Von E.ON beantwortete Beschwerde. | 902 Views | 04.12.2012 | 21:11 Uhr
geschrieben von Alexander Conradi

E.ON SE (Düsseldorf)

Wegen Arbeitslosigkeit wollte ich eine andere Ratenzahlung

Bestell-/Kundennummer: 272002507571

Ich habe im September die Abrechnung bekommen wo drinnen steht, das ich ab 5.11.2012 bis 2.7.2013 monatlich einen Abschlag von 202 € zu bezahlen habe. Da ich im November Arbeitslos geworden bin, habe ich E-on angeschrieben das mir die 202 € zu viel sind und ich ihnen angeboten habe, monatlich 150€ zu bezahlen.

Habe keine Rückmeldung bekommen. Im Gegenteil, sie haben mir dann ein Herrn vom Inkassounternehmen geschickt, der mir den Strom abdrehen will. Ich habe E-on auch eine Kopie von meiner Bescheinigung vom Amt geschickt, hat sie anscheinend gar nicht interessiert und so geht man mit Kunden um, das alles 2 Tage vor Nikolaus, sind das vielleicht schon die Weihnachtsgeschenke? Habe eine auch eine Fax Nummer vom Inkasodienst bekommen, die auch nicht geht.

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Meine Forderung an E.ON SE: Das sie mir mit der Ratenzahlung entgegen kommen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2012 | 15:35
Firmen-Antwort von: E.ON SE
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrter Herr Conradi,

wir bedauern, dass Sie mit uns nicht zufrieden sind. Trotzdem können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen. Die Gründe hierfür hat Ihnen unser Mitarbeiter in einem Telefongespräch erläutert.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden wir im Internet keine weitere Stellung zu Ihrem Anliegen nehmen.

Es tut uns leid, dass Sie in einer persönlich schwierigen Lage sind. Wir raten Ihnen, sich an die entsprechenden staatlichen Stellen oder andere Hilfsorganisationen wie die Caritas zu wenden.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (8)


04.12.2012 | 21:22
von ReclaBoxler-4713387 | Regelverstoß melden
Verbrauchen Sie einfach weniger Strom. Selbst 150 Euro sind abnormal viel. Ein normaler 4 Personen Haushalt brauch 80-100 Euro Strom im Monat.
Sie haben den Strom verbraucht und müßen Ihn bezahlen.
Sie sind selber Schuld und hättten vorher einfach nicht soviel Strom? verschwenden sollen oder eine Notreserve ansparen können.

04.12.2012 | 21:53
von ReclaBoxler-9461281 | Regelverstoß melden
Ist in dem Abschlag nur Strom oder auch Gas enthalten?

so schwierig das für Sie ist, aber ein Energieversorger verlangt den Abschlag, der für Ihren Verbrauch angemessen ist bzw der sich auch Ihrer letzten Verbrauchsrechnung ergeben hat. Wenn Sie entsprechend verbrauchen, müssen Sie auch zahlen. Kein Energieversorger wird sich darauf einlassen, weniger Abschlag zu nehmen, um dadurch eine Nachzahlung zu provozieren, die dann vom Kunden auch nicht bezahlt werden kann. Hier denken Sie leider in die völlig falsche Richtung. Ein Energieversorger ist ja nicht die Wohlfahrt oder das Sozialamt, das allen Arbeitslosen entgegen kommt. Das ist ein Unternehmen, dass seine Finanzen durchkalkulieren muss. Wenn Sie nicht einmal den Abschlag zahlen können, müssen Sie sich was überlegen. Entweder weniger verbrauchen, ganz wenig heizen, Wasser sparen etc- oder Sie müssen am Sonntag halt Zeitungen austragen- das machen viele. Dann können Sie sich auch den Abschlag leisten.

04.12.2012 | 22:44
von ReclaBoxler-5813717 | Regelverstoß melden
Haben Sie Nachtspeicherheizungen? Dann fragen Sie mal beim Amt, ggf. übernehmen die davon einen Anteil. Oder haben Sie eine Sauna, mehrere Terrarien, einen Pool im Keller? Das würde einiges erklären. Bitte überlegen Sie doch mal, woher dieser immense Verbrauch kommt. Und dann wissen Sie, wo Sie mit dem Stromsparen ansetzen können. Denn bei weniger Verbrauch wird auch Ihre Rechnung nächstes Jahr nicht so hoch, und der Abschlag entsprechend wieder gesenkt. Oder sprechen Sie mit Ihrem Anbieter, teilen Sie monatlich den Zählerstand mit, vielleicht senkt dieser den Abschlag dann schon früher. Aber was bringt es Ihnen, wenn Sie jetzt weniger Abschlag zahlen und der Verbrauch trotzdem so hoch bleibt? Nächstes Jahr haben Sie eine sehr saftige Rechnung und der Abschlag wird noch höher.

04.12.2012 | 23:56
von ReclaBoxler-5813717 | Regelverstoß melden
Andere Frage: Wurde der Zählerstand für Ihre Jahresrechnung geschätzt oder haben Sie diesen brav abgelesen?

05.12.2012 | 00:13
von ReclaBoxler-3415124 | Regelverstoß melden
Da ist jemand just arbeitslos geworden, und da rauchen die Playstation und der Flachbildfernseher dann schon mal rund um die Uhr.

Anders kann ich mir einen solchen Stromverbrauch jedenfalls nicht erklären.

Davon abgesehen sollten die Inkassobriefe in der Tat ignoriert werden, sofern wirklich regelmäßige Zahlungen erfolgen.

Erst ein Gerichtsvollzieher kann mit einem entsprechenden gerichtlichen Bescheid Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen und die Abschaltung des Stroms veranlassen.

05.12.2012 | 09:20
von Liesel Vom Land | Regelverstoß melden
Ich mache das ja immer genau andersrum: wenn mein Stromversorger aufgrund der Jahresabrechnung die Abschläge senkt, lasse ich sie umgehend wieder ein bisschen höher setzen. Mir persönlich ist es lieber, wenn ich jeden Monat ein bisschen zu viel bezahle, als wenn das dicke Ende (in Form der Jahresrechnung mit einer happigen Nachzahlung) dann zu einem Zeitpunkt kommt, wo man es noch weniger brauchen kann als sonst.

13.12.2012 | 18:32
von Alexander Conradi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, aber was ich da bei anderen so lesen muß habe ich von E-on nichts anderes erwartet!


13.04.2013 | 10:59
von Konrad Zuse | Regelverstoß melden
Tach

"Nein, aber was ich da bei anderen so lesen muß habe ich von E-on nichts anderes erwartet! "

Ein Versorgungsunternehmen ist kein Sozialamt!

Betreffend der Reduzierung der Abschlagsbeträge:
Haben Sie den Stromzähler und Gaszähler abgelesen, zB kurzerhand fotografiert und haben Sie veranlasst, das aufgrund der aktuellen Zählerstände Zwischenabrechnungen erstellen werden

Und ist aufgrund der Zwischenabrechnungen eine Absenkung der Abschlagsbeträge möglich oder nicht?

MfG



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