Durch Sparkasse Dortmund gelöste Beschwerde. | 35592 Views | 21.03.2009 | 11:01 Uhr
geschrieben von Rüdiger Hänel

Sparkasse Dortmund (Dortmund)

Verrechnungsscheck - Gutschrift dauert zu lange

Gestern geschehen: Eine Freundin hat gestern, da sie keine Bankverbindung hat, einen Verrechnungsscheck (1.220,-- €) auf mein Konto gutschreiben lassen.

Dieser Vorgang kann bis zu einer Woche dauern.

Warum? Was geschieht in dieser Woche mit diesem Geld?

Warum nicht sofortige Bearbeitung?

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Meine Forderung an Sparkasse Dortmund: Sofortige Bearbeitung oder Zinszahlung für eine Woche.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.03.2009 | 10:57
Firmen-Antwort von: Sparkasse Dortmund
Abteilung: Qualitätsmanagement

Für jeden eingereichten Verrechnungsscheck gibt es eine festgelegte Vorlagefrist. Innerhalb dieser Frist kann vom Aussteller des Schecks oder dessen Kreditinstitut einen sog. Rückscheck veranlasst werden. Gründe hierfür können z.B. eine Schecksperre, eine Fälschung oder eine Rückgabe durch die Bank mangels Deckung sein. Durch das Kreditinstitut, bei dem ein Verrechnungsscheck eingereicht wird, ist keinerlei Prüfung des Ausstellers, bzw. dessen Guthaben auf dem Konto möglich. Aus diesem Grunde gibt es unter allen deutschen Kreditinstituten die sog. Bedingungen für den Giroverkehr, die diese Vorgehensweise beinhalten. Die Gutschrift eines Verrechnungsschecks erfolgt in der Regel sehr zügig auf dem Konto des Einreichers, die Verfügungsmöglichkeit beginnt durch die genannten Gründe ein paar Tage später.

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Kommentare und Trackbacks (16)


22.03.2009 | 08:34
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Hallo
Folgenden Text habe ich von de.wikipedia.org/wiki/Verrechnungsscheck#Verrechnungsschecks rauskopiert. Es sind also hauptsächlich gesetzliche, durchaus nachvollziehbare, Gründe die eine sofortige Verfügbarkeit ausschließen. Woher soll die Bank auch wissen, das der Scheck auch gedeckt ist? Ansonsten kann ich noch anmerken, das eine Woche eher die Ausnahme ist. Bei meiner Bank waren solche Schecks immer innerhalb von 2-3 Tagen auf dem Konto gutgeschrieben.
Hier nun das Zitat von Wiki:

Ein Verrechnungsscheck (V-Scheck) ist ein Scheck, der von der bezogenen Bank nicht bar an den Inhaber ausgezahlt werden darf. Da ein Verrechnungsscheck in der Regel über ein Girokonto eingezogen wird, kann dann zumindest der Zahlungsweg des Scheckinkassos nachverfolgt werden.

Zur Kennzeichnung wird in Deutschland gemäß Art. 39 Scheckgesetz durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk „nur zur Verrechnung“ oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk wie beispielsweise „nur zur Gutschrift“ angebracht. Die Kennzeichnung durch zwei parallele Striche allein ist dabei nicht ausreichend. In Deutschland sind die inzwischen abgeschafften Regelungen des Scheckgesetzes für gekreuzte Schecks nie in Kraft getreten. Ausländische gekreuzte Schecks werden als Verrechnungsschecks behandelt. Der Inhaber eines fremden Barschecks darf diesen auf der Vorderseite sonst nirgends beschriften.

Der Vermerk kann handschriftlich angebracht werden. Ein einmal angebrachter Vermerk verliert seine Wirkung auch durch Streichung oder Ähnliches nicht.

Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung auf den Scheck. Bei Barauszahlung haftet der Bezogene dem Aussteller für einen Schaden, der dadurch entsteht, dass die Scheckforderung nicht demjenigen zugekommen ist, dem der Aussteller den Scheck zugewandt hat. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Schecksumme begrenzt.

Ein Verrechnungsscheck beugt Missbrauch vor, da eine Feststellung des Einlösers erleichtert wird. Höhere Sicherheit bringt ein Orderscheck.

Schecks zur Gutschrift auf ein Girokonto werden unter Vorbehalt gutgeschrieben. Scheckbetrug (Betrug nach § 263 StGB, ohne dass dieser im Gesetz besonders erwähnt wird) liegt vor, wenn ein Scheckaussteller einen Scheck übergibt, obwohl er Kenntnis von einer mangelnden Deckung hat („fauler Scheck“).

Im Falle eines mangels Deckung nicht eingelösten Schecks hat der Einlöser nach § 605 ZPO die Möglichkeit, seinen Anspruch im Rahmen eines Urkundenprozesses durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen nach Art. 40 des Scheckgesetzes gegeben sind.

22.03.2009 | 10:39
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An Rüdiger
Es ist heute kein großer Aufwand, die Echtheit des Schecks
zu kontrollieren.
Du schreibst,es kann bis zu einer Woche dauern.
Deine Freundin hat am Freitag den Scheck auf dein Konto
gutschreiben lassen,kannst aber erst später darüber verfügen.
Extrembeispiel:Die Bank fordert das Geld sofort an,wie gesagt,
heute kein Aufwand,ca 1.Woche arbeitet die Bank mit deinem
Geld.
Ich finde deine Forderung gerechtfertigt.
Liebe Grüße Klaus

22.03.2009 | 11:43
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Rüdiger Hänel:
Hans Albern hat ja den Link schon eingefügt und mir damit die Arbeit abgenommen. Danke :-)
Aber was mich interessiet: Sie waren in der Bank, haben den Scheck eingereicht und man hat ihnen dort gesagt, daß es bis zu einer Woche dauern kann. Soweit so gut. Aber warum haben sie dann nicht bei der Bank gleich mal nachgefragt, was in dieser Zeit mit dem Geld, bzw dem Scheck passiert? Die hätten ihnen das sicherlich erklärt.
Warum sie hier diese "Beschwerde" schreiben, kann ich nicht verstehen.

Cappo

22.03.2009 | 12:40
von Rüdiger Hänel | Regelverstoß melden
An Cappo
Wie,Beschwerde nicht verstehen,das war doch von mir eine
klare Ansage.
Ich war selbst nicht auf der Bank,die Freundin hat es mir
später gesagt.Ist das jetzt verstanden für Sie?
Gruß Rüdiger

22.03.2009 | 13:10
von Cappo | Regelverstoß melden
An Rüdiger
Wie die Beschwerde gemeint ist, habe ich schon verstanden.
Ich verstehe nur nicht, warum man sich nicht erst mal bei der Bank informiert, wie sich das mit dem Scheck verhält.
Und wenn sie kurz gegoogelt hätten, dann hätten sie die gleichen Info's und Antworten erhalten, wie Hans Albern oben schon schrieb.

Cappo

23.03.2009 | 08:58
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An Rüdiger
Es gibt Menschen,die dein Anliegen nicht verstehen,
verstehe ich,sollten einfach an sich arbeiten.
Einmal ganz Langsam.
Frage mich,warum bekomme ich mit einem Barscheck sofort
mein Geld,problemlos,warum wird Dieser nicht ca.1Woche
auf Echtheit geprüft?
Bei dir sind es 1220.€,hätten aber ebensogut 12200.€.
sein können,Zinsen für 1.Woche ?
Nochmals,deine Forderung ist gerechtfertigt,auch wenn es
wie H.Albern(fand ich sehr nett)versucht ,dich aufzuklären.
Warte gespannt auf die Stellungnahme der Sparkasse.
Liebe Grüße Klaus

23.03.2009 | 12:51
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Erklärung zum Barscheck,

dieser wird nur vom ausgebenden Institut eingelöst und nicht in einer Fremdbank. Siehe auch hier:

de.wikipedia.org/wiki/Scheck#Barschecks
oder hier:
www.finanz-lexikon.de/barscheck_257.html

23.03.2009 | 13:17
von Cappo | Regelverstoß melden
An Klaus Neumann.
Ich weiß ja nicht, ob sie mich damit meinten, aber ich habe die Beschwerde sehr wohl verstanden und auch dementsprechend meinen Kommentar dazu abgegeben.
Es geht mir nicht darum, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Ich wollte nur wissen, warum Herr Hänel nicht erst mal bei seiner Bank nachgefragt hat, warum das mit dem Scheck solange dauert, statt hier eine Beschwerde zu schreiben.

Cappo

24.03.2009 | 16:48
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler
Bitte richtig lesen und dann belustigen.
H.Hänel schrieb,es kann bis zu einer Woche dauern,so
wurde es Ihm gesagt.
Es gibt Menschen (Sie sicher nicht)die das Geld
dringend benötigen.
Ich fände es schon ok,wenn dieser Verrechnungsprozess
weniger Zeit in Anspruch nimmt.
Wie lustig können doch Menschen sein.
Klaus

25.03.2009 | 11:29
von Susanne Baumann | Regelverstoß melden
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2.kleinen
Kindern ,leider arbeitslos,meine finanzielle
Lage ist miserabel.
Ich hatte letztens auch einen Verrechnunscheck zu
erwarten.Als dieser endlich kam,habe ich mich natür-
lich gefreut,nahm meine beiden Kinder,versprach ihnen
eine Überraschung,zuerst zu Mc.Donalds,dann endlich mal
wieder neue Schuhe.
Bei der Bank wurde mir gesagt,genau wie es in H.Hänels
Beschwerde steht,Sie könner erst in ca.1.Woche über den
Betrag verfügen,Sie hätten einmal meine Kinder sehen sollen.
An ReclaBoxler.
Das war mein erster Verrechnungsscheck den ich je bekam,
mit Ihrem Spruch:Es müßte mittlerweile jeder wissen,fühle
ich mich schon einwenig beleidigt.
Und lustig ist es auch nicht.
Ich finde die Forderung gut,ich denke,daß es einigen so
ergangen ist wie mir.

Ich grüße alle Betroffenen
Susanne

26.03.2009 | 11:39
von Rüdiger Hänel | Regelverstoß melden
An die Stadtsparkasse
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bedanke mich für Ihre Aufklärung.
Wir müssen wohl damit leben.
Liebe Grüße Rüdiger

27.03.2009 | 09:31
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler
Suche dir eine sinnvolle Beschäftigung,dann kommst
du nicht mehr dazu, so einen Unsinn zu schreiben.
Lass mich einfach in Ruhe,keine Lust auf deinen
Kleinkrieg,wir wissen doch mittlerweile alle hier,
daß es dir gesundheitlich nicht gut geht.
Schönes Wochenende
Klaus

05.07.2009 | 17:42
von Juergen R. | Regelverstoß melden
Jetzt wissen wir, warum die Banken Milliarden brauchen. Weil solche Leute, wie hier die Sparkasse Dortmund, solche Antworten schreiben. Die Banken brauchen kein quallifiziertes Personal mehr, die Banken brauchen Verkäufer. Lebensversicherung, Bausparen, Anlagesparen usw. Kontoführung ist lästig geworden.

Soweit ich es als Bankkaufmann weiß, ist ein eingereichter Verrechnungsscheck an zwei bis vier Tagen verfügbar (örtlichkeitsbedingt). Es wäre nett, wenn der Herr von der Sparkasse diese Fristen genannt hätte. Aber vielleicht kennt er sie gar nicht.

Aber auf der anderen Seite muss ich auch sagen, dass die Kreissparkassen und Volksbanken die sichersten Banken sind. Die Gefahr, dass die unser Geld an der Börse verzocken, ist sehr gering.

25.07.2011 | 15:27
von ReclaBoxler-3423235 | Regelverstoß melden
 spider monkey Nicole Schmidt:

Bitte stellen Sie die Werbung für dieses Seite hier ein. Das ist kein Werbeportal hier. Und jeder, der die Grundrechenarten beherrscht, braucht kein teures Abzockprogramm.

28.08.2012 | 23:00
von G.H. Paint | Regelverstoß melden
Das Verhalten der Banken bezüglich eines Verrechnungsschecks ist schlichtweg eine Unverschämtheit! Jede Möbelfirma kann bei einem avisierten Ratenkauf "auf Knopfdruck" innerhalb 1-2 Minuten(!) sofort feststellen, ob jemand z. B. kreditwürdig ist (SCHUFA-Auskunft).
Und da benötigt eine Bank über eine Woche (!) um zu prüfen, ob ein Verrechnungscheck bei einem anderen Institut gedeckt ist! Das ist schlichtweg LACHHAFT! Interessanterweise haben die Banken im umgekehrten Fall keine Probleme, zeitnah ad hoc abzubuchen. Das klappt wunderbar und problemlos!
Vergleicht man Habenzinsen und Überziehungszinsen auf einem Girokonto, dann wird auch dem letzten, der noch positiv über Banken denkt klar, warum es die lange Bearbeitungszeit bei Verrechnungsschecks dient. .
Oder glaubt hier im Portal auch jemand der Tasache, dass wenn der Benzinpreis auf einer Strecke um 12 Cent/Liter zwischen zwei Tankstellen differiert bzw. innerhalb von 10 Minuten um 5 Cent angehoben wird (witzigerweise zum Ferienende), dass das dem Rohölpreis in X-Land geschuldet ist? Die Frage ist WAS kann man tun! Empfehlung: Die Medien ansprechen und im Zweifelsfall auch knallhart durchziehen. das ist mitunter die einzige Chance! Gruß von G. H.P.

04.12.2012 | 13:20
von Engin Engin | Regelverstoß melden
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, das ein Verrechnungscheck von der arbeitsagentur sinnlos ist.
Ich habe arbeitslosengeld erhalten und als einen monat ma keins kam, ging ich zum arbeitsamt und habe mich erkundigt, wo mein geld bleibt. Diese sagten mir ein fehler von der leistungsabteilunbg und Sie wuerden es mir sofort auf mein Konto ueberweisen lassen, Da das mir zu lange dauerte (3-4 tage) lies ich mir eine Zahlunganweisung von der Postbank (welche auszahlungen fuers arbeitsamt uebernimmt) aushaendigen. 4 std spaeter (so lange dauert die Buchung) bin ich zur postbank mit meinem personalausweis und habe mein Geld ausgezahlt bekommen.
Verrechnungschecks die bei der eigenen Bank eingeloest werden dauern halt laenger, als wenn man sichs ueberweisen laesst direkt^^
Gruss Engin



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