FlexGas GmbH (Berlin)
So erhalte ich meinen Flexgas-Bonus über 160 EUR!
1.) FlexGas-Belieferung: 01.10.2010 bis 30.09.2011.
2.) 16.000 KW/h für 712,80 EUR mit einem Bonus über 160 EUR nach 12 Monaten.
3.) Vertrag fristgemäß zum 30.09.2011 gekündigt.
3.) Abrechnung v. FlexGas am 22.06.2012 = kein Bonus gewährt. und 111,14 EUR
Forderung von Flexgas.
4.) 1. Mahnung am 29.06.2012 + 2. Mahnung am 10.07.2012.
5.) Rechtsanwalt Z., Regensburg eingeschaltet.
6.) Mahnbescheid über einen Rechtsanwalt am Amtsgericht Schleswig am 20.07.2012 gegen
FlexGas.
7.) Schreiben von FlexGas erhalten: FlexGas gesteht Irrtum ein. Nun erhalte ich einen
Bonus über 160 EUR und einen vom RA erkannten "Rechenfehler" von FlexGas.
Resultat: ich habe 78,87 EUR von FlexGas zurück erhalten statt 111,14 EUR zu
zahlen.
8.) Diese unseriöse Praxis von FlexGas mit der Verweigerung der Bonuszahlung am
Ende eines Jahres ist Standard. Ohne RA zahlen die gar nichts zurück.
9.) Der Rechtsanwalt Zeilinger ist spezialisiert auf "FlexGas/FlexStrom", das Klageverfahren läuft online ab. Ich wohne in Schleswig-Holstein. Alle Rechtsanwaltskosten trägt nun FlexGas. Ein Super-Rechtsanwalt. Betreuung im Vorfeld optimal.
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Andreas Z., Heidelberg.
Weiter Hilfen gebe ich gerne weiter: klaus.schmidberger [at] gmx.de
Ich hoffe viele Flexgas-Kunden lesen meinen Beitrag und machen es genauso wie ich.
Tel. Rechtsanwalt Zeilinger: 0941-2807930
bei mir ist es ähnlich wie oben beschrieben:
1. Flexgas-Vertrag Spezialtarif 14000 kWh vom 01.08.2011 bis 31.07.2012. In Schlussrechnung verweigert Flexgas Bonus (150€).
2. Flexgas sofort widersprochen, eigene Abrechnung gemacht und zweiwöchige Frist gesetzt, Abrechnung zu korrigieren und Bonus einzurechnen.
3. Flexgas reagiert mit üblichen Ausreden, Kündigung sei am 31.07.2012 und damit innerhalb des Vertragsjahres erfolgt, daher keine Korrektur der Schlussrechnung.
4. 2. Mahnung an Flexgas geschickt mit weiterer zweiwöchiger Frist.
5. Nach Verstreichen der zweiten Frist habe ich einen online-Mahnantrag beantragt.
6. Flexgas hat diesem Antrag widersprochen, also weiter mit Prüfung des Sachverhalts durch Amtsrichter des Amtsgerichts Berlin Mitte.
bin mal gespannt, ob ich Recht bekomme.
Der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein ging bereits raus.
Die Frage ist nun welcher Betrag nun gezahlt oder nicht gezahlt werden soll innerhalb der Zahlungsfrist.
Ich habe heute auch RA Zeilinger um Rat gebeten.
Schaun mer mal.
gab es schon eine Entscheidung oder Infos von dem Anwalt?
ich habe auch den 200000 Vertrag, habe nur 15000 verbraucht und Flexgas hat heute 730€ abgebucht (so lautete die Schlußrechnung, der Bonus von 150€ fehlte) Das hatte ich denen bereits vor 5 Tagen geschrieben. Nun habe ich das Glück das FG per Lastschrift nach dem Jahr abgebucht hatte. (die hatten das Geld vor einem Jahr versehentlich zurück überwiesen) Nun müßte es doch möglich sein die 730€ einfach über meine Bank zurück zu fordern und dann 580€ neu zu überweisen. Wenn dann FG darauf besteht den Bonus nicht zu bezahlenmüßten sie in dem Falle per Mahrnbescheid/ RA an mich ran treten.
Was meint Ihr?
V.Grüße
Markus
Gibt es eigentlich soetwas wie eine Sammelklage?
Grüße
Fred