Durch 1&1 Telecom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 823 Views | 30.04.2013 | 11:40 Uhr
geschrieben von Fritz G. Handreck

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

1und1 verbreitet falsche Teilnehmerdaten an Gericht

Bestell-/Kundennummer: Intern bekannt !

1und 1 meldet Landgericht Köln auf Anfrage falschen Kunden als IP Inhaber!

Dieser Kunde war erst zwei Jahre später Inhaber dieser IP.

1und 1 verweigert die Richtigstellung mit dem Hinweis: Wir wissen nach zwei Jahren nicht mehr, wer Inhaber dieser IP war.

Werde 1und1 wegen Betrug und wegen falscher Beschuldigung zur Anzeige bringen!

Nie wieder 1und1 welche die habgierigste Geldvermehrungseinrichtung ist, die ich kenne.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Richtigstellung einer Falschangabe


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


30.04.2013 | 13:55
von ReclaBoxler-4153086 | Regelverstoß melden
"1und 1 verweigert die Richtigstellung mit dem Hinweis: Wir wissen nach zwei Jahren nicht mehr, wer Inhaber dieser IP war. "

Na, da freut sich doch bestimmt das zuständige Finanzamt! Denn bei solchen Aussagen muss man davon ausgehen das die gesetzlichen Aufebwahrungsfristen nicht eingehalten und Unterlagen vernichtet werden.

Ich an Ihrer Stelle würde die Anzeige wegen Betrug somit noch ergänzen.

30.04.2013 | 16:36
von Sandmann West | Regelverstoß melden
IP Adressen müssen nicht mehr gespeichert werden, da hat das FA nichts mit zu tun und es es interessiert auch das FA herzlich wenig wer wann welche IP Adresse hatte, warum auch?

30.04.2013 | 20:13
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Christian Drinkuth

So ist es! Wahnsinnskommentar!

Allerdings verstehe ich den Beschwerdeführer auch nicht. Der sollte doch das weitere Vorgehen dem Gericht überlassen. Dort wird entschieden, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht. Ich vermute einmal, eher nicht.

03.05.2013 | 15:31
von Fritz G. Handreck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von 1und1:
Mit Schreiben vom 04.05.2012 haben wir
Vertragsumschreibung bestätigt.
Hiermit ist nachgewiesen das Sie am 30.05. 2011 Nutzer dieser IP waren.
Alles klar?
Welches geistige Vermögen wird bei 1und1 von deren Kundenberater gefordert?
Bitte keine unsachlichen Kommentare von
selbsternannten Gutachtern!


06.05.2013 | 09:53
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Nur mal so:

www.e-recht24.de/news/tauschboersen/6634-abmahnungen-falsche-ermittlungen-von-ip-adressen-so-werden-unschuldige-zu-taetern.html

www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Landgericht-Koeln-Zweifel-IP-Adressen-Filesharing-Abmahnung-7876111.html

und: von-wegen-abmahnung.de/urteile/67-fehlerhafte-ermittlung-ip-adresse

Man achte auf das Datum der ERmittlung!

10.05.2013 | 15:42
von Fritz G. Handreck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zum angegebenen Zeitpunkt hatte ich keine IP
oder Internet Vertrag.
Das bestätigt nun auch 1und1!
Trotzdem wird behauptet nicht 1und1,sondern
der Netzbetreiber wäre hier auskunftpflichtig.
Da ich weder mit 1und1 noch mit einem Netzbetreiber einen Vertrag besitze ist das ganze eine Unverschämtheit.
Habe das Gericht befragt (Landgericht Köln)
warum man die ungerechtfertigte Auskunft erlaubt hat. Antwort: Es wurde nur eine Anordnung zur Gestaltung der Herausgabe von Daten herausgegeben welche nicht geändert werden könne.
Gerne zu weiteren Auskünften bereit.
mfG
F. G. Handreck
Sylviastrasse 24
45131 Essen


24.05.2013 | 15:50
von Fritz G. Handreck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
1ud1 hat mich als Inhaber einer Nutzerkennung benannt und mir hierdurch
unberechtigte Urheberechtsverletzungen auf den Hals gejagt.
In Wirklichkeit war ich zum genannten Termin nicht Kunde bei 1und1.
Aufforderung auf sofortige Löschung dieser Falschangabe wurde beantwortet mit:
Wir wissen das Sie nicht Nutzer zu diesem Zeitpunkt waren aber eine Rücknahme der Nutzerkennung ist leider nicht möglich.
Das ist kriminelle Rechtsbeugung!




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