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6741 Views | 09.11.2012 | 23:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2896332
Ich bin seit mehreren Jahren Diba Kunde. Eine Identitätsfeststellung erfolgte bei Kontoeröffnung. Jetzt, aus heiterem Himmel, bekomme ich einen Brief "Aktualisierung der Identitätsfeststellung". "Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Daten unserer Kunden regelmäßig zu überprüfen und zu erneuern. " Ich soll erneut mit dem Schrieb zur Post laufen, meine Identität prüfen lassen und wieder ein Postident abschicken. Mir kommt das ziemlich seltsam vor. Noch nie in meinem Leben wollte irgendeine Bank MEHRMALS meine Identität feststellen. Da es hier keine Post vor Ort gibt, ist das für mich auch ziemlich aufwändig.
Davon habe ich noch nie gehört und auch im Netz nichts gefunden. Ist das wirklich notwendig? Oder was steckt da Seltsames dahinter?
Meine Forderung an ING-DiBa AG:
Keine weitere Identitätsfeststellung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wenn die Bank das Ganze bestädigt, dann sind sie wenigsten auf der sicheren Seite. Wenn die Bank sagt, dass das Schreiben nicht von ihnen ist, dann ab damit zur Polizei.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
So wie das für mich aussieht, braucht man die Identitätsfestellung in den meisten Fällen gar nicht. Also je nach Überweisung oder falls du Spareinlagen hast. Aber bin kein Anwalt.
www.jusline.at/40_Sorgfaltspflichten_zur_Bek%C3%A4mpfung_von_Geldw%C3%A4scherei_und_Terrorismusfinanzierung_BWG.html
Ich werde die Identitätsfeststellung jedenfalls nicht machen. Schon alleine weil sie meinen, dass sie laut Gesetz dazu verpflichtet seien. Aber seltsamerweise scheint das meine andere Bank nicht zu sein und zudem weil DiBa einfach nicht auf meine Frage antwortet, was denn passiert wenn ich das nicht mache.
Wer weiß warum die das wirklich wollen. Sollen die mir erstmal richtig begründen, wo denn im § 8 GwG und § 4 GwG das genau steht, dass ich das machen muss.
Das ist falsch.
§1 1 Fordert die Überprüfung vor jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung.
Ein Konto ist eine solche.
§2a 3 Fordert die regelmäßige Aktualisierung der Daten über den Kunden.
Mehr steht nicht da. Eine genauere Definition von "dauernde Geschäftsbeziehung" gibt es glaube nicht
Was ein Depot ist, ist sicherlich klar. Und Spareinlagen sind:
"Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen. "
Ich nutze mein Konto als Tagesgeldkonto und das zählt meiner Meinung weder als Depot noch als Spareinlage.
Ansonsten zeigen Sie mir diesen bitte Herr Traurig, wo das denn steht.
"In Deutschland gebietet es das Geldwäschegesetz, Geldflüsse ab einer Grenze von 15.000 EUR wie folgt zu handhaben: Die Identität der Kunden ist festzustellen und der Geldfluss zu protokollieren, die Unterlagen sind einige Jahre aufzubewahren. Das gilt für Banken, Versicherungen, Zoll- und andere Behörden. [.] Gibt es aber keine Verdachtsmomente, so gibt es auch keine Meldepflicht. Die Identitätsfeststellung an sich bedeutet nur, daß das Institut Namen und Ausweisdaten von Personen festhalten und archivieren muß. "
Anstatts immer zu kommen das stehe im GwG, dann bringen Sie doch bitte einmal genaue Zitate. Denn mir sind nur Paragraphen bekannt, die ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen die Identitätsfeststellung fordern.
Der oben genannte Paragraph §1 1 von Herrn "Ein Kunde (der alte) " fordert eben NICHT das ich es bei einem beliebigen Konto machen muss, sondern nur bei Spareinlagen oder einem Depot. Als Spareinlagen zählen Geldanlagen, aber nicht Tagesgeldkonten.
Und da §2a 3 nur unter der Voraussetzung von Paragraph §1 1 gilt, braucht dies also nicht durchgeführt werden wenn Paragraph §1 1 nicht erfüllt ist. Somit muss dies nicht jeder Kunde machen.
Es wäre nur dann Pflicht, wenn die Bank jeden ihrer Kunden unter Generalverdacht stellt das diese etwas illegales machen. Das sollen die mir dann mal vor Gericht begründen, wieso die das von mir denken.
§ 4
Durchführung der Identifizierung
(1) Verpflichtete haben Vertragspartner und soweit vorhanden wirtschaftlich Berechtigte bereits vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung kann noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn dies erforderlich ist, um den normalen Geschäftsablauf nicht zu unterbrechen, und ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht.
(2) Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn der Verpflichtete den zu Identifizierenden bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet hat, es sei denn, der Verpflichtete muss auf Grund der äußeren Umstände Zweifel hegen, dass die bei der früheren Identifizierung erhobenen Angaben weiterhin zutreffend sind.
Bin gespannt, ob die mir erklären können, warum sie Zweifel hegen :-))
Zumindest nach diesem Gesetz.
Na mal schauen ob sie sich noch einmal melden.
Ja, aber Sie brauchen dann wirklich keine.
Das wurde mir auf einer anderen Seite auch so gesagt, dass man das nur einmal machen muss.
tschau
Ich erhielt einige Wochen nach der Aufforderung, mich erneut zu legitimieren (die ich ignoriert hatte) einen weitern Brief von der Diba, diesmal in drohendem Tonfall, die Obliegenheiten "seien zu erfüllen"! und mit Fristsetzung! Ich dachte ich spinne. Wer ist denn hier der Kunde? Wer hat sein Geld dorthin getragen? Ich fühlte mich gegängelt und unter Druck gesetzt und befand, dass es kundenfreundlichere Banken gibt, denen ich mein Geld anvertrauen kann.
Ich schickte als Antwort ein Fax zurück, dass ihnen die Legitimation längst vorliegt, dass die Diba gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist, und dass sie mir bitte begründen sollen, warum sie die noch mal wollen. Und ob ich mein Konto sonst auflösen soll.
Glaubt es oder nicht: Daraufhin rief mich die Diba am Samstag vor Weihnachten noch an: Der Brief sei aufgrund eines SYSTEMFEHLERS rausgegangen, die Identifizierung läge, so wie ich gesagt habe, vor, und ich bräuchte nichts zu tun.
Erstaunlich, dass dieser Systemfehler nicht schon beim ersten Brief festgestellt wurde, und hier war ja auch nicht reagiert worden.
Aber wie auch immer: Jetzt passt es ja.
:-)
Eine Aktualisierung der Identitätsfeststellung findet also statt, wenn sich die gesetzlichen Regelungen ändern oder die Unterschrift auf einem Auftrag von der im System hinterlegten Unterschrift auf dem PostIdent abweicht.