EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Hamburg)
Zahlung mit EC Karte erst ab 10 Euro möglich!
Seit einigen Monaten führt mich mein täglicher Weg am EDEKA Markt Blümlein in Burgbernheim vorbei. Es handelt sich dabei um einen mittelgroßen Supermarkt, welcher zum EDEKA Verbund gehört, jedoch zusammen mit zwei weiteren Filialen in Bad Windsheim und Uffenheim, als Privatunternehmen von der Familie Blümlein geführt wird. Täglich erledige ich dort meine Lebensmitteleinkäufe.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Normalerweise bezahle ich mit Bargeld. Als ich heute im Markt feststellen musste, dass meine Geldbörse leer ist, zückte ich meine EC Karte. Der Einkaufwert lag knapp unter 10 Euro. Daraufhin fauchte mich die Kassiererin an: "Kartenzahlung erst ab 10 Euro!" Meine Entschuldigung, bzw. meine Erklärungen interessierten sie nicht. Mir wurde zur Wahl gestellt a) noch einmal durch den Markt zu gehen, um mehr zu kaufen oder b) den Wagen wieder auszupacken. Ich habe mich dann für das zweite entschieden und meine Einkäufe im Norma-Markt gegenüber erledigt. Der EDEKA Markt Blümlein wird mich wohl nicht wieder sehen.
Interessant finde ich, dass EDEKA Blümlein in Bad Windsheim vor einigen Jahren eine Unterschrifteinaktion gegen den Bau eines REWE Marktes gestartet hat. Bei REWE kann ich ab den ersten Euro nicht nur mit EC, sondern sogar mit Kreditkarte bezahlen.
Organisieren Sie sich besser.
Wie?
Gehen Sie nur noch alle 2 bis 3 Tage einkaufen.
Sie sparen viel Zeit und dürfen bestimmt auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
6. Entgelte
Für den Betrieb des electronic cash-Systems und die Genehmigung der electronic cash-
Umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft oder im Autorisierungssystem
eines Kooperationspartners wird dem Unternehmen
- für electronic cash-Umsätze bis 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,08 €
pro Umsatz
- für electronic cash-Umsätze über 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,3 %
des electronic cash-Umsatzes
berechnet.
--> wahnsinnige gebühren, ich sehs.
aber auch dieser passus:
An den electronic-cash-Terminals des Unternehmens sind die von Kreditinstituten
(kartenausgebende Institute) emittierten Debitkarten, die mit einem electronic cash-
Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs versehen sind, zu Barzahlungspreisen
und – bedingungen zu akzeptieren.
das heißt NICHT in DIESEM fall, aber unterm strich bei ALLEN verkäufen des tages (=mischkalkulation)
ich kann die position der einzelhändler durchaus verstehen.
rechnet man das ganze mal an einer tankstelle durch, bei der der pächter pro liter in etwa einen bis zwei cent bekommt, ist das richtig wenig.
aber unter "annahme zu barzahlungspreisen und bedingungen" verstehe ich aber etwas anderes als den hier geschilderten fall.
gibt es hierzu eigentlich ein höchstrichterliches urteil? (würd mich mal interessieren)
zumindest sollte der einzelhändler in oben geschildertem fall hinweiszettel aufhängen, sodass der kunde drauf hingewiesen wird.
denn wie oft: der ton macht die musik. ein "tut mir leid, wir können erst ab 10€ karten annehmen" hätte bestimmt einen anderen eindruck hinterlassen, als das vom BF angeführte "anfauchen". (auch wenn es dann wieder heißt, der 10te kunde an diesem tag mit dem und dem anliegen usw. aber das ist nun mal der JOB im einzelhandel, auf kundenwünsche einzugehen, oder? ansonsten täte es ja ein job ohne menschenkontakt auch, wenn daran liegt)
(so und jetzt bin ich gespannt, ob in diesem kommentar ein "verbotenes" wort drin ist; )
Beschwerde ist noch nicht gelöst