529 Views | 20.10.2012 | 13:41 Uhr
geschrieben von Markus Reuss

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Verlängerter Vertrag von 1&1

Sehr geehrte Damen und Herren,

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hier möchte ich mich über die Praktiken des Anbieters 1und1 beschweren. Hierzu erst einmal der Vorfall:

Seit ca. 10 Jahren bin ich Kunde bei 1und1. Grundsätzlich bin ich bis jetzt mit den Leistungen zufrieden gewesen. Allerdings war die Bandbreite mit 1500 kb nicht sehr üppig. Nachdem ich auf den Telefonanschluss beruflich auch von zu Hause angewiesen bin, hatte ich bis jetzt keinen Komplettanschluss, sondern zusätzlich zum 1und1 DSL noch einen ISDN Anschluss bei der Telekom. Mit der geringen Bandbreite hatte ich immer wieder Probleme bei der VOIP Telefonie, schlechte Qualität, Abbrüche, Hall usw. Besserung war aber in Sicht, da seit ca. 6 Monaten der Ausbau des DSL Netzes von der Telekom im Gange war.

Ende September 2012 meldete sich unaufgefordert 1und1 mit einem Angebot für einen Komplettanschluss. Explizit hatte ich im Gespräch den Ausbau durch die Telekom angesprochen und betont, dass ein Komplettanschluss nur in Frage kommt, wenn 1und1 mir ebenfalls eine schnellere DSL Leitung dann zur Verfügung stellen kann. Nachdem mir versichert wurde, dass mir selbstverständlich die gleiche Geschwindigkeit wie bei der Telekom zur Verfügung steht, habe ich telefonisch einen neuen Vertrag für einen Komplettanschluss, Laufzeit 24 Monate abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Ein paar Tage später die Ernüchterung. Nachdem mir die Gemeinde mitgeteilt hat, dass ab 01.11.2012 die schnelleren Leitungen zur Verfügung stehen und ich mich bei der Telekom melden soll, wurde mir mitgeteilt, dass das schnellere DSL ausschließlich von der Telekom bereitgestellt werden kann.

Nachdem mir jetzt bewusst war, dass ich getäuscht wurde, habe ich selbstverständlich den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen und zusätzlich meinen alten Vertrag gekündigt. (Auftragsbestätigung 27.09.2012, Widerruf 08.10.2012)

Trotz meines Widerrufs vom 08.10.2012 wurde durch 1und1 mein ISDN Anschluss bei der Telekom am 11.10.2012 gekündigt. Tagelang ließ man mich im Dunkeln, bis man mir zuerst meine Kündigung bestätigte. Allerdings des neuen Vertrags mit einer Laufzeit bis 10/2014. Zwei Tage später teilte man mir dann mit, dass ich ja gar kein Widerrufsrecht habe, da es sich um eine von mir angewiesene Änderung des Vertrages handle. Eine Stornierung sei also nicht mehr möglich. Pikanterweise hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil im März 2012 bei gleichem Sachverhalt das Unternehmen 1und1 dazu aufgefordert, solche Praktiken zu unterlassen und dem klagenden selbstverständlich das Widerrufsrecht zugesprochen.

Jetzt sitze ich mit einem Vertrag von 2 Jahren da, mein ISDN Anschluss ist gekündigt und ich soll die nächsten zwei Jahre mit einem Kathastrophenanschluss telefonieren. Der Dank für einen Kunden, der 10 Jahre brav seine monatlichen Kosten beglichen hat.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Kunden auf diese Masche hereingefallen sind und jetzt eine zweijährige Laufzeit abzusitzen haben (weil Sie sich auch nicht wehren), während der Nachbar mit VDSL 500000 surft und telefoniert.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reuss

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Zustand vor Vertragsverlängerung mit alter Laufzeit oder kurzfristigere Vertragsaufhebung


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Kommentare und Trackbacks (2)


20.10.2012 | 14:52
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Gleichungen auch bei mir?
Im Juli wollte ich den Komplettanschluss von 1&1.
Da ich ein Faxgerät bentzen muß, brauche ich eienen Festnetzbetreiber und das ist die Telecom, an denen ich Gebühren für die Bereitstellung zahle,
1 $1 sagt dass ein Komplettanschluss nicht Möglichz ist. will aber die Grundgebühren der Telekom übernehmen, was sie auch macht.
Trotz allem und meiner Anfrage wird sich mein Vertrag wohl auch um 2 Jahre verlängert haben?
Ist 1& 1 Hinterlistig?

27.10.2012 | 15:09
von Markus Reuss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz aller Versuche kein Erfolg. 1 und 1 sitzt das aus, trotz Rechtsanwalt nicht mal eine Antwort. Ich wende mich jetzt dann an den Verbraucherschutz, für das angebende Unterlassungsurteil vom OLG Koblenz gibt es bei Zuwiderhandlung eine Strafe von einem bis zu 6-stelligen Betrag.




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