1932 Views | 26.03.2009 | 13:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1036001

IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (Hofheim-Wallau)

Ikea Veräppelung

Ich habe mir vor fünf Tagen ein Hochbett gekauft.

Wollte es heute zurückgeben weil ich mich umentschieden habe. Da sagen mir die Ikea-Leute, ich hätte es schon aufgemacht und aufgebaut!! Stimmt nicht. Dann kommt jemand von der Geschäftführung und sagt mir, dass es nicht ihr Klebeband sei! Stimmt auch nicht, ich habe tausend andere Pakete gesehen, die mit diesem Paketband versiegelt waren.

Und ich werd ja wohl wissen, dass ich es nicht geöffnet habe!

Also, ich habe einen Gutschein bekommen im Wert von 108,00 €, obwohl das Ding 155 € gekostet hat!

Also, am besten mit einem Messer zu Ikea gehen, die Ware vor dem Verkäufer aufmachen und kontrollieren, und dann wieder original verpacken lassen, wenn der Kunde dabei ist, oder wie?

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Meine Forderung an IKEA Deutschland GmbH & Co. KG: Nichts unterstellen, was nicht war sein kann!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


26.03.2009 | 14:02
von Klaus Neumann | Regelverstoß melden
An Null Null
An deiner Stelle würde ich Die Geschäftsleitung von Ikea
informieren,daß gegen Ikea hier eine Beschwerde läuft,
die reagieren sofort zu deiner Zufriedenheit.
Gruß Klaus

10.11.2009 | 00:36
von ReclaBoxler-4912311 | Regelverstoß melden
Auch wenn diese Beschwerde schon ein paar Tage alt ist... Lächerlich! SIE müssen auf irgendeine Art und Weise beweisen können, dass die Ware noch nicht geöffnet, geschweige denn bereits montiert wurde.
Abgesehen davon, hat der Händler das Recht einen für ihn akzeptablen Betrag einzubehalten, da er dieses nicht mehr originalverpackte Möbelstück wieder an den Mann bringen muss. Das wird er wahrscheinlich kaum ohne einen Preisnachlass bei einer bereits geöffneten Verpackung!

29.12.2009 | 00:38
von ReclaBoxler-9881222 | Regelverstoß melden
Auch wenn das hier schon älter ist: Kein Händler ist verpflihctet, intakte Ware wieder zurückzunehmen. Wenn er es tut, ist es eine reine Kulanzleistung. Ansonsten gilt: gekauft ist gekauft. 14 Tage Rückgaberecht gibt es nur bei Kauf im Internet oder per Telefon oder bei Haustürgeschäften.

11.01.2010 | 10:27
von Joachim Hierling | Regelverstoß melden
Ikea = Servicewüste!!! Das passiert in einem ordentlichen Möbelgeschäft nicht. Frechheit!

11.01.2010 | 12:00
von Xxx | Regelverstoß melden
 spider monkey Hierling: Haben SIE eine Ahnung....

04.02.2010 | 18:28
von Opfad | Regelverstoß melden
 spider monkey Joachim Hierling

IKEA ist unbestritten ein Möbelhaus, das bei Rückgabe und Bearbeitung von Reklamationen höchste Kundenzufriedenheit aufweisen kann.



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