Durch rolloworld.de gelöste Beschwerde. | 650 Views | 29.05.2013 | 16:10 Uhr
geschrieben von Thomas Thomass

rolloworld.de (23568 Lübeck)

Bestellt, bezahlt, keine Ware erhalten, nicht mehr erreichbar

Bestell-/Kundennummer: 46986

Im Sommer 2012 habe ich von meinem erspartem Geld (damals war ich noch Schüler) bei der Firma rolloworld.de im Internet drei Verdunkelungsrollos (insg. 357€) bestellt, damit ich wegen meiner Wechselschicht in meiner Ausbildung auch tagsüber schlafen kann. Die Rollos habe ich direkt bei der Bestellung per Sofort-Überweisung (eine andere Zahlungsmöglichkeit war beim Kaufabschluss nicht mehr wählbar, obwohl mit PayPal, etc. geworben wurde) bezahlt. Nachdem ich ca. drei Wochen nichts von der Firma Rolloworld gehört habe (außer per E-Mail eine Bestellbestätigung/Rechnung) habe ich noch einmal nachgefragt und mir wurde per E-Mail mitgeteilt, dass es sich um einen Systemfehler handelt und der Auftrag nun schnellstmöglich bearbeitet wird.

SCHLAGWORTE

Nach weiteren Wochen des Wartens habe ich den Auftrag schriftlich storniert und mein Geld zurückgefordert. Wieder keine Reaktion. Nach Recherchen im Internet habe ich festgestellt, dass es sich wohl um eine Betrugsfirma handelt und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Lübeck gestellt. Die Ermittlungen dauern noch an! Des Weiteren habe ich versucht, durch einen Mahnbescheid mein Geld zurück zu bekommen. Fehlanzeige! Dem Mahnbescheid wurde ohne Grund widersprochen. Auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hat mir mein Geld nicht zurückgebracht. Die Pfändung in den Geschäftsräumen von Rolloworld in Lübeck ist ohne Erfolg verlaufen. Die Internetseite der Firma Rolloworld.de besteht immer noch und man kann weiterhin dort bestellen. Auch rolloworld24.de und hansarollo.de gehören dazu.

Auf E-Mails wird nicht geantwortet, am Telefon ist niemand erreichbar.
Laut google bin ich da nicht der Einzige, dem es so ergangen ist.

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Meine Forderung an rolloworld.de: Geld zurück, Internetshop schließen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


29.05.2013 | 16:12
von Andreas Von dem Berge
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

29.05.2013 | 22:21
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hat mir mein Geld nicht zurückgebracht. Die Pfändung in den Geschäftsräumen von Rolloworld in Lübeck ist ohne Erfolg verlaufen. "

Und wo ist Ihr Problem? Vollstreckungsbescheid für 30 Jahre haben Sie doch.

Und wenn in der Firma nichts zu holen ist, dann Gerichtsvollzieher zu Ihm nach Hause schicken. Denn wenn die Angaben im Shop stimmen, dann haftet er mit seinem Gesamten vermögen voll.

Zur Not einfach Kontopfändung veranlassen. Solange es genug Leute wie Sie gibt, die dort per Vorkasse bestellen, sollte auch Geld auf dem Konto zum Pfänden vorhanden sein. Das dies Geld der anderen Kunden ist, kann Ihnen doch Egal sein. Die bekommen, im Falle einer Insolvenz, das Geld ehe nicht mehr zurück. Und Sie, wenn Sie zu lange warten auch nicht. Denn ab Insolvenz werden alle Pfändungen eingestellt.

05.06.2013 | 16:26
von Thomas Thomass noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2013 | 15:36
von Thomas Thomass noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.06.2013 | 17:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


24.06.2013 | 17:40
von Thomas Thomass gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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