ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)
Hitenergie ignoriert OLG-Urteil, Preiserhöhung per E-Mail
Bestell-/Kundennummer: 266984
Ich bin seit 2011 bei HitEnergie, hatte in den zwei Vertragsjahren nie Probleme gehabt, der Preis blieb stabil. Da mir keine Ankündigung auf Preiserhöhung gemacht wurden, habe ich den Vertrag nicht zum Vertragsende 1. Februar 2013 gekündigt.
Am 21. Februar 2013 habe ich meine Jahresrechnung bekommen. Dort habe ich gesehen, dass mein neuer Abschlag monatlich von 82 Euro auf 125 Euro angehoben wird. Das ist der Wahnsinn, satte 43 Euro monatlich, die mehr bezahlt werden sollen. Im weiteren Verlauf der Rechnung habe ich gesehen, das der Arbeitspreis von 0,2081 KWh auf 0,3120KWh, rückwirkend ab 1. Februar 2013, erhöht wurde. Diese Preiserhöhung wurde von HitEnergie nicht angekündigt, weshalb ich am 25. Februar 2013 von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht habe.
In einer E-Mail vom 13. März 2013 teilte mir Hitenergie mit, dass sie mir am 30.11.2012 eine E-Mail geschickt hätten in dem die Preiserhöhung angekündigt wurde. Die außerordentliche Kündigung wurde abgelehnt, Vertragsenden wäre dementsprechend erst der 31. Januar 2014
Laut der Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2011 - I-19 U 51/11 und I-19 U 122/11 -, ist eine E-Mail mit Hinweis auf Preiserhöhung als gesetzlich vorgeschriebene briefliche Information nicht ausreichend!
Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam: Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per “individueller Bekanntgabe” angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden. Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig.
Ich verlange von Hienergie eine schriftliche Erklärung, warum dieses Urteil ignoriert und missachtet wird, und Preiseerhöhungen dennoch seine Kunden ausschließlich (angeblich) per E-Mail informiert!
Aufgrund des Urteiles vom OLG Hamm, bin ich nicht bereit die Arbeitspreiserhöhung anzunehmen und werde nur den alten Arbeistpreis von 0,2081 Eur/kWh, dementsprechend bei meinem Jahresverbrauch von 4200 KW, einen monatlichen Abschlag von 82 Euro, bezahlen.
Ich fordere Hitenergie auf eine Rückzahlung für die bereits zu viel gezahlten Abschläge, in Höhe von 86,52 Euro für die Monate Februar und März 2013.
Desweiteren erwarte ich eine sofortige Auflösung des Vertrages, da meine außerordentliche Kündigung, aufgrund des Urteiles vom OLG Hamm, zulässig und deshalb wirksam ist!
02.04.2013 | 17:03
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Ich glaube aber, dass Sie mit Kündigung einen großen Fehler gemacht haben. Nun kommen die aus dem vereibarten Preis raus, statt weiterhin daran gebunden zu sein.
Energiebanbieter, die auf Kundenanliegen Standardmails versenden und sich gerne mit der Antwort weitere 3 Wochen Zeitlassen möchten um dann mit der gleichen Standardmail zu antworten oder auch nicht, sollten geächtet werden. Wer sich so verhält, arbeitet auch sonst nicht seriös.
Sehr geehrter Herr P.,
zu Ihrer Beschwerde vom 22.03.2013 zu Ihrem Auftrag 266984 möchten wir Ihnen nochmal mitteilen, dass wir Sie am 30.11.2012 per E-Mail an Ihre in Antrag angegebene E-Mail-Adresse xxxxx.de über Ihre Preiserhöhung informiert haben.
Zu Ihrer Aussage, eine solche E-Mail nicht erhalten zu haben, möchten wir Ihnen mittteilen, dass der Zugang angenommen wird, wenn die E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser sie auch unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnte. Es war bei Ihnen der Fall, das die Absenderadresse noreplyhitenergie.de lautete und somit ein klarer Bezug zu der Marke Hitenergie hergestellt wurde, da Sie Hitenergie-Kunde sind. Es gab auch keine Rückmeldung, dass Ihnen diese E-Mail nicht zugestellt werden konnte.
In Folge Ihrer Aussage, dass Preiserhöhungen per E-Mail nicht gültig sind, verweisen wir unsererseits auf ein Urteil des AG Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau i. Ufr., AZ: 130 C 268/12 vom 10.09.2012 zu einem vergleichbaren Sachverhalt. Das von Ihnen zitierte Urteil des OLG Hamm ist indes nicht einschlägig und bezieht sich auf einen Grundversorger. Aus unserer Sicht stellt sich Ihr Sachverhalt wie folgt dar:
Sie haben 30.11.2012 eine E-Mail erhalten, in der eine Preiserhöhung ab dem 01.02.2013 angekündigt wurde. Laut unserem E-Mail-System haben Sie diese E-Mail insgesamt viermal geöffnet (am 30.11.2012 um 22:08 h, am 01.12.2013 um 08:59 h, 09:00 h und um 09:01 h). Darüber hinaus wurden Sie in dieser E-Mail darüber belehrt, dass Sie aufgrund dieser Preiserhöhung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht fristgerecht wahrgenommen. Wir gingen daher davon aus, dass Sie Ihren Energievertrag dennoch beenden wollen, weshalb wir dies als reguläre Kündigung behandelt haben, so dass Ihr Energievertrag am 31.01.2014 endet.
Leider müssen wir daher an der Preiserhöhung festhalten.
Wir bedauern Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Noch Fragen?
Man kann vor dieser Firma mittlerweile nur noch warnen.
Die haben mir eine pdf gesendet, in der die sehen wie oft und wann ich die angebliche emeil mit der Preiserhöhung geöffnet habe. Inwieweit geht das denn in den bereich Datenschutz? Worauf können die noch auf dem Rechner zugreifen? Ich sehe das eigentlich als nicht sehr legal an!