Durch Bäderland Hamburg endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1270 Views | 29.10.2012 | 12:03 Uhr
geschrieben von Birgit Aus Harburg

Bäderland Hamburg GmbH (Hamburg)

Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro

Vor einiger Zeit hatte ich eine Multi-Card erworben. Zu dem Zeitpunkt, als ich diese Multi-Card erworben hatte, konnte man das Guthaben der Karte jederzeit wieder bar auszahlen lassen.

SCHLAGWORTE

In der Zwischenzeit haben sich die Nutzungsbedinungen aber dahingehend geändert, dass eine Barauszahlung des Guthabens nicht mehr möglich ist. Dies teilte man mir mit, als ich mir das Guthaben der Karte auszahlen lassen wollte. Man könne mir zwar das Kartenpfand jedoch nicht das Guthaben auszahlen. Ich solle mich doch an das Service Center werden.

Dies hatte ich auch getan. Dort teilte man mir mit, dass eine Barauszahlung nur nach Einsendung der Karte und gegen eine Bearbeitungsgebühr möglich ist. Mit der Rücksendung der Karte habe ich mich einverstanden erklärt, jedoch nicht mit der Bearbeitungsgebühr. Dies teilte ich auch der Bäderland GmbH schriftlich wie telefonisch mit.

Leider ließ sich die Bäderland GmbH darauf nicht ein. Sie erstatteten mir zwar das Kartenpfand und das Guthaben zurück - aber bestanden auch weiterhin auf die Erhebung der Bearbeitungsgebühr.

Dieses Vorgehen finde ich unerhört. Man kann mir nicht anlasten, dass die Nutzungsbedingungen für die Multi-Card geändert wurden. Ich hatte die Karte zu den alten Bedingungen erworben, also kann ich auch erwarten, dass die Rückzahlung nach den alten Bedingungen erfolgt. Alles andere ist rechtlich äußerst bedenklich.

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Meine Forderung an Bäderland Hamburg GmbH: Erstattung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (4)


29.10.2012 | 12:38
von Sabine Sommer | Regelverstoß melden
Wenn Sie noch die Bedingungen vorliegen haben, zu denen Sie die Karte erworben hatten, sollten Sie ggf. auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue prüfen. Greift die Selbstbedienungsmentalität mal wieder bei den Schlipsträgern um sich?

07.11.2012 | 08:53
von Birgit Aus Harburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat die Bäderlang GmbH bis heute nicht auf die Beschwerde reagiert.


21.11.2012 | 11:11
von Birgit Aus Harburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wird wohl nie gelöst werden, weil Bäderland nicht an einer Lösung interessiert ist.


13.12.2012 | 08:56
von Birgit Aus Harburg endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bäderland GmbH ist an der Problemlösung nicht interessiert. Sie haben sich bis heute nicht bei mir gemeldet. Schade.


27.01.2013 | 15:24
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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