1928 Views | 28.06.2013 | 18:49 Uhr
geschrieben von Rieke Thomsen

Terstappen GmbH & Co. KG (Duisburg)

Angebliche Neuschäden am Mietwagen - Betrug

Bestell-/Kundennummer: 776051194

Auch ich kann nur von dieser Firma abraten, supergünstige Angebote und am Ende zahlt man drauf. Wir hatten im Zeitraum vom 16.03.2013 bis zum 27.03.2013 einen Mietwagen der Firma Terstappen gebucht. Für einen Schnäppchenpreis von 220€…letztendlich kommen wir auf über 1000€.

SCHLAGWORTE

Wir hatten unseren Mietwagen auch in München am Flughafen entgegen genommen (komisch, dass sich die hier genannten Fälle alle am gleichen Ort zugetragen haben…).

Es handelte sich um einen weißen Scirocco. Am Schalter wurden uns diverse Vorschäden bekannt gegeben. Die Alufelge vorne rechts, der untere Bereich der Hintertür war komplett zerbeult und am linken Nebelscheinwerfer war bereits ein Schaden. Dann haben wir den Wagen gegen ca. 22:00 Uhr im dunklen Parkhaus abgeholt. Wir haben eine Sichtprüfung durchgeführt, ohne Mitarbeiter, der zusätzliche Schäden aufnimmt. So bin ich es eigentlich gewohnt.

Leider war die Beleuchtung im Parkhaus sehr schlecht, so dass wir keine weiteren Schäden feststellen konnten. Die nächste Frage bei den ganzen Schäden, wo hört ein Schaden auf und wo fängt der neue Schaden an?

Das große Erwachen kam dann, als wir zur Abgabe des Wagens in das Parkhaus am Flughafen fuhren und behandelt wurden wie Schwerverbrecher. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Wir waren noch nicht mal ausgestiegen und da rannten schon zwei Mitarbeiter um unseren Mietwagen und haben es mit grünem Leuchtstift bemalt. Jeder Steinschlag, jede kleinste Gebrauchspur wurde eingekreist. Das Auto war übersäht mit grünen Kreisen. Wir bekamen dann unser Schadensprotokoll, ohne dass uns die Schäden am Fahrzeug gezeigt wurden. Wir sollten damit zum Schalter gehen. Das haben wir dann gemacht.

Am Schalter wurden wir genau wie mein Vorredner damit beruhigt, wir sollen uns keine Sorgen machen, heute kämen fast alle Autos mit Neuschaden, da bei der Abgabe neue Mitarbeiter beschäftigt seien, die Prämien für die Feststellung von Neuschäden bekämen. Des Weiteren sagte uns der Mitarbeiter, dass Kratzer die kleiner als 5 cm seien, sowieso nicht als Neuschaden geltend gemacht werden. Dann wurde ich aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben. Ich habe ausdrücklich zu dem Mitarbeiter gesagt, dass ich das Protokoll nicht unterschreiben will, da ich dem Fahrzeug keinen der Neuschäden zugefügt habe und mit meiner Unterschrift, die Schäden nicht anerkennen möchte. Der Mitarbeiter versicherte mir, dass ich mit der Unterschrift nicht die Schäden anerkenne. Daraufhin habe ich unterschrieben. Jetzt, wird genau diese Unterschrift als Beweis gegen mich verwendet. Das ist doch vorsätzlicher Betrug!

Danach habe ich nichts mehr von der Autovermietung gehört. Erst auf meiner Kreditkartenabrechnung über zwei Monate später, stellte ich fest, dass mir 830,94€ abgebucht wurden (Selbstbeteiligung 800€?). Ohne Rechnung, ohne jegliche Information.

Die Rechnung bekam ich auf Anforderung, berechnet wurde ein Kratzer auf der hinteren rechten Alufelge und ein Schnitt am zugehörigen Reifen. Komisch, genau die Stelle des Wagens, an der auch schon große Vorschäden waren.

Außerdem sollen wir einen Kratzer an der Fahrertür, genau an der Kante, verursacht haben. Als hätte man die Tür geöffnet und dann irgendwo gegen eine Wand gedrückt. Meiner Meinung nach ein Bagatellschaden.

Ich habe mich daraufhin mit der Firma in Verbindung gesetzt. Auf Grund der Unterschrift, die ich auf dem Protokoll hinterlassen habe, ist für Terstappen der Fall eindeutig.

Ich kann nur versichern, dass ich an dem Wagen keinen Schaden verursacht habe. Ich frage mich, wieso die Firma nicht daran interessiert ist, den Fall aufzudecken. Ich habe darum gebeten, das Schadenprotokoll mitsamt Fehlern des Vormieters zu bekommen – keine Chance. Warum nicht, wenn man ein reines Gewissen hat? Warum werden mir Schäden angehängt, die ich nicht verursacht habe, ohne zu überprüfen, ob die Schäden nicht doch schon vorher da waren? Das wäre Kundenservice. Es ist klar, dass der Schaden reguliert werden muss, dann aber doch bitte vom Verursacher und nicht vom nächstmöglichen, der im Dunklen sein Auto anmietet und eine Selbstbeteiligung vereinbart hat.

Ich habe meinen Anwalt bereits eingeschaltet, des Weiteren werde ich mich an die Verbaucherschutzzentrale wenden.

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Meine Forderung an Terstappen GmbH & Co. KG: Rückerstattung des abgebuchten Betrages von 830,94€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.06.2013 | 19:19
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Vorgestern kam ein Bericht über WDR 2 zu den Tricks der Mietwagenunternehmen, eben auch solche. Allerdings bezog sich das auf Mietwagenunternehmen im Ausland.

Typisch ist an diesem Fall - Sie schreiben ja selbst, dass es sich um sehr günstiges Angebot handelte - dass eben die vermutlich nicht kostendeckende Miete über dieses Weg wieder ausgeglichen werden muss.

Ich persönlich würde dort wohl kaum buchen, allein aufgrund des relativ unbekannten Namens, verbunden mit dem Schnäppchenpreis. Siehe hierzu auch:

reisen.ciao.de/Erfahrungsberichte/Autovermietung_Terstappen_Airport_Stuttgart__8666063

Was auch wundert, dass dieses Mietwagenunternehmen bei Preisvergleichen bei check24 nicht auftaucht, zumindest habe ich nichts gefunden. Das könnte sich auch durch derartige Vorkommnisse begründen.

Ich hoffe, dass der Anwalt über eine Klage die Vermiethistorie durch das Gericht anfordert. Es würde nicht überraschen, wenn sich dann eine mehrfache Geltendmachung gleicher Schäden zum Vorschein kommt. Dann wäre tatsächlich der Tatbestand des Betruges erfüllt.

Vielleicht halten Sie uns einmal auf dem Laufenden.

08.07.2013 | 12:06
von Rieke Thomsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider gab bisher noch keine Reaktion.


22.07.2013 | 22:25
von Rieke Thomsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch keine Reaktion.


19.08.2013 | 10:48
von Rieke Thomsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Reaktion der Gegenseite.




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