571 Views | 20.03.2009 | 09:37 Uhr
geschrieben von Martin

Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Potsdam)

Zehn Seeadler starben in diesem Winter an einer Bleivergiftung

Diese Bleivergiftungen werden durch bleihaltige Teilmantelgeschosse brandenburgischer Jäger verursacht.

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Der von Stahl, Kupfer oder Nickel ummantelte Bleikern dieser Munition tritt beim Aufprall aus der Hülse, die dabei „aufpilzt" - der aufgerissene Mantel tritt mit größerer Fläche ein und verteilt sich im Körper des getroffenen Tieres.

Um Bleivergiftungen zu verhindern, müssen alle Jäger Jagdreste, den so genannten Aufbruch, zum Schutz der Greifvögel vergraben oder beseitigen.

In Ostdeutschland wird aber offenbar nach alter DDR-Gewohnheit gehandelt: Der Aufbruch wird einfach liegen gelassen. Seeadler und andere Greifvögel nehmen die Bleisplitter auf und verenden dann qualvoll.

(www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0227/berlin/0096/index.html).

Bei der Jagd auf Wasservögel ist Bleimunition in Brandenburg längst untersagt. Bleischrot wird dabei durch Weicheisen ersetzt. Auch für die Jagt auf Rot- und Schwarzwild gibt es bleifreie Alternativmunition, die genauso wirksam und treffsicher ist wie bleihaltige Geschosse.

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Die in Deutschland jährlich verschossenen sechs Tonnen Blei sind, neben den tödlichen Folgen für Greifvögel, auch eine Gefahr für Menschen, die Wildbret verzehren.

Das Bundesamt Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mehrfach festgestellt, dass Wildschweinfleisch im Handel zum Teil erheblich mit Blei aus Bleimunition belastet ist und bis zu 10.000fach über dem zulässigen Grenzwert liegende Gehalte aufweist.

Solange die vollständige Beseitigung des Aufbruchs nicht sichergestellt werden kann, bleibt nur der Verzicht auf bleihaltige Munition.

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Meine Forderung an Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg: Sofortiges Verbot bleihaltiger Munition


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Kommentare und Trackbacks (3)


20.03.2009 | 15:41
von Daniel Meyer Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Munition mit Blei und dem hochallergisierenden Nickel muss verboten werden. Bei Zuwiderhandlung muss die Jagderlaubnis auf Lebenszeit entzogen werden und empfindliche Geldbußen verordnet werden.
Es gibt keinerlei Rechtfertigung das Tiere und Menschen durch Blei und nickelhaltige Munition vergiftet werden.

21.03.2009 | 12:52
von Ina Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich gebe beiden Kommentatoren vorbehaltlos recht.

26.02.2014 | 12:02
von ThomasG | Regelverstoß melden
Und wieder ein Fall in Brandenburg:

Der gelbe Schnabel ist geöffnet, der Seeadler liegt auf einer Wolldecke in der Tierklinik der FU Berlin. Kann kaum atmen, nichts essen. Einen Tag später ist Seeadler-Weibchen qualvoll gestorben. An der Bleimunition brandenburgischer Jäger.

www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/blei-vergiftung-der-qualvolle-gifttod-des-stolzen-seeadlers,7169128,26340790.html



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