Durch ING-DiBa gelöste Beschwerde. | 6741 Views | 09.11.2012 | 23:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2896332

ING-DiBa AG (Frankfurt am Main)

Mehrmalige Identitätsfeststellung des gleichen Kontoinhabers

Ich bin seit mehreren Jahren Diba Kunde. Eine Identitätsfeststellung erfolgte bei Kontoeröffnung. Jetzt, aus heiterem Himmel, bekomme ich einen Brief "Aktualisierung der Identitätsfeststellung". "Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet, die Daten unserer Kunden regelmäßig zu überprüfen und zu erneuern. " Ich soll erneut mit dem Schrieb zur Post laufen, meine Identität prüfen lassen und wieder ein Postident abschicken. Mir kommt das ziemlich seltsam vor. Noch nie in meinem Leben wollte irgendeine Bank MEHRMALS meine Identität feststellen. Da es hier keine Post vor Ort gibt, ist das für mich auch ziemlich aufwändig.

Davon habe ich noch nie gehört und auch im Netz nichts gefunden. Ist das wirklich notwendig? Oder was steckt da Seltsames dahinter?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ING-DiBa AG: Keine weitere Identitätsfeststellung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


10.11.2012 | 00:18
von ReclaBoxler-3716212 | Regelverstoß melden
Als einzige Möglichkeit herauszufinden ob das Schreiben echt ist oder nicht, bleibt ihnen wohl nur ein Anruf bei ihrer Bank. Alles andere hilft ihnen nicht wirklich weiter.
Wenn die Bank das Ganze bestädigt, dann sind sie wenigsten auf der sicheren Seite. Wenn die Bank sagt, dass das Schreiben nicht von ihnen ist, dann ab damit zur Polizei.

12.11.2012 | 19:34
von ReclaBoxler-2611341 | Regelverstoß melden
Auch wenn das Schreiben echt ist, ich habe noch nie davon gehört, dass die Identität eines Kontoinhabers mehr als einmal festgestellt werden muss. Klar kann ich bei der Bank nachfragen, dann heisst es, das muss sein wegen irgendwelcher gesetzlicher Bestimmungen. Warum bekommt aber dann nicht jeder Mensch, der ein Konto bei irgendeiner Bank hat, so einen Schrieb? Mein Misstrauen richtet sich daher nicht nur dagegen, ob es echt ist, sondern auch gegen die Bank selbst. Ich verstehe nicht, was das soll, denn die anderen Banken, mit denen ich zu tun habe, wollen das auch nicht, und ich habe es auch noch nie von jemand Anderem gehört. Wer von Ihnen, den Lesern hier, musste schon mehr als einmal für die gleiche Bank mit dem Personalausweis zur Post und sich dort ausweisen?

18.11.2012 | 11:53
von ReclaBoxler-2896332 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.11.2012 | 02:34
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hi, ich habe das auch bekommen. Habe ich bei den anderen Online Banken nicht machen müssen. Ich habe zweimal nachgefragt warum ich das machen soll und was passiert wenn ich das nicht mache. Da kam nur die Antwort, dass sie es nach § 8 GwG und § 4 GwG machen müssen. Aber auf meine Frage was passiert wenn ich das nicht mache, habe ich keine Antwort erhalten. Somit gehe ich davon aus, dass es eben keine Pflicht ist. Ich GLAUBE das ist erst ab einem bestimmten Geldbetrag notwendig. Aber ich bin auch noch auf der Suche. Wer weiß warum die das wollen. Die anderen Banken wollen das "seltsamerweise" nicht. Das Gesetz gilt wahrscheinlich nur für DiBa.

19.11.2012 | 03:24
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hier hab ich was gefunden.
So wie das für mich aussieht, braucht man die Identitätsfestellung in den meisten Fällen gar nicht. Also je nach Überweisung oder falls du Spareinlagen hast. Aber bin kein Anwalt.
www.jusline.at/40_Sorgfaltspflichten_zur_Bek%C3%A4mpfung_von_Geldw%C3%A4scherei_und_Terrorismusfinanzierung_BWG.html

Ich werde die Identitätsfeststellung jedenfalls nicht machen. Schon alleine weil sie meinen, dass sie laut Gesetz dazu verpflichtet seien. Aber seltsamerweise scheint das meine andere Bank nicht zu sein und zudem weil DiBa einfach nicht auf meine Frage antwortet, was denn passiert wenn ich das nicht mache.
Wer weiß warum die das wirklich wollen. Sollen die mir erstmal richtig begründen, wo denn im § 8 GwG und § 4 GwG das genau steht, dass ich das machen muss.

19.11.2012 | 04:09
von Ein Kunde (der alte) | Regelverstoß melden
 spider monkey Micha2
Das ist falsch.
§1 1 Fordert die Überprüfung vor jeder dauerhaften Geschäftsbeziehung.

Ein Konto ist eine solche.

§2a 3 Fordert die regelmäßige Aktualisierung der Daten über den Kunden.

19.11.2012 | 18:06
von Micha2 | Regelverstoß melden
"Spareinlagengeschäfte nach § 31 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes und Geschäfte nach § 12 Depotgesetz gelten stets als dauernde Geschäftsbeziehung"

Mehr steht nicht da. Eine genauere Definition von "dauernde Geschäftsbeziehung" gibt es glaube nicht
Was ein Depot ist, ist sicherlich klar. Und Spareinlagen sind:
"Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen. "

Ich nutze mein Konto als Tagesgeldkonto und das zählt meiner Meinung weder als Depot noch als Spareinlage.

19.11.2012 | 18:07
von Micha2 | Regelverstoß melden
Ich habe eine weitere Kommentierung hinzugefügt, diese muss aber anscheinend vor der Freischaltung noch überprüft werden. Ich bin mir nicht bewusst, da schlimme Wörter verwendet zu haben.

19.11.2012 | 23:52
von Micha2 | Regelverstoß melden
Das will ich ja sehen, ob IngDiba es kündigt. Habe die extra ZWEIMAL gefragt ob dann mein Konto gesperrt wird wenn ich dem nicht nachkomme und ich es deshalb lieber auflösen möchte. Beide Male haben Sie mir darauf keine Antwort gegeben, sondern nur geschrieben ich soll doch bitte die Identitätsfeststellung machen. Schon komisch. Da könnten die mir doch den Paragraphen schicken wo drin steht, dass die dann mein Konto sperren müssen. Aber das können die nicht, weil es diesen nach meiner Meinung nämlich gar nicht gibt.

Ansonsten zeigen Sie mir diesen bitte Herr Traurig, wo das denn steht.

20.11.2012 | 00:42
von Micha2 | Regelverstoß melden
Hier noch etwas:

"In Deutschland gebietet es das Geldwäschegesetz, Geldflüsse ab einer Grenze von 15.000 EUR wie folgt zu handhaben: Die Identität der Kunden ist festzustellen und der Geldfluss zu protokollieren, die Unterlagen sind einige Jahre aufzubewahren. Das gilt für Banken, Versicherungen, Zoll- und andere Behörden. [.] Gibt es aber keine Verdachtsmomente, so gibt es auch keine Meldepflicht. Die Identitätsfeststellung an sich bedeutet nur, daß das Institut Namen und Ausweisdaten von Personen festhalten und archivieren muß. "

Anstatts immer zu kommen das stehe im GwG, dann bringen Sie doch bitte einmal genaue Zitate. Denn mir sind nur Paragraphen bekannt, die ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen die Identitätsfeststellung fordern.

Der oben genannte Paragraph §1 1 von Herrn "Ein Kunde (der alte) " fordert eben NICHT das ich es bei einem beliebigen Konto machen muss, sondern nur bei Spareinlagen oder einem Depot. Als Spareinlagen zählen Geldanlagen, aber nicht Tagesgeldkonten.
Und da §2a 3 nur unter der Voraussetzung von Paragraph §1 1 gilt, braucht dies also nicht durchgeführt werden wenn Paragraph §1 1 nicht erfüllt ist. Somit muss dies nicht jeder Kunde machen.

Es wäre nur dann Pflicht, wenn die Bank jeden ihrer Kunden unter Generalverdacht stellt das diese etwas illegales machen. Das sollen die mir dann mal vor Gericht begründen, wieso die das von mir denken.

04.12.2012 | 12:59
von ReclaBoxler-9851134 | Regelverstoß melden
 spider monkey Micha 2: Vielen Dank, ich bin froh, mehr über die Hintergründe und andere Erfahrungen zu lesen. Habe das Ganze jetzt auch ins Altpapier verfrachtet. Die sollen mir das erstmal gut begründen.

04.12.2012 | 13:09
von ReclaBoxler-9851134 | Regelverstoß melden
Das hier hab ich noch gefunden, besonders interessant Absatz 2:

§ 4
Durchführung der Identifizierung

(1) Verpflichtete haben Vertragspartner und soweit vorhanden wirtschaftlich Berechtigte bereits vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder Durchführung der Transaktion zu identifizieren. Die Identifizierung kann noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn dies erforderlich ist, um den normalen Geschäftsablauf nicht zu unterbrechen, und ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht.

(2) Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn der Verpflichtete den zu Identifizierenden bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet hat, es sei denn, der Verpflichtete muss auf Grund der äußeren Umstände Zweifel hegen, dass die bei der früheren Identifizierung erhobenen Angaben weiterhin zutreffend sind.

Bin gespannt, ob die mir erklären können, warum sie Zweifel hegen :-))

04.12.2012 | 13:26
von Micha2 | Regelverstoß melden
Mist, das hört sich so an als ob ich doch eine machen muss, weil ich noch keine gemacht habe.
Zumindest nach diesem Gesetz.
Na mal schauen ob sie sich noch einmal melden.

Ja, aber Sie brauchen dann wirklich keine.
Das wurde mir auf einer anderen Seite auch so gesagt, dass man das nur einmal machen muss.

tschau

18.12.2012 | 17:29
von ReclaBoxler-2896332 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich wurde erneut aufgefordert, mit der Begründung "Die an die bankbetriebliche Ordnungsmäßigkeit gestellten Anforderungen sind zu erfüllen. " Ziemlich unverschämt, finde ich. Vielleicht löse ich mein Konto einfach auf und suche mir lieber eine Bank, die ihre Kunden auch zu schätzen weiß. Ist ja nicht so, dass es keine anderen Banken gäbe.


18.12.2012 | 20:39
von Marc Müller | Regelverstoß melden
Hi. ich habe heute auch wieder ein schreiben von der ing diba bekommen, das ich doch meine identitätsfestellung aktualisieren möchte. das beste ist, das ich noch nie etwas mit dieser bank zu tun gehabt habe. ich habe kein konto bei denen und möchte auch nie eins haben. das ist eine echte frechheit, das die mich immer wieder anschreiben. ich sehe es nicht ein da anzurufen. sie sollen doch in dem brief schreiben, was die von mir wollen, oder mich einfach in ruhe lassen.

22.12.2012 | 12:58
von ReclaBoxler-2896332 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unglaublich, aber wahr.
Ich erhielt einige Wochen nach der Aufforderung, mich erneut zu legitimieren (die ich ignoriert hatte) einen weitern Brief von der Diba, diesmal in drohendem Tonfall, die Obliegenheiten "seien zu erfüllen"! und mit Fristsetzung! Ich dachte ich spinne. Wer ist denn hier der Kunde? Wer hat sein Geld dorthin getragen? Ich fühlte mich gegängelt und unter Druck gesetzt und befand, dass es kundenfreundlichere Banken gibt, denen ich mein Geld anvertrauen kann.
Ich schickte als Antwort ein Fax zurück, dass ihnen die Legitimation längst vorliegt, dass die Diba gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist, und dass sie mir bitte begründen sollen, warum sie die noch mal wollen. Und ob ich mein Konto sonst auflösen soll.
Glaubt es oder nicht: Daraufhin rief mich die Diba am Samstag vor Weihnachten noch an: Der Brief sei aufgrund eines SYSTEMFEHLERS rausgegangen, die Identifizierung läge, so wie ich gesagt habe, vor, und ich bräuchte nichts zu tun.
Erstaunlich, dass dieser Systemfehler nicht schon beim ersten Brief festgestellt wurde, und hier war ja auch nicht reagiert worden.
Aber wie auch immer: Jetzt passt es ja.
:-)


10.07.2013 | 11:31
von Ohne Namen | Regelverstoß melden
Die Möglichkeiten einer Online Bank die Identität des Kunden nachzuvollziehen ist durch den fehlenden persönlichen Kundenkontakt sehr gering. Da sich die Unterschrift ändern kann und sich auch gesetzliche Vorschriften ändern, bitten Banken um die Aktualisierung der Identitätsfeststellung. Dies ist auch im Interesse des Kunden. Diese Aktualisierung findet ja dafür statt, dass die Unterschrift der Kunden mit der Unterschrift auf dem geleisteten PostIdent abgeglichen werden kann und somit eine mögliche Unterschriftenfälschung erkannt wird.

Eine Aktualisierung der Identitätsfeststellung findet also statt, wenn sich die gesetzlichen Regelungen ändern oder die Unterschrift auf einem Auftrag von der im System hinterlegten Unterschrift auf dem PostIdent abweicht.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!