gelöste Beschwerde | 458 Views | 12.04.2009 | 12:30
von Birgit Daudert

Nuon

Endabrechnung mit geschätztem Zählerstand


Zum 01.11.2008 hatte ich den Stromanbieter gewechselt.

SCHLAGWORTE

Am 30.12.08 kam von Nuon eine Endabrechnung mit einem geschätzten Zählerstand (Kd.-Nr. 4181108).

Weder hatte ich von Nuon eine Kündiungsbestätigung noch eine Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes erhalten. Darum hatte ich der Endabrechnung widersprochen.

Daraufhin setzte ein hitziger Schriftwechsel und E-Mailverkehr ein. Leider ohne eine Lösung des Problems.

Von Nuons Seite wurde immer nur gebetsmühlenartig wiederholt, dass eine Zählerstandschätzung zulässig und branchenüblich sei - ich könne ja den korrekten Zählerstand nachrreichen. Da waren aber mittlerweile 3 Monate ins Land gegangen. Außerdem, wenn ich den korrekten Zählerstand gehabt hätte, hätte ich diesen natürlich sofort übermittelt.

Mit keiner Silbe wurde die fehlende Kündigungsbestätigung erwähnt. Auch dieser Punkt wude unter den Teppich gekehrt, dass ich als Kunde nicht die Richtigkeit einer Rechnung nachweisen muss, sondern Nuon als Rechnungsaussteller.

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Um meinen guten Willen zu zeigen, hatte ich bis aus 17,00 € den Rechnungsbetrag bezahlt. Die Mahnung über diesen Betrag lies nicht lange auf sich warten. Auch dieser Mahnung habe ich widersprochen. Aber statt jetzt endlich einmal auf meine Belange einzugehen, habe ich am 07.04.09 einen Mahnbescheid von einem Rechtsanwalt mit entsprechneden Gebühren über diese Summe erhalten! Was ist das für ein Gebahren? Bis jetzt habe ich immer alle Zahlungen rechtzeitig geleistet.

Nuon kann und will die Richtigkeit seiner Rechnung nicht nachweisen, und nun soll ich auch noch vor den Kadi gezogen werden, weil ich kleiner Mensch es gewagt habe, gegen den Riesen aufzubegehren und mein gutes Recht, eine korrekte Abrechnung, verlangt habe!

Außerdem ist es mir unverständlich, wie ein strittiger Betrag - gegen den von mir rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde - eingeklagt werden soll!


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Meine Forderung: Rücknahme des Mahnbescheids und eine Einigung über den strittigen Betrag (17,00 €)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.04.2009 | 13:46
Firmen-Antwort von: Nuon Deutschland GmbH
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Daudert,

für die Probleme bei Ihrer Schlussrechnung bitte ich Sie um Entschuldigung.

Tatsächlich ist es bewährte Praxis, dass Schätzungen vorgenommen werden, sofern keine durch den Kunden abgelesenen Zählerstände vorliegen. Nachdem Ihnen mit Ihrem Wechsel eine Kündigungsbestätigung inklusive der Bitte um Zählerstandsübermittlung zuging, war unser Vorgehen bei der Erstellung Ihrer Schlussrechnung korrekt.

Gewiss hätte aber auf Ihre Anfragen hin schneller eine für Sie zufriedenstellende Lösung gefunden werden müssen. Ich bedauere daher Ihre Unannehmlichkeiten. Eine neue Schätzung bzw. Rechungskorrektur würde das Problem nur auf Ihren neuen Versorger verlagern. Ich habe daher veranlasst, dass unsere noch offene Forderung inklusive Mahngebühr aus Kulanzgründen storniert wird.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit klären konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Klumpe

Leiterin Unternehmenskommunikation

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Kommentare und Trackbacks (1)



09.05.2009 | 09:46
von Birgit Daudert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Antwort und unkomplizierte Lösung. Leider muss ich noch eine Anmerkung zu Ihrer Antwort anbringen. Die Von Ihnen erwähnte Kündigungsbestätigung mit Aufforderung zur Ablesung der Zählerstände habe ich nie von Ihnen erhalten. Darum kam es ja zu der ganzen Auseinandersetzung.




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