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804 Views | 29.07.2012 | 00:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2182602
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr.26078019, Auftragsnummer A33903381/0
Weil die mobile Internetverbindung mit meinem Notebook-Flat Tarif dauerhaft schlecht war, lies ich mich am Telefon von 1& 1 Service beraten. Sofort wurde mir Upgrade Flat-XL angeboten. Nach 3 Tagen habe ich festgestellt-Upgrade hat mir nichts gebracht: die Verbindung ist genauso schlecht geblieben und ich muß das Doppelte zahlen.
Also, habe ich sofort schriftlich widerrufen. Frau M. Bethke von Kundenservice hat mir den Eingang des Widerrufs bestätigt mit der Bitte "ein wenig Geduld zu haben, "die Kollegen werden sich in den kommenden Tagen bei Ihnen melden".
1 Monat ist vergangen, keiner hat sich bei mir gemeldet, meine weitere e-mails wurden ignoriert.
Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH:
Auftrag Nr. A33903381/0 widerrufen, das Geld zurückerstatten
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ich hatte vor 12 Jahren einen ISDN-Anschluss mit Internetzugang bei 1&1 beantragt. Besagten Anschluss habe ich nie bekommen, mir wurden aber ständig Rechnungen geschickt für Telefongebühren die ich angeblich (ohne bestehenden Anschluss) verursacht hätte.
Das Ende davon war dann, dass ich mich weigerte eine Rechnung i. H.v. 300,00 DM zu bezahlen und schlussendlich mehrere hundert Mark für etwas bezahlen musste was ich nie bekam. Ich habe damals leider versäumt, den Anwalt rechtzeitig einzuschalten daher kann ich nur jedem raten, erstmal mit Rechtsmitteln zu drohen und sollte das nichts helfen, tatsächlich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der einzige Unterschied zwischen der Notebook-Flat und der Notebook-Flat XL ist nämlich das enthaltene Datenvolumen mit maximaler Bandbreite, welches bei der Notebook-Flat 1 GB und bei der Notebook-Flat XL 5 GB beträgt.
mobile.1und1.de/DetailsNotebookFlatPreisliste?linkOrigin=notebook-flat&linkId=ct.txt.DetailsNotebookFlatPreisliste
Die Empfangs-Hardware und damit auch die Verbindungsqualität ist bei beiden Tarifen völlig identisch.
Es ist somit schlichtweg unmöglich, durch einen reinen Tarifwechsel Empfangsprobleme zu beheben.
Diese könnten, wenn überhaupt, nur durch einen Tausch der Empfangs-Hardware oder der Installation zusätzlicher Hardware behoben werden.
Sollte 1&1 den Widerruf nicht akzeptieren, wäre es durchaus eine Option, den Tarifwechsel anzufechten, da dieser durch die Vortäuschung falscher Tatsachen zustandegekommen ist.
Eine Beratung durch einen Anwalt ist hier auf jeden Fall ratsam.
Wenn ich mich beraten lasse, dann kann ich doch eigentlich davon ausgehen, dass ich richtig informiert werde.
Eigentlich. Klar, Telefonabschlüsse sind immer fragwürdig Was hat der BF sich nur dabei gedacht. Sowas lasse ich mir zuvor immer schriftlich geben.
Nun haber gleich von "bisschen Hirn" und "Denken" reden, ist völlig überzogen.
Also bitte Hirn einschalten, bevor Sie etwas schreiben.
Ob 1&1 jemanden aus der Nummer rauslassen will oder nicht. Sie müssen.