390 Views | 30.01.2013 | 15:49 Uhr
geschrieben von Viviane Wagner

simyo (Düsseldorf)

Simyo akzeptiert Widerruf nicht

Ich habe am Montag (28.01.2013) bei Simyo zu meiner schon seit Jahren bestehenden Prepaid-Nr. die All-Net-Flat gebucht. Das war allerdings mehr ein Versehen, weshalb ich von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte.

SCHLAGWORTE

Der erste Herr an der Hotline war schon ziemlich unfreundlich. Er sagte, das würde nicht gehen und meinte dann, ich solle mich doch an den Verbraucherschutz wenden, wenn es mir nicht passt. Sehr nett! Darauf hin habe ich über das Kontaktformular mein Anliegen geschildert. Zuerst wieder die Ablehnung, dann dieses hier:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Mit gewünschtem Widerruf / Stornierung kündigen Sie nicht nur den bestehenden Vertrag, sondern ebenfalls die Rufnummer.

Die einfachste All-Net Flat aller Zeiten

Unbegrenzt telefonieren ins deutsche Festnetz, in alle deutschen Handy-Netze und sorgenfrei mobil im Internet surfen für nur 19,90 € pro Monat.

https://www.simyo.de/tarif/all-net-flats-vergleich.html

Viele Grüße

Mandy H.
simyo Service Team

Darauf hin antwortete ich, o. k., dann eben mit Verlust der Rufnummer, und sie sollen mir mitteilen, zu wann meine Rufnummer deaktiviert wird. DOCH DANN kamen wieder zwei Mails, man könne meinen Widerruf nicht akzeptieren. Ich weiß nicht, was ich weiter machen soll. Ich habe am Montag online einen Vertrag geschlossen und möchte jetzt von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen (siehe §312 BGB).

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Meine Forderung an simyo: Widerruf bestätigen und Beendigung des Vertrages


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.01.2013 | 19:17
von Johann | Regelverstoß melden
Sie könnten sich an die Redaktion von Teltarif wenden. Die haben eine Rubrik Teltarif hilft, die interessante Fälle aufgreift.
www.teltarif.de/teltarif-hilft/

31.01.2013 | 10:54
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich würde den Vorgang auch einmal der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben. Das ist ja absolutes Übertölpen eines Kunden.

31.01.2013 | 22:25
von Hubert Schwarzenhuber | Regelverstoß melden
Vieleicht soltet Du den §312 BGB ganz durchlesen.



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