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1162 Views | 11.08.2012 | 11:43 Uhr
geschrieben von Manfred Kügler
Nach dem Erneuern der Tintenpatrone für meinen Drucker Epson Stylus SX125 "Black T1281" wurde mitgeteilt: Drucker erkennt die Patrone nicht.
Daraufhin bin ich zur Werkstatt nach Olbernhau (12 km).
Firma: Computer & Telefon Shop B. 09526 Olbernhau
Diagnose: neue Patrone ist defekt. Ich musste also eine neue kaufen (10,95 EUR).
Ich bitte um Schadenersatz!
Meine Forderung an EPSON Deutschland GmbH:
1 neue Patrone Black T1281
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Und warum wird die dann nicht einfach umgetauscht?
Waren sie zu Feige zum Reklamieren oder verstehe ich hier etwas falsch?
Daraufhin ist der BF zu der Werkstatt gefahren, die ihm mitgeteilt hat, dass die Patrone kaputt ist.
Die ursprüngliche Patrone hat er nicht in der Werkstatt gekauft.
Deswegen ist die Forderung nach Kostenerstattung hier schon richtig.