Durch VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft gelöste Beschwerde. | 763 Views | 12.02.2013 | 17:43 Uhr
geschrieben von Stefan Helm

VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Bonn)

Power Point aktuell - ein Heft das niemand braucht

Bestell-/Kundennummer: 91-957437-32

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass mein Pflegekind, welches 16 Jahre alt ist, und sich noch in der Ausbildung befindet, heute eine Rechnung über 98,28 Euro incl. Mahngebühren erhalten hat, weil Sie im Internet ein Abo-Vertrag für 4 Hefte Power point aktuell angeblich abgeschlossen haben soll, wobei keinerlei Daten wie Alter Geb. -datum usw. erforderlich waren, die Hefte erscheinen 4x pro Jahr und kosten 90,38 Euro pro Heft. Ich werde mir überlegen, sobald das Bestellformular vorliegt, doch anwaltlich bzw. polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn dies ist in meinen Augen sittenwidrig, sollten Sie von einem weiteren Abo Abstand nehmen, und den Vertrag sofort kündigen, würde ich von einer eventuellen Anzeige absehen.

Mit freundlichen Grüssen

Stefan Helm

PS: Diesen Fall habe ich auch an die Verbraucherzentrale Bayern weitergeleitet, damit dieser Fall der Abzocke präsent und verfolgt wird, damit nicht noch andere gutgläubige Menschen abgezockt werden.

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Meine Forderung an VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG: Sofortige Einstellung des Abo-Vertrages und Rückerstattung von 98,28 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2013 | 11:02
Firmen-Antwort von: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Herr Helm,

es tut mir leid, dass es zu Missverständnissen gekommen ist.

Die Bestellung wurde per Internet am 22.09.2013 vorgenommen. Die Bezugs- und Bestellkonditionen wurden auf der Bestellseite genau erklärt.

Aber Sie haben vollkommen recht, Verträge mit Minderjährigen sind nicht rechtskräftig. Da Sie sich bereits am 13.02.2013 telefonisch an uns gewandt haben, ist das Abonnement auch schon storniert und eingestellt.

Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie weitere Fragen haben.

Freundliche Grüße aus Bonn
Abteilung Kundenzufriedenheit
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Fachverlag für Computerwissen

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.02.2013 | 18:02
von ReclaBoxler-4918708 | Regelverstoß melden
Vielleicht sollten Sie den Verlag per Mail oder Brief einfach auf die Minderjährigkeit des Rechnungsempfängers hinweisen und dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

Minderjährige sind bekanntermaßen nicht voll geschäftsfähig.

13.02.2013 | 07:09
von ReclaBoxler-4225778 | Regelverstoß melden
Wenn der Name Norman Rentrop auftaucht, sollten die Alarmglocken klingeln.

18.02.2013 | 12:38
von Stefan Helm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo!
Beschwerde ist mittlerweile gelöst, die Fa. VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft hat mein Pflegekind mittlerweile ohne sonstige Bedingungen aus dem Vertrag entlassen, der Vertrag wurde seitens der Firma aufgelöst, im beiderseitigem Einverständnis.

MfG Stefan Helm


18.02.2013 | 12:48
von Stefan Helm | Regelverstoß melden
An alle, die sich an meinem Fall bzw. Kommentar so aufregen, ich habe versucht, mit dem Verlag eine gütliche Einigung zu erzielen, doch wenn diese sich stur stellen, muss man es eben öffentlich machen, auch die VZ Bayern hat mich daraufhin gewiesen, dass Verträge mit Minderjährigen nichtig sind, auch wurde seitens der Fa. VNR keinerlei Daten wie Alter, Geb. -datum usw. verlangt, die Fa. ist lt. VZ Bayern in der Beweispflicht, dass der Kunde/in zum Zeitpunkt der Bestellung voll geschäftsfähig ist, und das konnte sie nicht, also hat sie sich nach Absprache mit dem Jugendamt als Vormund, das Kind ist also Vollwaise, die leiblichen Eltern sind alle beide verstorben, der Vormund mit der Fa. VNR tel. in Verbindung gesetzt, und diese auf Ihre Rechte und Pflichten hingewiesen, daraufhin wurde der Vertrag als nichtig und aufgrlöst betrachtet, und als Aufsichtsperson kann ich nicht 24 Std. auf das "Kind" aufpassen, dass zum Thema Aufsichtspflicht. die VZ Bayern hat tel mitgeteilt, dass die Fa. VNR mittlerweile des öfteren schon auffällig wurde.

MfG Stefan Helm



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