Durch Philips Deutschland gelöste Beschwerde. | 2937 Views | 02.09.2012 | 20:16 Uhr
geschrieben von Detlef Berghaus

Philips Deutschland GmbH (Hamburg)

Mangelhafte Reklamtionsabwicklung Philips LCD TV LCD

Mangelhafte Ausführung von Reparaturen durch die Firma Philips an einem LCD-Fernseher der 9000er Serie und miserabeler Kundendienst

SCHLAGWORTE

Im Januar 2010 kaufte ich bei der Fa. SATURN in Dortmund einen Philips-LCD-Fernseher 32PFL9604 H/12 (9000er-Serie). Schon nach kurzer Zeit stellten sich Tonausfälle beim Anschluss des SAT-Receivers am HDMI-Anschluss ein. Zudem traten deutliche Lautstärkeschwankungen bei der Nutzung der automatischen Lautstärkenivellierung ein.

Da ich mir dachte, dass noch andere Ausfälle am Gerät hinzukommen würden, wartete ich bis fast zum Ende der Garantiezeit.

Kurz vor deren Ablauf gab ich das Gerät im Januar 2012 bei Philipps über die Firma SATURN Dortmund zur Reparatur.

Sowohl diese als auch die darauf folgende Reklamation führte nicht zur Behebung des Schadens! Erst der dritte Reparaturversuch sollte einen (Teil-) Erfolg bringen, wenngleich ich zunächst auf dem Kulanzwege zur Heranziehung eines Großteils der Kosten durch Philips in Höhe von 183,26 EUR verpflichtet werden sollte. Man hatte schlichtweg, trotz mehrfachen Schriftverkehrs übersehen, dass es sich noch um eine Nachbesserung im Rahmen der Garantie handelte.

Nach anderthalb Monaten konnte das Gerät repariert übernommen werden. Was nun funktionierte, war der HDMI-Anschluss. Als Folge der Reparatur bestand/ besteht jedoch keine Option mehr für die Eingabe des Netzwerkschlüssel für das Drahtlosnetzwerk. Das Benutzerhandbuch befindet sich nicht mehr in elektronischer Form im Speicher des Fernsehers. Ich habe nun nicht mehr die Möglichkeit, mein Drahtlosnetzwerk zu nutzen bzw. das Handbuch am Gerät einzusehen. Diese Schäden sind durch die Reparaturmaßnahme verursacht worden.

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Philips und SATURN üben sich in Ignoranz! Keine Antworten auf meine (Ein-) Schreiben/ Mails, weil man sich offensichtlich nach Ablauf der Garantiezeit auf der sicheren Seite wähnt. Möglicherweise gehen auch beide Firmen davon aus, dass der Kunde den Rechtsweg scheuen werde.

Als Fazit bleibt festzuhalten:

- über drei Monate befand sich der Fernseher zur Reparatur (!)

- keine Reaktion auf Schreiben zum Schaden nach der Reparatur (!)

- Tonhöhenschwankungen im Rahmen der automatischen Lautstärkenivellierung treten nach wie vor auf und sind nie behoben worden (!)

Aufgrund meiner Erfahrungen, die ich mit diesen beiden Firmen gemacht habe, werde ich in Zukunft kein Gerät der Firma Philips mehr erwerben und auch einen anderen Handelspartner wählen.

Freundlich und entgegenkommend sind die Philips GmbH Hamburg und SATURN Dortmund offensichtlich nur, wenn Geräte an Kunden verkauft werden können. Den Kundendienst und den Umgang mit Kunden kann ich nur als ungenügend bewerten.

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Meine Forderung an Philips Deutschland GmbH: 1. Kommunikation und 2. Reparatur des verursachten Schadens - verursacht im Rahmen der letzten Reparatur


 
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Kommentare und Trackbacks (13)


03.09.2012 | 00:28
von ReclaBoxler-2320510 | Regelverstoß melden
Speziell fürReclaBoxler-7918618

. Man sollte schon GENAU wissen, wenn man RECHTLICHE
Dinge beschreibt, ob dieses geschriebene dann so stimmt.

Philips bietet eine GARANTIE (2 Jahre), für
die GEWÄHRLEISTUNG ist der HÄNDLER zuständig.

Außerdem muss der HÄNDLER die (MÖGLICHE) Beweislastumkehr
SCHRIFTLICH in seinen Bedingungen bestimmen.

Erwähnt der HÄNDLER die Beweislastumkehr NICHT, so
muss der Kunde sich damit auch NICHT abplagen.

Im übrigen ist das "ungünstig" was der TE (zeitlich) gemacht hat.
Bei einem Schaden ist dieser unverzüglich zu melden (auch wegen MÖGLICHER Folgeschäden). Wird ein Defekt NICHT unverzüglich
gemeldet, KANN (Garantiebedingungen) der Hersteller die kostenlose
Reparatur verweigern.

03.09.2012 | 14:08
von ReclaBoxler-6418210 | Regelverstoß melden
Wenn man schon einen Seite verlinkt, so sollteman den Inhalt auch selber lesen und verstehen. Da steht nämlich gleich zu Anfang inhaltlichNIX anderes, als von mir geschrieben. ZITAT von der Hp: www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.htmlDie Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, ZITAT Ende. --------------------------

Der HERSTELLER Gewährt GARANTIE, einfach mal selber lesen, wie Philips das nennt; www.support.philips.com/support/service/service_page.jsp?userLanguage=de&userCountry=de--------------------------------------------Und nochmals; GEWÄHRLEISTUNG (gesetzlich geregelt) gibt der Händler, GARANTIE (Hersteller) ist sozusagen "Frei" in den Bedingungen. Da KÖNNEN Zusatzleistungen drinne sein, MÜSSEN aber nicht. Genau so KÖNNEN bei der Garantie z. B. Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. GEWÄHRLEISTUNG; Nach dem GESETZ DARF der HÄNDLER nach 6 Monaten diese Beweislastumkehr "einfordern", er MUSS es aber nicht. Und nix anderes habe ich inhaltlich oben geschrieben.

03.09.2012 | 15:31
von ReclaBoxler-4329410 | Regelverstoß melden
Tja, SIE verstehen nicht, gelle (nochmals) Gewährleistung bedeutet, dass der VERKÄUFER dafür einsteht.

Steht ja so auf der HP, und nix anderes habe ICH gesagt.

03.09.2012 | 17:16
von ReclaBoxler-4324106 | Regelverstoß melden
Nee, wirklich echt Lustig.

Wir sind hier in Deutschland, da wird /ist / muss/soll
alles schriftlich geregelt werden.

Auf "Handschlag" iss nicht gut, oder war einmal.

---------------------

Nennt sich beim Händler ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen.

Dort ist "schriftlich" (*grins*) u. a. die Gewährleistung
geregelt. Manche Händler formulieren dort sehr ausführlich, das
Sie (der jeweilige Händler) auf die Beweislastumkehr VERZICHTEN, andere formulieren entsprechende "Beisnotwendigkeit" (des KUNDEN)
nach 6 Monaten.

Durchaus "Streitfähig" wäre jetzt, wenn der Händler jetzt nur auf die "gesetzlichen Regelungen" verweist.
--------------------------------------------

MUSS der Kunde diese "Regelungen" (gesetzlich) kennen, zumal
ja der Händler die Beweislastumkehr NICHT zwingend "fordern" muss.

04.09.2012 | 18:50
von ReclaBoxler-7213410 | Regelverstoß melden
Ich habe mit dem (vermeintlichen) Mist nicht angefangen.

Im übrigen ging /geht es "streitig" nur
um die Begrifflichkeiten Gewährleistung, Garantie,
Beweislastumkehr.

Um solche "Speziallitäten" wie Schadensersatz, oder
zum Beispiel wie die Händler im Falle einer
Lieferverzögerung umgehen dürfen (bzw. vermeintlich
wollen), wenn Kunde aber schon bezahlt hat. um solche
Speziallitäten geht es hier nicht.

Gruss

04.09.2012 | 19:10
von ReclaBoxler-2114106 | Regelverstoß melden
ZITAT von einem ANDEREN User (7918618);

Garantie bietet Philips gar nicht. Lediglich die zweijährige Gewährleistung
und da sind Sie nach 6 Monaten in der Beweispflicht.

ZITAT (7918618) Ende

Da hat keiner gemeckert, ich habe das nur richtig gestellt., denn siehe Philips-Seite;

www.support.philips.com/support/service/service_page.jsp?userLanguage=de&userCountry=de

Nach unten scrollen, da steht;

GARANTIE, GARANTIE, GARANTIE.

Und von der Beweislastumkehr steht DA auch nix. Also komplett falsch, was der ANDERE User geschrieben hat.

Iss schon nicht mehr witzich, denn dann kam der "Spezi Himmel hilf"
und behauptete ZITAT; (User Himmel hilf)

"Wie kann man nur solchen Unfug schreiben, für die Gewährleistung
wäre der Händler zuständig.
ZITAT (User Himmel hilf) ENDE

Untermauern WOLLTE der User diese (seine) Aussage mit einem
Link.

Nur witzich ist das dort dann steht;

Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden.

ZITAT Ende

Das obige Zitat wurde inclusive der Rechtschreibfehler der nachfolgenden Seite
entnommen;
www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

10.09.2012 | 21:00
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Kundendienst von Philips hat sich einmal bei mir fernmündlich. Ich war jedoch nicht zu Hause. Ich verstehe nicht, warum Philips nicht auf mein schriftlich vorgetragenes Problem schriftlich reagiert. Gleichwohl werde ich mit dem Philips-Kundienst fernmündlich Kontakt aufnehmen.
Ich melde mich bei Ihnen, sobald das Problem gelöst ist.

Mit freundlichen Grüßen

Detlöef Berghaus


14.09.2012 | 20:12
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich einen unfreundlichen, fernmündlichen Kontakt mit dem Kundendienst der Firma Philips gehabt. Mir wurde suggeriert, dass ich mit meinem Problem offensichtlich eine Last bin. Kundenfreundlichkeit scheint dort ein Fremdwort zu sein.


14.09.2012 | 20:27
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute hatte ich einen fernmündlichen Kontakt mit einem sehr unfreundlichen, scheinbar genervten Mitarbeiter der Servicehotline, um meinen Wunsch vorzutragen, dass man mir das angeblich von Philipps vor einer Woche an mich gesandte Schreiben per Mail zu zukommen lassen bzw. mit dem Verfasser des Schreibens sprechen zu können. Der Brief war nämlich nicht eingegangen!
Letztendlich ging mir das Schreiben auf Wunsch per Mail zu. Darin macht Philips die weitere Verfahrensweise von einer erneuten Überprüfung (4. Überprüfung) des Geräts abhängig. Kein Wort zu entstehenden Kosten für die Überprüfung / Übersendung - kein Angebot, das Gerät abholen zu lassen oder das Gerät mal vor Ort zu überprüfen.


26.09.2012 | 15:30
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Philips erklärte nun vorgestern für mich aufgrund der bisherigen Korespndenz unerwartet, dass dort keine Zuständigkeit für die Behebung des Schadens bestehe und hat mich an SATURN Dortmund verwiesen. Dort war ich gestern, traf auf einen freundlichen Verantwortlichen und fand Gehör. Die Firma SATURN erklärte, sich des Problems nunmehr anzunehmen.


12.10.2012 | 17:50
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fernseher wurde auf Veranlassung der Fa. SATURN Dortmund zur Reparatur abgeholt, ein Ersatzfernseher zur Verfügung gestellt. Sobald das Problem gelöst ist, berichte ich nach.


03.11.2012 | 12:46
von Detlef Berghaus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gerät ist noch zur Reparatur.


14.11.2012 | 21:43
von Detlef Berghaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Saturn Dortmund nahm sich des Sachverhalts an. Da das Gerät nicht mehr zu reparieren war, konnte eine einvernehmliche Lösung und somit ein neues Austauschgerät gefunden werden.
Fazit:
Die Kundenbetreuung der Fa. Saturn Dortmund ist als überaus positiv zu bewerten. Ich werde nie wieder ein Gerät der Fa. Philips erwerben! Gut für mich - schlecht für Philips! So wie man der Erfahrung vieler Kunden (im Netz nachzulesen) entnehmen kann, war das kein Einzelfall. Weiter so, Fa. Philips, dann war´s das wohl bald. Einfach fatal, wenn man nicht erkennen will oder kann, dass die Kundenbetreuung und der Service das Wichtigste ist, wenn man Kunden auf Dauer halten will.


18.11.2012 | 19:49
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