RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)
Ohne Verschuldung Stornobetrag berechnet
Bestell-/Kundennummer: Kunden Nr.: KN-304784-DE
Im November 2012 haben wir, ich und mein Lebensgefährte, bei Reis-Service Deutschland (RSD) eine Reise in die Türkei gebucht.
Vorgangs Nr.: VN-358315-DE
Rechnungs Nr.: RN-358315/2-DE
Kunden Nr.: KN-304784-DE
Reise.: Höhepunkte der Ägäisküste - von Troja bis Ephesus
Da wir nicht in der selben Firma arbeiten, war es für uns nicht leicht, beide gleichzeitig Urlaub zu bekommen.
Am 13.11.2012 bestätigt uns RSD die Reservierung schriftlich. Am 14.12.2012 kam dann ein Schreiben, von Reise Service Deutschland, dass eine Flugänderung stattfindet um genau einen Tag früher. Also statt am 23.01.2013 müssten wir nun am 22.01.2013 fliegen.
Da uns es nicht möglich war, diesen Urlaub vorzuverlegen, mussten wir den Flug stornieren. Ärgerlich war, dass wir den Urlaub umsonst genommen haben.
Was noch ärgerliche ist, dass bei der Stornobestätigung, ohne einen Grund zu benennen und ohne unsere Verschuldung unzulässigerweise ein Stornobetrag berechnet und abgezogen wurde.
Bevor wir die Angelegenheit an unseren Rechtsanwalt weiterleiten, hoffen wir auf diesem Weg, dass die Reisefirma RSD uns den Stornobetrag zurückerstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Reinhard
bei uns am 22.01.2013 gemeldet und uns den
Stornobetrag zurücküberwiesen.
Vielen Dank für Ihre Mühe und schön, daß es
Euch gibt.