Media Markt (Ingolstadt)
Neues Notebook bereits 2 Mal repariert worden
Hallo zusammen,
vielen Dank, dass es dieses Forum gibt!
Ich habe mir ein Notebook von Sony bei Media Markt gekauft. Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass das Notebook für den Prozessor Intel Core i3 langsam ist und dass die Lautsprecher komische Geräuche machen und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht und wollte das Geld zurück.
Mir wurde erklärt, dass gerade bei Sony Notebooks kein Geld zurückausgezahlt wird und es wurde zur Reparatur geschickt. Eine Woche später sollte ich das Notebook abholen. Dei Lautsprecher wurden ausgetauscht und das Notebook wurde zurückgesetzt. Beim Abholen habe ich die Kratzen im Lausprecherbereich gesehen und das Notebook wurde wieder zur Reparatur geschickt.
Ich möchte das Notebook nicht mehr. 3 Wochen sitze ich ohne Computer. Ich bin Studentin und kann nicht ordentlich studieren. Und vor allem, will ich das Gerät nicht mehr, das innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war und das ich nicht benutzen konnte.
Hilft mir bitte! Welche Rechte habe ich? Wird das jetzt gezählt als 2 Reparatur-Versuchen, d. h., dass wenn ich noch einen Fehler feststelle, soll ich das Geld zurückfordern? Ich möchte keine Reparaturen mehr. Was soll das mit dem neuen Gerät?
Vielen Dank im Voraus!
Also verstehe ich nicht was das soll.
Aber das ist Media Markt, die sind nicht gerade hilfsbereit, wenn du was reklamieren willst.
Vielleicht sollte sie sich direkt mal mit der Herstellerfirma in verbindung setzen?
dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat: " (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "
Der Käufer entscheidet nicht der Verkäufer
Professor Kalkkopf. Wenn Sie mit der heutigen Informationsgesellschaft nicht vertraut sind, dann gehen Sie bitten in Pension.
Die Anforderungen an einem Menschen haben sich geändert.
Gaaanz ruhig bleiben und nicht gleich die schlechte Kinderstube durchscheinen lassen. Wann das Kaufdatum ist/war, ist deshalb wichtig, weil wichtig ist wieviel Zeit inzwischen verstrichen ist. Wenn es KEINE sechs Monate sind, der Mangel war zudem nachweisbar bei Kauf vorhanden, entscheidet der Käufer, ob er reaparieren lassen will oder eine neues Gerät. Darum geht es.
Gruß Mandy
www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/
Gruß Mandy
Nebel auf der Brille?
'Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, . und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht'
'innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war'
Schöne Grüße an die Löscher aus der Redaktion - nix Gescheiteres zu tun?
-----------------
Nein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
Gruß Mandy
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst