Meine Frau ist länger bei Vodafone, als es Vodafone gibt (früher D2).
Im Juli bekam sie eine Rechnung über 257,56 €. Sie hatte Widerspruch eingelegt, da diese hohe Kosten für Internetverbindung beinhaltete. Sie weiß nicht mal, wie man ins Internet kommt. Am 29.9.2012 bekam sie eine Art Mahnung von einem Geldeintreiber über 326,22 €. Auch dagegen wurde sofort Einspruch gefaxt.
Nun, am 10.12.2012, bekommt sie vom Geldeintreiber weitere Drohung, falls bis Heilig Abend nicht nun mehr 333,05 + Zinsen und Gebühren überweist, würde der Betrag noch höher. Wir wissen nicht, wie wir aus dieser Nummer raus kommen.
Meine Forderung an Vodafone GmbH:
Erlassen der Kosten
Wenn jetzt Mahngebühren entstehen ist das allein ihre Sache und auch nicht Sache von Vodafone. Bezahlen Sie jetzt die Rechnung, ansonsten kommen Sie aus der Nummer gänzlich nicht mehr raus, denn Sie haben die Kosten verursacht und müssen jetzt auch dafür gerade stehen.
Man könnte meinen sie wissen es besser aber beweisen muss der Provider, dass Person X im Internet war und nicht andersrum!
Sonst könnte ja jeder Provider behaupten jeder wäre im Internet gewesen und das Gegenteil kann eh keiner Beweisen. Wäre ja ein Billionengeschäft. Wo kämen wir auch hin, wenn jeder alles behaupten könne ohne irgendwas beweisen zu können?
Und natürlich kann es nur durchs Internet entstanden sein, wenn nämlich die Verbindung vom Handy nicht mehr getrennt wurde oder eben gleich wieder aufgenommen wurde und es keine Flatrate gibt. Dann wird z. B. nach Minuten abgerechnet und es wird richtig teuer!
Warum antworten sie also Besserwissern, wenn sie doch nachweislich keine Ahnung haben?
Diese Geldeintreiber sind doch nur ein Popanz und wollen die Menschen erschrecken und zur Zahlung nötigen. Keinesfalls zahlen,
Denkversuch
Früher war es die Firma " D2 Mannesmann "
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/telefonrechnung-und-handyrechnung/
zufällig ein neues Handy? eins, das internetfähig ist? ein Smartphone?
wenn ja: selber schuld. Diese Wunderwerke der Technik sind nämlich darauf ausgelegt, ihre Programme über das Internet immer wieder u aktualisieren.
Und wenn die Frau keinen Internettarif gebucht hat, wird das halt teuer.
dem Inkasso-Unternehmen erst einmal per Einschreiben oder unter Zeigen mitteilen, daß die Forderung strittig ist und somit nach InkG unzulässig. Vodafone würde ich auch per Einschreiben zur Offenlegung und Korrektur aufrufen, denn Vodafone muss es nachweisen und nicht der Verbraucher. Normalerweise klären die das und erstatten umgehend mit der nächsten Rechnung und ich würde in diesem Schreiben auch sofort kündigen. Bei mir war das auch so. Ich habe den Internetzugang sperren lassen, denn ich kann mit meinem Handy gar nicht technisch ins Internet! Das vergessen die manchmal und reden sich raus, daß sich beim Grenzübertritt der Provider neu einloggt usw. und so irrtümlich Kosten entstanden sind. Dieser Betrag stinkt zum Himmel.
Also: Inkasso Dienst und Vodafone per Einschreiben auffordern und stur bleiben. Den Inkasso-Dienst kann man auch beim Amtsgericht anschwärzen und Vodafone bei der Bundesnetzagentur. Viel Erfolg.