1321 Views | 25.03.2009 | 15:52 Uhr
geschrieben von James OReilly
Immer wieder wurde ich wegen fehlender Mitwirkung und die Folgen in den Schreiben der Arbeitsagentur hingewiesen.
Dies stellt jedoch eine Verletzung der Bestimmtheit und Form eines Verwaltungsaktes dar. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dazu zählt, dass auch die Rechte des Bürgers benannt werden müssen.
§65 SGB I definiert die Begrenzung der Mitwirkung.
www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Ravensburg:
Vollständige Verwaltungsaktangaben hinsichtlich Bestimmtheit und Form, insbesonders §65 SGB I
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
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ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000
www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217-EGZ.pdf
de.reclabox.com/beschwerde/59116-arbeitsagentur-finanzgericht-nuernberg-hannover-kundenprovokation-durch-beamte-und-richter
Ich erhalte wegen dieser L Ü G E N kein Kindergeld für meinen ältesten Sohn.