1673 Views | 24.10.2012 | 21:40 Uhr
geschrieben von Olga

Media Markt (Ingolstadt)

Neues Notebook bereits 2 Mal repariert worden

Hallo zusammen,

SCHLAGWORTE

vielen Dank, dass es dieses Forum gibt!

Ich habe mir ein Notebook von Sony bei Media Markt gekauft. Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, dass das Notebook für den Prozessor Intel Core i3 langsam ist und dass die Lautsprecher komische Geräuche machen und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht und wollte das Geld zurück.

Mir wurde erklärt, dass gerade bei Sony Notebooks kein Geld zurückausgezahlt wird und es wurde zur Reparatur geschickt. Eine Woche später sollte ich das Notebook abholen. Dei Lautsprecher wurden ausgetauscht und das Notebook wurde zurückgesetzt. Beim Abholen habe ich die Kratzen im Lausprecherbereich gesehen und das Notebook wurde wieder zur Reparatur geschickt.

Ich möchte das Notebook nicht mehr. 3 Wochen sitze ich ohne Computer. Ich bin Studentin und kann nicht ordentlich studieren. Und vor allem, will ich das Gerät nicht mehr, das innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war und das ich nicht benutzen konnte.

Hilft mir bitte! Welche Rechte habe ich? Wird das jetzt gezählt als 2 Reparatur-Versuchen, d. h., dass wenn ich noch einen Fehler feststelle, soll ich das Geld zurückfordern? Ich möchte keine Reparaturen mehr. Was soll das mit dem neuen Gerät?

Vielen Dank im Voraus!

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Kommentare und Trackbacks (19)


25.10.2012 | 06:53
von Bianca F. | Regelverstoß melden
Hmm. das ist sehr fragwürdig, denn soweit ich weiß, hast du ja nach Kauf ein zweiwöchiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.
Also verstehe ich nicht was das soll.
Aber das ist Media Markt, die sind nicht gerade hilfsbereit, wenn du was reklamieren willst.

25.10.2012 | 09:19
von Bianca F. | Regelverstoß melden
Also ich kann mich nicht beschweren, habe bei einem Mitbewerber von Media Markt (fängt mit S an und hört mit N auf, ist auch ein Planet), mir ein Netbook gekauft. Habe es daheim ausgepackt, ausprobiert, war total unzufrieden, da das display irgendwie verschwommen wirkte, und daraufhin rief ich dort an, die sagten dann bringen Sie es vorbei, sie bekommen ein neues ODER sie suchen sich ein anderes aus. Und ich war da, siehe da, ich konnte es ohne Probleme zurück geben, bekam sogar noch 10 % auf ein anderes Netbook, was ich mir dann aussuchte, wegen den Unannehmlichkeiten. Da sag ich dann nur top!

25.10.2012 | 09:23
von ReclaBoxler-3215227 | Regelverstoß melden
Aber wie du schon geschrieben hast, es ist jedem Händler selbst überlassen! Aber trotzdem finde ich es nicht richtig, das lässt mich doch schon zweifeln, das ich ein neues Notebook habe, von einem eigentlich meiner Meinung nach guter Hersteller, und das in 2 Wochen schon zweimal defekt war.

Vielleicht sollte sie sich direkt mal mit der Herstellerfirma in verbindung setzen?

25.10.2012 | 14:12
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
 spider monkey 7325039: Und das mit den 3 Reparatur Versuchen ist auch ein weit verbreiteter Irrglaube Siehe BGB §439:

dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Zitat: " (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "

Der Käufer entscheidet nicht der Verkäufer

25.10.2012 | 14:48
von ReclaBoxler-6379791
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

25.10.2012 | 15:03
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey 6379791
Professor Kalkkopf. Wenn Sie mit der heutigen Informationsgesellschaft nicht vertraut sind, dann gehen Sie bitten in Pension.
Die Anforderungen an einem Menschen haben sich geändert.

26.10.2012 | 00:45
von ReclaBoxler-9479145
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.10.2012 | 11:08
von Mandy Laurent
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.10.2012 | 11:21
von Ein Kunde
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.10.2012 | 11:29
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Re

Gaaanz ruhig bleiben und nicht gleich die schlechte Kinderstube durchscheinen lassen. Wann das Kaufdatum ist/war, ist deshalb wichtig, weil wichtig ist wieviel Zeit inzwischen verstrichen ist. Wenn es KEINE sechs Monate sind, der Mangel war zudem nachweisbar bei Kauf vorhanden, entscheidet der Käufer, ob er reaparieren lassen will oder eine neues Gerät. Darum geht es.

Gruß Mandy

26.10.2012 | 12:02
von ReclaBoxler-9594243
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.10.2012 | 19:47
von ReclaBoxler-9220619 | Regelverstoß melden
Artikel der Stiftung Warentest "Kaufen und Reklamieren: So setzen Sie Ihre Rechte durch"

www.test.de/steuern-recht/meldungen/Kaufen-und-Reklamieren-So-setzen-Sie-Ihre-Rechte-durch-1410602-2410602/

27.10.2012 | 07:25
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Ich werde in diesem thread keine Hilfestellung mehr geben. Grund: Es ist unseriös, wenn Bf sachliche Kommentare, die der Lösung des Problems dienen sollen, löscht, aber gleichzeitig keine notwendigen Zusatzinformationen gibt, um die gebeten wurde.

Gruß Mandy

27.10.2012 | 15:07
von ReclaBoxler-3911243 | Regelverstoß melden
So holfsreich waren die gelöschte Kommentare nicht. ALLE Infos gibt es bei der Problemschilderung. die Leute hier helfen nicht, sondern kritisieren oder unnötige Meinungen schildern. Schade. Ich dachte, hier im Forum wird mir geholfen. Anscheinend schauen hier nur unkompetente Leute rein.

27.10.2012 | 22:30
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Mandy Laurent
Nebel auf der Brille?

'Direkt nach dem Kauf habe ich festgestellt, . und habe dann das Notebook zurück in Media Markt gebracht'

'innerhalb von ersten 3 Wochen schon 2 Mal in der Reparatur war'

27.10.2012 | 22:31
von ReclaBoxler-9778371 | | Regelverstoß melden
Mandy: Für Sie noch einmal extra und gratis der Tipp, den Kommentar von "Ein Kunde" gaaaaanz langsam durchzulesen. Jetzt begriffen? Nein? Nun denn: "DIREKT nach dem Kauf" und "INNERHALB DER ERSTEN DREI TAGE". Jetzt angekommen?

Schöne Grüße an die Löscher aus der Redaktion - nix Gescheiteres zu tun?

28.10.2012 | 07:22
von Mandy Laurent | Regelverstoß melden
Jetzt angekommen?
-----------------

Nein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

Gruß Mandy

01.11.2012 | 01:07
von Olga noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.12.2012 | 22:26
von Olga noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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