmal nützt der größte Holzhammer nichts! "
Schön, daß Sie auch schon eingesehen haben, daß es hier um Wucherpreise geht.
Nun halten Sie daran fest, ich hätte Preise akzeptiert.
Nun, ich kann doch als normaler Mensch, nicht ganz so intelligent wie Sie, erwarten, daß ich die Preise zu meinem Vertrag in den Vertragsunterlagen, den AGB oder der Preisliste des Unternehmens finde. Sie aber erwarten von mir, daß ich den Preis für das Roaming aus der Skandalpresse kennne.
Daß er nicht in der Preisliste des Unternehmens zu finden ist, haben Sie so ja auch schon unterstellt, sonst müssten Sie mich ja nicht in der Skandalpresse auf Suche schicken.
Wir leben nun mal in einem zivilisierten Land. Es gibt hier Recht und Ordnung. Und in diesem Recht ist es so, daß ein Unternehmen dafür Sorge tragen muss, daß die Kunden die Preise bei ihm finden.
"* im Ausland kommen noch Roaminggebühren hinzu. " in die Fußnote gesetzt, daß man es kaum lesen kann, das ist kein Preis!
Wenn selbst die "Abfrage der Netzzugehörigkeit" (wer kennt das denn schon?) wenn selbst das in der Preisliste steht, dann wäre auch Platz gewesen für die Roaminggebühren.
GESETZLICH ist es die Verpflichtung der Unternehmen, den Kunden die Preise offen zugänglich zu machen.
Die Skandalpresse ist dazu nicht verpflichtet und von dem Kunden kann nicht verlangt werden, sich durch ständiges Lesen der Skandalpresse über die versteckten Preise der Unternehmen kundig zu machen.
Ich suche keine Schlupflöcher. Ich suche das Recht, so, wie es in Deutschland gilt!
Zu denen, die hier versuchen, den Bf als naiv darzustellen kann ich nur sagen, wäret Ihr davon betroffen, würdet Ihr jetzt jaulen wie angeschossene Hunde.
Dem Bf rate ich, sich mit mobilcom-debitel gütlich zu einigen, falls das nicht klappen sollte, würde ich an die Presse gehen. Wie hier schon jemand ganz richtig geschrieben hat, es geht hier um ein paar Funkwellen und nicht um einen grossen Transportablen Gegenstand, das sollte sich hier jeder der notorischen nörgler in aller Klarheit mal vor Augen halten.
Sie drehen sich im Kreis um die eigene Achse!
Die monatliche Flatrate habe ich schon bezahlt!
Die paar Funkwellen nach Krotien sollen 8.300 Euro darüber hinaus kosten. Das ist Wucher!
Ich will ja gerne 80 Euro für diese Leistung zahlen, die in Deutschland 10 Euro gekostet hätte!
Ist das dann nicht mit dem 8-fachen schon gut bezahlt?
Das zu zahlen muss man ein Dummkopf sein. Dümmer, als die Polizei erlaubt. Denn solche Preise zu zahlen verbietet schon das Oberlandesgericht Saarland!
Sie glauben doch nicht allen Ernstes, das die Sendeanlagen und so weiter und sofort von den jeweiligen Netzanbietern selbst finanziert werden. Glauben Sie, das mobilcom-debitel auch nur einen einzigen Sendemast aufgebaut hat geschweige denn über die Software verfügt um Gespräche zu vermitteln?
Wenn Sie allerdings höhere Mächte mit dem Bund und dem Steuerzahler gleichsetzen, haben Sie recht.
Wenn Sie das wirklich glauben, dann tun Sie mir leid.
Manchmal frage ich mich, wie es einige RB User schaffen, sich ohne Kerze, Spiegel und einer 1:1-Anleitung die Hose zuzuknöpfen
Ihnen fehlen sachliche Argumente. Das disqualifiziert Sie.
Es sind die Interessen der Telefogesellschaften, die sie hier mit dem Holzhammer in die Köpfe der Leser klopfen wollen.
Hier gibt es nichts zu sehen -> weitergehen.
Suchen Sie das Gespräch mit einem auf das Gebiet spezialisierten Anwalt, hier werden Sie zu diesem Thema vermutlich nur weitere Radius-0-Statements bekommen und Ihre Zeit verschwenden.
Das glauben Sie nicht allen ernstes oder?
Mobilcom-debitel hat noch nie selbst einen Sendemast aufgestellt oder aufstellen lassen, desweiteren werden Sie in diesem Verein niemanden finden, der ein Gespräch vermitteln kann usw. usw.
Mobilcom-Debitel sowie mittlerweile fast alle Mobilfunkanbieter sind reine Vertragsverkäufer, mehr nicht.
Ihre höheren Mächte sind in dem Fall gleichzusetzen mit Bund und Steuerzahler.
Haben Sie zu dem Thema irgendwas nützliches beizusteuern? Nein? Dann gehen Sie bitte woanders spielen.
"Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. Dem Beklagten stehe gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu, da allgemein anerkannt sei, dass in einem Dauerschuldverhältnis die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner bestehe, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Dazu gehöre auch, dass jeder EU-Roaming Nutzer immer dann, wenn er nach der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutze, unentgeltlich Informationen über den dafür geltenden Tarif erhalte, z. B. durch Versendung einer SMS oder E-Mail oder durch Anzeige per Pop-up-Fenster auf dem Endgerät. Schließlich habe der Kunde durch die Auswahl eines Flatrate-Tarifs bereits gezeigt, dass ihm daran gelegen sei, seine Kosten zu begrenzen. "
Sind das für Sie auch Menschen mit 0 Horizont?
Wenn es mit Debitel zu einem Prozess kommen sollte, kann ein Amts- oder Landgericht nicht anders entscheiden.
Wie auch immer, die Allgemeinplätze und Frechheiten welche sie hier produzieren, können sie nur blamieren.
Denn da sieht die Sache evtl wieder ganz anders aus. "
Das kann nicht sein!
Denn die Pflichten des Providers hängen nicht davon ab, in welchem Land der Kunde sich aufhält, sondern wo der Provider seinen Sitz hat.
Also ich bin jetzt doch wieder verantwortlich, weil. wenn. wäre. hätte. sollte.
Wenn ihr Vater bei der Zeugung ein Präservativ benutzt hätte, wären Sie gar nicht hier.
Was würden Sie dann denn dazu sagen?
'Suchen Sie doch mal nach Gerichtsurteilen bei Ländern, die nicht zur EU gehören. Denn da sieht die Sache evtl wieder ganz anders aus. '
Dann machen Sie uns doch schlau, und posten ein derartiges Urteil.
Interessanter weise gibt es genau das nicht, bis jetzt wurden alle Roaming-Prozesse vom Telco verloren.
(Sowie eine ganze Latte von anderen Prozessen betreffend überhöhter Gebühren, irreführender Werbung etc. welche auch Rückschlüsse auf die Seriosität zulassen)
(Und bitte nicht das Arbeitsgerichtsurteil, das ist eine andere Baustelle)
"
Oh doch, ich verstehe ganz genau daß Sie schlauer sein wollen, als die 5 Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken.
Mal sachlich auch noch zu dieser, Ihrer Phantasie:
Wenn Debitel vor Gericht behauptet, sie hätten eine Warnung verschickt, dann müssen die das beweisen. Denn jeder muss in einem Prozess das beweisen, was er behauptet.
Das können die nicht beweisen, denn sie haben sowas nie getan.
In meinem Fall habe ich notfalls auch noch die Zeugin, die meinen Stick hatte, weil ich meiner Tochter und meine Tochter ihrer Freundin vertraut hat (was ich noch immer tue). Und die hat nichts gesehen, sonst hätte sie nicht gesurft.
Also ich WÄRE gespannt wenn Debitel bereit WÄRE, vor Gericht zu beweisen, daß sie einen Nachricht gesendet HÄTTEN!
Ist ja richtig.
Aber daß man auch die Skandalpresse überprüfen muss, behaupten auch die Verbraucherschützer nicht.
Aber auch da liefert dann die Skandalpresse ausreichend Information.
Es gab Probleme mit Debitel wo ich dann der Meinung war, man hätte mir die AGBs und Preisliste in schriftlicher Form aushändigen müssen und es würde nicht ausreichen, das diese nur aushängen. Ich wurde von der Verbraucherzentrale eines besseren belehrt. Ich hätte dieses doch vor Unterschrift verlangen können und kann beides noch immer anfordern.
Ich sehe keine Chance für den BF
5 Richter gemeinsam dort verlangen folgendes:
"Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. "
Die Gerichte haben auch den Providern Pflichten auferlegt:
"Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. "
Ich würde sagen halbe halbe.
Vielleicht kann man noch anführen, dass sie als Privater nicht über die selben Mittel verfügen wie Debitel. Daher erklären sie sich bereit 20 Prozent zu übernehmen. Das wären in Ihrem Fall 1660 €. Sicherlich nicht wenig, aber verkraftbar.
Warum kompliziert machen wenn es auch einfach geht.
Sie stehen zu Ihrem Fehler, Debitel sieht den Wucher ein und alle sind glücklich.
Schön daß Sie sehen daß die Kunden gewarnt werden müssen! Offenbar ist es nicht einfach, zu wissen, was einem droht.
"Wer trotzdem etwas unterschreibt, wo er sich nicht selbst um die AGB gekümmert hat, ist nicht mal geschäftsfähig! "
Wüssten Sie wirklich Bescheid, würden Sie wissen daß es hier um die Preisliste geht, nicht die AGB
Und daß wir das Problem haben, daß in der Preisliste kein Preis stand, sondern statt des Preises ein belangloser Spruch.
Ist es wirklich ein Fehler, wenn man Fernsehen nicht hat und Skandale nicht liest.
Oder ist es Hinterhältig, Preise so zu verstecken, daß die Kunden von der Presse gewarnt werden müssen?
Würde ich gerne. Aber unser Rechtssystem erlaubt das nicht, sondern verlangt wenigstes Widerspruch.
Und darum war ich hier im Forum und hab tatsächlich hier all die Argumente und Urteile gefunden, die ich brauchte.
Dafür bedanke ich mich herzlich bei allen, die so wohlwollend hier reingeschrieben haben!
Nun geht es aber hier nicht um Strafrecht. Sondern Zivilrecht. Ganz einfach!
Und da haben die Vertragspartner gegenseitig Verpflichtungen. Und vor dem anderen was verbergen führt dazu, daß die verborgene Forderung nicht gültig sein kann.
Sie haben das Thema verfehlt.
"Nichtzahlung der in Ihrem Namen verursachten Aufwendungen an ihren Dienstanbieter"
Hier geht es nicht um Nichtzahlung, sondern um einen 400-fach überhöhten Preis. Für eine Leistung die in Deutschland 10 Euro kostet verlangt Debitel 8300 Euro! Dabei biete ich schon das 8-fache!
Wie gesagt: Thema verfehlt. 6
Setzen sie sich und denken noch mal neu nach!
Ich frage mich nur, warum er immer noch herumnölt. "
Finden Sie nicht eigentlich viel erstaunlicher daß Sie, der doch mit der Sache gar nichts zu tun hat, mit unglaublicher Energie hier den Stanpunkt des moralischen Rächer der gebeutelten Telefongesellschaften durchzuboxen versuchen.
Ich habe 8000 Euro zu verlieren.
Aber Sie?
Und dennoch halten Sie hier unermüdlich durch. Wie der Ritter des Guten gegen das Böse! Die Gerechtigkeit gegen das Unrecht.
Warum?
Um das alles geht es doch gar nicht.
Es geht hier um ein geschäftliches Vertragsverhältnis. Ganz sachlich stellt sich die Frage, was steht im Vertrag, was sagt das Gesetz dazu, was haben die Gerichte entschieden.
Also warum halten Sie so eisern durch? Sie haben hier doch nichts zu verlieren!
Oder doch?
Denke mal hier lohnt ein Prozess allemal.
Allerdings sind die Typen, die solch eine Rechnung auslösen wohl auch nicht von dieser Welt! Wie lange wird nun schon über dieses Problem in den Medien berichtet?
Daß die Pflichten, welche die Telefongesellschaft nach Auskunft des Langerichtes Saarbrücken gegenüber den Kunden haben, daß diese Pflichten sich ändern, wenn der Kunde außerhalb der EU telefoniert, würde jedem Rechtsprinzip widersprechen.
Denken Sie, Ihre Bank hat keine Pflicht mehr ihr Sparkonto sorgsam zu verwalten wenn Sie sich in Honolulu aufhalten?
Und reden Sie doch nicht so großspurig daher, als ob Sie wüssten, was ich weiß oder nicht.
Weil Sie es nicht verraten weiß ich allerdings nicht, warum Sie, hinter so vielen Nummern versteckt, mit den aberwitzigsten Geschichten immer wieder versuchen, Debitel zumindest moralisch ins Recht zu setzen?
Was finden Sie so toll daran, wenn Debitel 8300 Euro für 0,8 GB Daten geschenkt bekommt?
Sie diskutieren hier tagelang schon verzweifelt für die Interessen von Debitel?
Warum?
Wissen Sie, Herr Komiker, sie können mich ja gerne hier rauf und runter beleidigen. Daß Sie sich jetzt aber auch noch großspurige Frechheiten gegenüber meiner Tochter und ihrer Freundin erlauben, disqualifiziert sie endgültig als Querulant.
Die Debitel, wie ja schon im Titel steht, fordert von mir, aus dem Vertrag über einen Surfstick und den Zugang zum Internet heraus 8.300 Euro für eine Leistung die sie erbracht haben: Roaming in Kroatien, 0,8 GB.
Da die gleiche Leistung in Deutschland nur etwa 10 Euro kosten würde, bin ich nicht bereit mehr als 80 Euro für dieselbe Leistung in Kroatien zu zahlen.
Als ich die Beschwerde schrieb, kannte ich nicht die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken zu einem gleichgelagerten Fall, der sich allerdings innerhalb der EU ereignete.
Das Landgericht Saarbrücken hat wie folgt entschieden:
"Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keinen Anspruch auf über 3.300,00 EUR Roaming-Gebühren hat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor der Entstehung dieser Kosten gewarnt wurde. Dem Beklagten stehe gegen die Klägerin ein Anspruch auf Schadenersatz in gleicher Höhe wegen Verletzung von Warn-, Fürsorge- und Schutzpflichten zu, da allgemein anerkannt sei, dass in einem Dauerschuldverhältnis die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner bestehe, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen. Dazu gehöre auch, dass jeder EU-Roaming Nutzer immer dann, wenn er nach der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erstmalig einen Daten-Roaming-Dienst nutze, unentgeltlich Informationen über den dafür geltenden Tarif erhalte, z. B. durch Versendung einer SMS oder E-Mail oder durch Anzeige per Pop-up-Fenster auf dem Endgerät. Schließlich habe der Kunde durch die Auswahl eines Flatrate-Tarifs bereits gezeigt, dass ihm daran gelegen sei, seine Kosten zu begrenzen. "
Da die Pflichten, die ein Mobilfunkanbieter gegenüber seinem Kunden hat, ja nicht davon abhängig sein können, wo der Kunde sich gerade aufhält, gehe ich davon aus, daß diese Entscheidung auch in meinem Fall analog anzuwenden ist.
Warum andere Leser hier im Forum meinen, die Pflichten des Mobilfunkanbieters würden sich ändern, wenn der Kunde sich außerhalb der EU aufhält, ist jedenfalls aus dem Text des Urteils nicht zu erschließen.
Jedem, der von solchen extremen, wucherischen Gebühren betroffen ist kann ich also nur raten, einen Anwalt aufzusuchen und mit diesem über das Urteil des Landgerichts Saarbrücken zu reden.
LG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2012, Az. 10 S 12/12
Wer unsicher ist, kann auch mal bei Google nachlesen, was Fachleute und Medien zu diesem Urteil sagen:
https://www.google.de/search?rlz=1C1GTPM_deDE490DE490&sugexp=chrome,mod=0&sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=LG+Saarbr%C3%BCcken%2C+Urteil+vom+09.03.2012%2C+Az.+10+S+12%2F12
Last Euch also nicht ins Bockshorn jagen von den Autoren hier, die so expertenhaft tun, großartig daherreden, aber in Wahrheit nur die Interessen der Mobilfunkanbieter unterstützen wollen!
Mit freundlichem Gruß,
Matthias Gröll
Das wären also in meinem Fall ca. 150 Euro, die zu zahlen wären.
Wieso verlangt Debitel für diese Leistung 8.300 Euro?
Debitel hat aufgegeben!
Gewonnen!
Steckt euch das in den. ihr Nörgelfritzen!
Am 10.9.12 bekam ich dann ein Schreiben, daß Sie auf die ganze Forderung verzichten!
Danke allen, die hier positiv unterstützt haben. Wertvoll war mir der Hinweis auf das Urteil des Langerichts Saarbrücken! Dank an Ein Reisender!
Nie aufgeben!
Gröll