Durch jameda gelöste Beschwerde. | 1069 Views | 13.11.2012 | 11:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2246032

jameda GmbH (München)

Jameda zensiert kritische Arztbewertungen

Auch ich habe eine negative Bewertung zu einem Arzt in Lüneburg abgegeben. Diese Bewertungen sollen potentielle Patienten in die Lage versetzen, sich vor dem Besuch in der Praxis ein Bild zu machen und ggf. bestimmte Probleme von vornherein anzusprechen oder darauf zu achten.

In unserem Fall war das Verhalten lebensgefährlich und gehört gesagt! Nicht über Jameda!

Die Bewertung wurde nicht veröffentlicht unter Hinweis auf eine Schlichtungsstelle, an die man sich wenden könne.

Ungerechtfertigter Rufmord ist das eine - Zensur ohne Faktencheck das andere. Dieses Portal hat seinen Sinn verloren und ist kein verläßlicher Partner bei der Suche nach einem Arzt.

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Meine Forderung an jameda GmbH: Veröffentlichung kritischer Meinung nach Faktencheck


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.11.2012 | 15:45
Firmen-Antwort von: jameda GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Lieber ReclaBoxler-2246032,

es tut mir leid, dass Sie enttäuscht sind. Gerne möchte ich aber Ihr Feedback hier aufgreifen und versuchen, Ihnen unser Vorgehen zu erklären.

So wie Sie Ihre Bewertung hier schildern, enthält sie Tatsachenbehauptungen, die den Ruf des Arztes massiv schädigen (Sie schreiben ja, dass der Arzt sich so verhalten hat, dass es lebensgefährlich sei). Solche Tatsachenbehauptungen (und ganz besonders solche schwerwiegenden) müssen einwandfrei bewiesen sein, sonst haften nicht nur wir dafür, sondern auch der Autor der Bewertung (der Sachverhalt ist bspw. auch in diesem Blogbeitrag gut dargestellt: www.nikos-weinwelten.de/beitrag/online_bewertung_muss_juristisch_korrekt_sein/). Ein solcher Beweis muss vor Gericht gelten – es reicht also nicht zu beteuern, dass man es selbst genau so erlebt hat. Solche Beweise liegen leider in der Regel nicht vor und sind gerade im medizinischen Bereich fast unmöglich zu erbringen.

Um uns und unseren Nutzen eine strafrechtliche Verfolgung mit geringer Erfolgsaussicht zu ersparen, veröffentlichen wir keine Bewertungen, die so schwerwiegende Tatsachenbehauptungen enthalten, dass sie den Ruf des Arztes massiv schaden können.

Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, Ihre Unzufriedenheit mit dem Arzt auf jameda zum Ausdruck zu bringen. Sofern es sich dabei um eine Meinungsäußerung handelt und der Bewertungstext keine Schmähkritik enthält, ist eine solche Bewertung nicht zu beanstanden.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle noch versichern, dass wir uns auch über negative Bewertungen sehr freuen. Aktuell führen wir auch einen Rechtsstreit um einige unserer negativen Bewertungen. Wir hoffen dabei, dass sich die juristischen Zwänge für Online-Bewerungen durch ein positives Urteil lockern werden.

Viele Grüße

Elke Ruppert

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.11.2012 | 11:46
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Das ist mittlerweile bekannt und Jameda wird sich hier auch wieder fadenscheinig rausreden.

Dreimal dürfen Sie raten, wer eigentlich im Hintergrund das Portal von Jameda finanziert. Altes Sprichwort: "Wes´ Brot ich ess, des´ Lied ich sing. "

Ansonsten sind Bewertungen in Portalen zwar informativ. Aber letztlich helfen kann auch eine Strafanzeige bei Polizei/Staatsanwaltschaft (wenn es wirklich eine lebensgefährliche Falschberatung war) oder eine Meldung an die Bundesärztekammer oder dergleichen.

16.01.2013 | 23:25
von ReclaBoxler-2540247 | Regelverstoß melden
Die arme Elke Ruppert, muss sich immer wieder Märchengeschichten ausdenken. na ja, solange man dafür bezahlt wird ist es ja in Ordnung.

17.10.2013 | 05:39
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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