975 Views | 05.07.2012 | 09:45 Uhr
geschrieben von Gabriele R.

Carsten Ramm Verlag e.K. Marketing & Mediaservice (Neu Wulmstorf)

Keine Bezahlung mehr nach Kündigung

Nachdem meine Tochter bei dem Carsten Ramm Verlag die Zeitungsausträgertätigkeit in Tostedt ordnungsgemäß gekündigt hat, erhält sie ihr letztes Geld für den Kündigungsmonat Mai (32,00 EUR) nicht mehr.

SCHLAGWORTE

Meine Tochter hat eine Fristsetzung bis zum 06.07.2012 gegeben - keinerlei Reaktion. Es scheint mir fast so, als wenn das dem Verlag überhaupt nicht interessiert, wie sich Jugendliche (meine Tochter ist 14 Jahre) fühlen, wenn sie derartig über den Tisch gezogen werden. Ich habe zwischenzeitlich so viele Beschwerden über diesen Verlag gehört - unglaublich.

Wie man in Neu Wulmstorf mit der sozialen Verantwortung umgeht, ist ungeheuerlich. Ich werde mich, sollte das Geld morgen nicht auf ihrem Konto sein, mal mit der Gemeinde Neu Wulmstorf in Verbindung setzen. Solchen Firmen darf es nicht länger erlaubt sein, Jugendliche so zu behandeln.

Meine Tochter möchte auch über die Medien (Fernsehen z. B.) gehen, wäre auch keine schlechte Idee.

Diese Beschwerde schreibe ich, weil ich wirklich ALLE davon abraten möchte, bei diesem Verlag CARSTEN RAMM sich für das Zeitungsaustragen zu bewerben.

Dieses Unternehmen ist gnadenlos - aber wir wissen, was wir dagegen tun werden.

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Meine Forderung an Carsten Ramm Verlag e.K. Marketing & Mediaservice: Vollständige Bezahlung und vielleicht eine "kleine" Entschuldigung an meine Tochter


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


05.07.2012 | 11:00
von ReclaBoxler-1518735 | Regelverstoß melden
Schriftlich Termin setzen - dann Mahnbescheid zustellen lassen!
Seien sie ihrer Tochter ein Vorbild. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

05.07.2012 | 15:49
von Gabriele R. | Regelverstoß melden
Die Fristsetzung ist schriftlich erfolgt. Und ja, wir werden uns gemeinsam gegen derartige Machenschaften wehren. Denn - so geht es nicht. Vielen Dank.

05.07.2012 | 23:03
von Gerda Groß | Regelverstoß melden
In diesem Alter darf Ihre Tochter gar nicht arbeiten. Da werden Si nixhts mehr bekommen
, denn dieses Arbeitsverhältnis ist nIcht rechtens. Wo ist ihre aufsichtspflicht?

06.07.2012 | 03:01
von Ein Vater | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerda Gross

Lernen Sie Gesetze (Kinderschutzgesetz, Zeitungaustragen ist ab 13 erlaubt) und Rechtschreibung bevor Sie auf anderen herumhacken.

12.07.2012 | 10:20
von Gabriele R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich der Carsten Ramm Verlag noch immer nicht gemeldet, geschweige denn meiner Tochter ihr Geld überwiesen.




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