Deutsche Bank AG (FRANKFURT AM MAIN)
Deutsche Bank erkennt lupenreine Vorsorgevollmacht nicht an
Meine pflegebedürftige Mutter (Demenz Typ A) hat seit Jahren ihre Konten bei der Deutschen Bank: Ein Girokonto und ein Unterkonto Wertpapierdepot.
Wir haben zu Zeiten ihrer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit eine rechtlich lupenreine und allumfassende Vorsorgevollmacht beim Notar erstellen lassen. Diese erklärt auch ausdrücklich sämtliche (!) Bankvollmachten.
Nun möchte ich das Depot bei der Bank schließen, um das Vermögen auf ein anderes, näher direkt an der Wirtschaft liegendes Depot umzuschichten. Jedoch wird das notariell beglaubigte Formular nur für das Girokonto, jedoch nicht für das Depot anerkannt.
Ein direkt am Bankschalter persönlich unterschriebenes bankeigenes Bankvollmachtsformular wurde seinerzeit nicht ausgefüllt. In den AGB der Deutschen Bank wird auch nicht explizit auf ein solches bestanden!
Mir liegen nur mündliche Aussagen der Bankberaterin vor, u. a. dass sie alternativ eine rechtliche Betreuung anerkennen würden. Diese stellt mir das zuständige Amtsgericht jedoch nicht aus, da es nicht erforderlich ist, weil die VVM alles rechtliche abdeckt.
Beschwerde bei der Bank eingereicht. Keine schriftliche Bestätigung erhalten.
Wunsch zur Schließung des Depots war am 27.07.2012. Seitdem werde ich vertröstet.
Soeben Meldung an BaFin fertiggemacht.
Wenn das in der Vorsorgevollmacht ähnlich unbestimmt formuliert ist, dann lassen Sie sich die Notargebühren zurück zahlen. Welches Interesse hätte denn die Bank den Auftrag zu verweigern, wenn die Vollmacht zweifelsfrei auch das Depot umfasst?
Eine Frage hätte ich noch. Was ist ein "näher direkt an der Wirtschaft liegendes Depot"?
Die Formulierung in der VVM wurde von mir einfach untermStrich-kurzgefasst.So steht es -auszugsweise- ausführlich geschrieben: " (.) mich in all meinen persönlichen, finanziellen (.) Angelegenheit, in jeder denkbaren Weise (.) vertreten. "
"Insbesondere umfasst die Vollmacht alle meine Vermögens-, Vertrags- Rechts-, (.) Angelegenheiten ohne jede Ausnahme, vor allem die Verwaltung meines Vermögens sowie Verfügungen hierüber (.) "
"Die Vollmacht umfasst insbesondere auch alle meine Bankangelegenheiten, also die Verfügungsberechtigung über sämtliche Konten, Wertpapiere, Depots etc. (.) "
Welches Interesse hat die Bank also?
Die zweite Frage kann ich nicht beantworten, da das nicht wirklich zur Sache tut, und Werbung hier nicht erlaubt ist. Dieser Nebensatz sei einfach aus meiner Beschwerde gestrichen.
Man hätte auch einfach schreiben können: Die Bank XY hat ein Angebot zu besseren Konditionen. "Näher an der Wirtschaft" ist für mich ein Hinweis auf den Mittelstand, das wiederum ein Hinweis auf Genossenschafts-Institute wie z. B. eine Volksbank.
Zitat: ". .. Nun gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten, da die Banken keine privaten Vollmachten sondern nur die bankinternen Formularvollmachten akzeptieren. Rechtlich gesehen sind die Banken und Sparkassen verpflichtet, private Vollmachten anzuerkennen, da es bisher keine gegenteiligen AGBs der Banken gibt. Der Vollmachtsgeber selbst oder durch seinen Bevollmächtigten muss die Bank oder Sparkasse auf Anerkennung der privaten Vollmacht verklagen. "
2) de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht
Zitat: ". .. Vorsorgevollmachten müssen auch von Banken akzeptiert werden. Die frühere Praxis, dass Banken zusätzlich noch eigene Kontovollmachten verlangen, ist heute nicht mehr rechtmäßig. Eine Bank darf jedenfalls dann, wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet worden ist, keine speziellen Bankvollmachten verlangen. "
3) siehe auch Tersteegen: Bankgeschäfte mittels Vorsorgevollmacht - Verpflichtung der Banken zur Anerkennung von Vorsorgevollmachten, Neue Juristische Wochenschrift, NJW 2007, 1717
Trotzdem kein Einsehen, daher wird es wohl zur Klage kommen.
Morgen ist Anwalt-Termin.
www.money-advice.de/index.php?id=4&viewid=39827&lang=fr
Zitat: ". .. Banken sind folglich verpflichtet, innerhalb laufender Geschäfts- bzw. Vertragsbeziehungen notariell beurkundete Vorsorgevollmachten zu akzeptieren.
Auch ansonsten darf eine Vorsorgevollmacht von einer Bank nur zurückgewiesen werden, wenn ernsthafte Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen.
Eine pauschale Verweisung auf bankinterne Vollmachten ist unzulässig.
Die unberechtigte Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht kann schließlich Schadensersatzansprüche begründen. "
Zwischenstand, heute: Ein dünner Brief von der Bankzentrale in Mutterns Briefkasten mit folgendem Wortlaut: "Ihr Anliegen vom 14.08.2012 - vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Für die Bearbeitung benötigen wir noch etwas Zeit und bitten daher um Geduld. "
Jedoch findet sich in dem Brief kein Betreff (also worum es geht), lediglich eine "Ihr Zeichen"-Nummer.
Mein Anliegen ist eigentlich vom 27.07., aber vermutlich beziehen Sie sich auf meine telefonische Beschwerde bei der Bankhotline vom 14.08.
Heute nachmittag Anwalttermin. Werde heute abend berichten.
Eine vorhandene Rechtschutzversicherung des Vollmachtgebers ist also eine hilfreiche Sache.
Habe jetzt der Bank eine kurze Frist zur Anerkennung meiner Vollmacht und Schließung des Depots gegeben. Bis Freitag. Dazu habe ich den Schrieb persönlich in der Filiale abgegeben und mir auf einer Kopie davon den Erhalt bestätigen lassen. Zusätzlich in Anlage beigefügt: Nochmal eine Kopie meiner VVM (1. Ausfertigung), aktuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Demenz-Erkrankung, tja und ein extra-Blatt mit den rechtlichen Hinweisen, wie sie auch Elli oben angeführt hat. Textgleichen Brief an den Hauptsitz in F abgesandt.
Anruf (e) der Bankberaterin (auf AB, ich war nicht zu erreichen), dass Sie nun nur noch meine Unterschrift zum Verkauf brauche.
Heute habe ich es zeitlich nicht geschafft, aber morgen vormittag bin ich bei der Bank.
Formular zum Verkauf endlich unterschrieben, dazu auch nochmals die VVM vorgelegt. Bankberaterin hat in ihren PC u. a. eingegeben "ohne Beratung". Was mich schließen lässt, dass sie mich nicht wirklich als Bevollmächtigte ansehen, denn sie hätte mich ja beraten können, ich saß vor ihr. Irgendwie gab es eine andere Lösung seitens der Bank; nächste Woche soll der Erlös auf dem Girokonto meiner Mutter eingetroffen sein, über das sie mir die Bankvollmacht ja schon anerkannt haben (mündlich).
Mit anderen Worten: Jetzt scheint es geklappt zu haben.
Es sei mir eine gewisse verbleibene Skepsis erlaubt. Erst, wenn der Transfer erfolgt und das Geld auf dem von mir vorgesehenen Depot eingetroffen ist, kann ich hier meine Beschwerde als gelöst melden.
Die BaFin wartet noch auf meine abschließende Meldung, ebenso der Anwalt. Und natürlich auch die Reclabox.
Nachher transferiere ich das Geld, und wenn das erledigt ist, werde ich hier das Problem als gelöst melden.
In der Hoffnung, dass das in Zukunft eine Hilfe sein wird für ähnlich Betroffene. Und dass daa dann schneller geht als 1 Monat und 1 Tag.
Tamara S.
Für jede Transaktion, die ich durchführen will, muss ich die Vorsorgevollmacht (1. Ausfertigung) erneut vorlegen. Diese wird dann in der Bank kopiert und an jeden Auftrag angeheftet.
Mit einer herkömmlichen Bankvollmacht wäre das nicht nötig.
Darum: Rechtzeitig reguläre Bankvollmacht erteilen, bzw. erteilen lassen. Macht die Sache einfacher. Trotzdem natürlich nicht auf die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht verzichten!
Danke für die Aufmerksamkeit, liebe Leser. Alles Gute!