978 Views | 05.04.2013 | 10:26 Uhr
geschrieben von Sigrid Lange

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Kind trotz gültiger Reisedokumente nicht befördert - Drama

Bestell-/Kundennummer: AB 3196 31.03.2013

SCHLAGWORTE

Am 31.03.2013 lehnte Air Berlin die Beförderung eines 11 järigen Kindes (gebucht anlässlich einer Pauschalreise Vater mit 2 Kindern nach Hurghada) willkürlich ab. 4 verschiedene Mitarbeiter von Air Berlin gaben unterschiedliche Auskünfte. Einer wollte das Kind (Deutscher Staatangehöriger mit gültigen Reisedokumenten) befördern, einer nicht, eine Mitarbeiterin ja, ein Supervisor nicht. Am Ende musste der Vater mit einem Kind die Reise allein antreten um den vollständigen Verlust des gesamten üblicherweise vorab bezahlten Pauschalurlaubs zu vermeiden. Mühsam zum Flughafen zitierte Verwandte holten das verstörte jüngere Kind ab. Der Gipfel war, als der Vater und das andere Kind einchecken wollten, waren auch ihre Plätze mal schnell storniert worden (anscheinend hatte Air Berlin an diesem Tag Bedarf 3 anderen Reisenden einen Flug zu ermöglichen), so dass der Flug auf Notsitzen stattfand. Alles in Allem eine bodenlose Unverschämtheit. Die dezidierte Nachfragen bei den Ägyptischen Einreisebehördern sowie der deutschen Botschaft in Hurghada ergaben, das das Verhalten von Air Berlin unangemessen, willkürlich und sehr realitätsfremd in Bezug auf die Beförderungsablehnung des kleinen Kindes war.

Das die übrigen Reisenden ihren 4 stündigen Flug auf Notsitzen absolvieren mussten, ist nicht sachlicher und höflicher Wortwahl nicht zu kommentieren. Alles in Allem ein nicht wieder in Ordnung zu bringender Supergau. Allein die verschiedenen Aussagen der Air Berlin Mitarbeiter am Abreiseflughafen lassen auf eine willkürliche Vorgehensweise schließen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: 50 % Erstattung des Flugpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


06.04.2013 | 23:23
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Möglicherweise hat Air Berlin überbucht und deswegen versucht, Passagiere unter fadenscheinigen Gründen nicht mitnehmen zu müssen.

Ich vermutet einmal, angesichts des diesbezüglich tollen Rufes von Air Berlin, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe hier nicht weiterkommen. Warum Sie sich unter diesen Umständen mit einer Erstattung von 50% zufrieden geben wollen, ist mir allerdings ein Rätsel.

12.04.2013 | 16:27
von Sigrid Lange noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem die Reisenden zurückgekehrt sind, hat der ganze Vorfall neue Dimensionen angnommen. Air Berlin? Wenn nicht der letzte Flieger aus einer Krisenregion, besser mit einem Eselskarren reisen. Der ehemalig beliebte Ferienflieger hat sich erfolgreich zum kundenvergraulenden Auslaufmodell entwickelt. Vergleichbare Situationen bei Lufthansa, Tuifly uvam. wurden stets im Sinne der Kunden gelöst. Glückwunsch an diese Airlines. Der hier mit Air Berlin genannte Vorgang wird nun durch anwaltliche Vertretung betreut.


22.05.2013 | 14:23
von Sigrid Lange noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erfahrungsgemäß meldet sich, insbesondere von Air Berlin, niemand eigenmotiviert bei Problemen. Es mag an der Häufung der unfähigkeitsbedingten Probleme liegen oder daran, das man die Definition des Begriffs "Kunde" schlichtweg nicht kennt. wie gut, das man weder mit Air Berlin fliegen, noch sonstwie geartete Kontakte zu diesem Laden haben muss.




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