Philips Deutschland GmbH (Hamburg)
Mangelhafte Reklamtionsabwicklung Philips LCD TV LCD
Mangelhafte Ausführung von Reparaturen durch die Firma Philips an einem LCD-Fernseher der 9000er Serie und miserabeler Kundendienst
Im Januar 2010 kaufte ich bei der Fa. SATURN in Dortmund einen Philips-LCD-Fernseher 32PFL9604 H/12 (9000er-Serie). Schon nach kurzer Zeit stellten sich Tonausfälle beim Anschluss des SAT-Receivers am HDMI-Anschluss ein. Zudem traten deutliche Lautstärkeschwankungen bei der Nutzung der automatischen Lautstärkenivellierung ein.
Da ich mir dachte, dass noch andere Ausfälle am Gerät hinzukommen würden, wartete ich bis fast zum Ende der Garantiezeit.
Kurz vor deren Ablauf gab ich das Gerät im Januar 2012 bei Philipps über die Firma SATURN Dortmund zur Reparatur.
Sowohl diese als auch die darauf folgende Reklamation führte nicht zur Behebung des Schadens! Erst der dritte Reparaturversuch sollte einen (Teil-) Erfolg bringen, wenngleich ich zunächst auf dem Kulanzwege zur Heranziehung eines Großteils der Kosten durch Philips in Höhe von 183,26 EUR verpflichtet werden sollte. Man hatte schlichtweg, trotz mehrfachen Schriftverkehrs übersehen, dass es sich noch um eine Nachbesserung im Rahmen der Garantie handelte.
Nach anderthalb Monaten konnte das Gerät repariert übernommen werden. Was nun funktionierte, war der HDMI-Anschluss. Als Folge der Reparatur bestand/ besteht jedoch keine Option mehr für die Eingabe des Netzwerkschlüssel für das Drahtlosnetzwerk. Das Benutzerhandbuch befindet sich nicht mehr in elektronischer Form im Speicher des Fernsehers. Ich habe nun nicht mehr die Möglichkeit, mein Drahtlosnetzwerk zu nutzen bzw. das Handbuch am Gerät einzusehen. Diese Schäden sind durch die Reparaturmaßnahme verursacht worden.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Philips und SATURN üben sich in Ignoranz! Keine Antworten auf meine (Ein-) Schreiben/ Mails, weil man sich offensichtlich nach Ablauf der Garantiezeit auf der sicheren Seite wähnt. Möglicherweise gehen auch beide Firmen davon aus, dass der Kunde den Rechtsweg scheuen werde.
Als Fazit bleibt festzuhalten:
- über drei Monate befand sich der Fernseher zur Reparatur (!)
- keine Reaktion auf Schreiben zum Schaden nach der Reparatur (!)
- Tonhöhenschwankungen im Rahmen der automatischen Lautstärkenivellierung treten nach wie vor auf und sind nie behoben worden (!)
Aufgrund meiner Erfahrungen, die ich mit diesen beiden Firmen gemacht habe, werde ich in Zukunft kein Gerät der Firma Philips mehr erwerben und auch einen anderen Handelspartner wählen.
Freundlich und entgegenkommend sind die Philips GmbH Hamburg und SATURN Dortmund offensichtlich nur, wenn Geräte an Kunden verkauft werden können. Den Kundendienst und den Umgang mit Kunden kann ich nur als ungenügend bewerten.
. Man sollte schon GENAU wissen, wenn man RECHTLICHE
Dinge beschreibt, ob dieses geschriebene dann so stimmt.
Philips bietet eine GARANTIE (2 Jahre), für
die GEWÄHRLEISTUNG ist der HÄNDLER zuständig.
Außerdem muss der HÄNDLER die (MÖGLICHE) Beweislastumkehr
SCHRIFTLICH in seinen Bedingungen bestimmen.
Erwähnt der HÄNDLER die Beweislastumkehr NICHT, so
muss der Kunde sich damit auch NICHT abplagen.
Im übrigen ist das "ungünstig" was der TE (zeitlich) gemacht hat.
Bei einem Schaden ist dieser unverzüglich zu melden (auch wegen MÖGLICHER Folgeschäden). Wird ein Defekt NICHT unverzüglich
gemeldet, KANN (Garantiebedingungen) der Hersteller die kostenlose
Reparatur verweigern.
Der HERSTELLER Gewährt GARANTIE, einfach mal selber lesen, wie Philips das nennt; www.support.philips.com/support/service/service_page.jsp?userLanguage=de&userCountry=de--------------------------------------------Und nochmals; GEWÄHRLEISTUNG (gesetzlich geregelt) gibt der Händler, GARANTIE (Hersteller) ist sozusagen "Frei" in den Bedingungen. Da KÖNNEN Zusatzleistungen drinne sein, MÜSSEN aber nicht. Genau so KÖNNEN bei der Garantie z. B. Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. GEWÄHRLEISTUNG; Nach dem GESETZ DARF der HÄNDLER nach 6 Monaten diese Beweislastumkehr "einfordern", er MUSS es aber nicht. Und nix anderes habe ich inhaltlich oben geschrieben.
Steht ja so auf der HP, und nix anderes habe ICH gesagt.
Wir sind hier in Deutschland, da wird /ist / muss/soll
alles schriftlich geregelt werden.
Auf "Handschlag" iss nicht gut, oder war einmal.
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Nennt sich beim Händler ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen.
Dort ist "schriftlich" (*grins*) u. a. die Gewährleistung
geregelt. Manche Händler formulieren dort sehr ausführlich, das
Sie (der jeweilige Händler) auf die Beweislastumkehr VERZICHTEN, andere formulieren entsprechende "Beisnotwendigkeit" (des KUNDEN)
nach 6 Monaten.
Durchaus "Streitfähig" wäre jetzt, wenn der Händler jetzt nur auf die "gesetzlichen Regelungen" verweist.
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MUSS der Kunde diese "Regelungen" (gesetzlich) kennen, zumal
ja der Händler die Beweislastumkehr NICHT zwingend "fordern" muss.
Im übrigen ging /geht es "streitig" nur
um die Begrifflichkeiten Gewährleistung, Garantie,
Beweislastumkehr.
Um solche "Speziallitäten" wie Schadensersatz, oder
zum Beispiel wie die Händler im Falle einer
Lieferverzögerung umgehen dürfen (bzw. vermeintlich
wollen), wenn Kunde aber schon bezahlt hat. um solche
Speziallitäten geht es hier nicht.
Gruss
Garantie bietet Philips gar nicht. Lediglich die zweijährige Gewährleistung
und da sind Sie nach 6 Monaten in der Beweispflicht.
ZITAT (7918618) Ende
Da hat keiner gemeckert, ich habe das nur richtig gestellt., denn siehe Philips-Seite;
www.support.philips.com/support/service/service_page.jsp?userLanguage=de&userCountry=de
Nach unten scrollen, da steht;
GARANTIE, GARANTIE, GARANTIE.
Und von der Beweislastumkehr steht DA auch nix. Also komplett falsch, was der ANDERE User geschrieben hat.
Iss schon nicht mehr witzich, denn dann kam der "Spezi Himmel hilf"
und behauptete ZITAT; (User Himmel hilf)
"Wie kann man nur solchen Unfug schreiben, für die Gewährleistung
wäre der Händler zuständig.
ZITAT (User Himmel hilf) ENDE
Untermauern WOLLTE der User diese (seine) Aussage mit einem
Link.
Nur witzich ist das dort dann steht;
Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.
ZITAT Ende
Das obige Zitat wurde inclusive der Rechtschreibfehler der nachfolgenden Seite
entnommen;
www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
Ich melde mich bei Ihnen, sobald das Problem gelöst ist.
Mit freundlichen Grüßen
Detlöef Berghaus
Letztendlich ging mir das Schreiben auf Wunsch per Mail zu. Darin macht Philips die weitere Verfahrensweise von einer erneuten Überprüfung (4. Überprüfung) des Geräts abhängig. Kein Wort zu entstehenden Kosten für die Überprüfung / Übersendung - kein Angebot, das Gerät abholen zu lassen oder das Gerät mal vor Ort zu überprüfen.
Fazit:
Die Kundenbetreuung der Fa. Saturn Dortmund ist als überaus positiv zu bewerten. Ich werde nie wieder ein Gerät der Fa. Philips erwerben! Gut für mich - schlecht für Philips! So wie man der Erfahrung vieler Kunden (im Netz nachzulesen) entnehmen kann, war das kein Einzelfall. Weiter so, Fa. Philips, dann war´s das wohl bald. Einfach fatal, wenn man nicht erkennen will oder kann, dass die Kundenbetreuung und der Service das Wichtigste ist, wenn man Kunden auf Dauer halten will.