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823 Views | 30.04.2013 | 11:40 Uhr
geschrieben von Fritz G. Handreck
Bestell-/Kundennummer: Intern bekannt !
1und 1 meldet Landgericht Köln auf Anfrage falschen Kunden als IP Inhaber!
Dieser Kunde war erst zwei Jahre später Inhaber dieser IP.
1und 1 verweigert die Richtigstellung mit dem Hinweis: Wir wissen nach zwei Jahren nicht mehr, wer Inhaber dieser IP war.
Werde 1und1 wegen Betrug und wegen falscher Beschuldigung zur Anzeige bringen!
Nie wieder 1und1 welche die habgierigste Geldvermehrungseinrichtung ist, die ich kenne.
Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH:
Richtigstellung einer Falschangabe
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Na, da freut sich doch bestimmt das zuständige Finanzamt! Denn bei solchen Aussagen muss man davon ausgehen das die gesetzlichen Aufebwahrungsfristen nicht eingehalten und Unterlagen vernichtet werden.
Ich an Ihrer Stelle würde die Anzeige wegen Betrug somit noch ergänzen.
So ist es! Wahnsinnskommentar!
Allerdings verstehe ich den Beschwerdeführer auch nicht. Der sollte doch das weitere Vorgehen dem Gericht überlassen. Dort wird entschieden, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht. Ich vermute einmal, eher nicht.
Mit Schreiben vom 04.05.2012 haben wir
Vertragsumschreibung bestätigt.
Hiermit ist nachgewiesen das Sie am 30.05. 2011 Nutzer dieser IP waren.
Alles klar?
Welches geistige Vermögen wird bei 1und1 von deren Kundenberater gefordert?
Bitte keine unsachlichen Kommentare von
selbsternannten Gutachtern!
www.e-recht24.de/news/tauschboersen/6634-abmahnungen-falsche-ermittlungen-von-ip-adressen-so-werden-unschuldige-zu-taetern.html
www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Landgericht-Koeln-Zweifel-IP-Adressen-Filesharing-Abmahnung-7876111.html
und: von-wegen-abmahnung.de/urteile/67-fehlerhafte-ermittlung-ip-adresse
Man achte auf das Datum der ERmittlung!
oder Internet Vertrag.
Das bestätigt nun auch 1und1!
Trotzdem wird behauptet nicht 1und1,sondern
der Netzbetreiber wäre hier auskunftpflichtig.
Da ich weder mit 1und1 noch mit einem Netzbetreiber einen Vertrag besitze ist das ganze eine Unverschämtheit.
Habe das Gericht befragt (Landgericht Köln)
warum man die ungerechtfertigte Auskunft erlaubt hat. Antwort: Es wurde nur eine Anordnung zur Gestaltung der Herausgabe von Daten herausgegeben welche nicht geändert werden könne.
Gerne zu weiteren Auskünften bereit.
mfG
F. G. Handreck
Sylviastrasse 24
45131 Essen
unberechtigte Urheberechtsverletzungen auf den Hals gejagt.
In Wirklichkeit war ich zum genannten Termin nicht Kunde bei 1und1.
Aufforderung auf sofortige Löschung dieser Falschangabe wurde beantwortet mit:
Wir wissen das Sie nicht Nutzer zu diesem Zeitpunkt waren aber eine Rücknahme der Nutzerkennung ist leider nicht möglich.
Das ist kriminelle Rechtsbeugung!