713 Views | 30.01.2013 | 09:46 Uhr
geschrieben von A. Moos

ebookers.com Deutschland GmbH (Bonn)

Abzocke durch falsche Angaben der Produktbeschreibung?

Wir hatten einen dreitägigen Aufenthalt bei ebookers, welches uns als günstigstes Hotel über die Suchmaschinenseite " trivago" empfohlen wurde, gebucht.

SCHLAGWORTE

In der Beschreibung wurde ein Frühstücksbuffet angeboten sowie ein Panoramabad im Hotelzimmer gegen Aufpreis von 15,-- Euro pro Nacht. Bei Ankunft erklärte uns das Hotel (Sheraton Arabellahotel), dass es im gesamten Hotel keine Panoramabäder gäbe, nicht mal Badezimmern mit Fenster.

Als nächstes mussten wir feststellen, dass das Schwimmbad gerade saniert wurde und deswegen nur stark eingeschränkt mit kühlem Wasser genutzt werden konnte.

Am ersten morgen die Blamage zum Frühstücksbuffet, da ebookers kein Frühstück gebucht hatte. Tja, und das auch noch über Silvester: keine Servicehotline, kein einloggen in Account möglich, da Daten auf einmal nicht akzeptiert und auch die Funktion Passwort vergessen, blieb bis heute ohne Antwort.

Nach mehreren Schreiben an ebookers erstattete man uns nur die 3 x 15,-- € für das nicht vorhandene Bad zurück.

Bodenlose Frechheit und Abzocke!

Toll, trivago, echt günstig! Das Hotel direkt zu buchen hätte die Nacht mit Frühstück 103,-- Euro gekostet, über ebookers haben wir mit Frühstück 176,-- € pro Nacht bezahlt. Auch hier kein entgegenkommen von ebookers!

Das nicht vorhandene Panoramabad wird bis heute noch angeboten! Das ist ein Fall für den Verbraucherschutz!
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Meine Forderung an ebookers.com Deutschland GmbH: Differenz zu Mehrkosten zur direkten Hotelbuchung


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Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2013 | 12:56
von Gerhard_ | Regelverstoß melden
Das die Buchung über ebookers teurer ist, als im Hotel selbst, das kann man der Firma nicht an lasten. Da muß jeder Kunde schon selbst sich Informieren.

Was anderes ist, das die Hotelbeschreibung nicht stimmt. Hier muß die Firma nicht nur das zu viel gezahlten Beträge zurück buchen. Eine Entschädigung sollte auch drin sein. Es war nun mal nicht der geplante Urlaub.

Und auch dran denken, für Berechtigte Entschädigungen, muß man keine Gutscheine akzeptieren. Zusätzlich denken Sie daran, das Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 30 Tagen nach Reisende, unbedingt Schriftlich mit Einschreiben und Rückschein, zur Sicherheit der Fristwahrung, geltend machen. Meine gehört zu haben das hier 30 Tage gelten. Bitte selbst prüfen um nicht zu spät dran zu sein.

30.01.2013 | 15:15
von ReclaBoxler-8711429 | Regelverstoß melden
Tja, man sollte eben nicht immer alles glauben, was im Internet steht!

Wenn ich so ein Angebot buche, dann rufe ich vorher im Hotel an frage wie sich das verhält und weise auch auf das Angebot aus dem Internet hin.

08.02.2013 | 08:55
von A. Moos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist nicht gelöst weil es Abzockerei ist.




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