846 Views | 06.07.2013 | 19:52 Uhr
geschrieben von Johannes W.
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Für meine Mutter habe ich bei der Beitragseinzugszentrale von ARD ZDF usw am 20.02.2013 den Antrag qauf Befreiung gestellt.
Meine Mutter ist 92 Jahre alt, hat einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen BL und RF, sie erhält Pflegegeld der Stufe I und Blindengeld aus Rheinland-Pfalz. Alle Unterlagen liegen bei der GEZ vor. Der neuen Abzocker-Einrichtung dieser Selbstversorger-Sender ist diese Tatsache bekannt.
Jedoch, statt die eigene Institution zu straffen, wird von der neuen Beitragseintreibungszentrale kassiert, was zu kassieren ist. Alter, sozialer Stand u. s.w. sind in der Betrachtungsweise dieser neuen Eintreibungseinrichtung uninteressant!
Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:
Befreiung von den Rundfunkgebühren!
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Spätestens dann werden die Gebühreneintreiber wohl reagieren.
Wenn das Pflegegeld von der Krankenkasse kommt, gilt das leider auch nicht als Befreiungsgrund.
Ich finde es auch schlimm, dass man selbst Schwerstbehinderte dazu quasi zwingt, sich mit dem ganzen Antrags- und Befreiungskram zu befassen. Viele können das gar nicht selbst und was ist, wenn sie keinen Betreuer haben oder Angehörige, die das für sie tun können?
Hier hat der Gesetzgeber mal wieder nicht an die vielen alten und behinderten Menschen gedacht! Schaaaaaade.
Auf keinen Fall sollten Sie jetzt die Einzugsermächtigung zurückziehen. Das geht ganz sicher nach hinten los. Beantragen Sie für Ihre Mutti eine Beitragsermäßigung!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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