Von Deutsche Post beantwortete Beschwerde. | 935 Views | 13.07.2013 | 13:46 Uhr
geschrieben von Wolf Bilz

Deutsche Post AG (Bonn)

Abzocke und Unverschämtheit

Ich habe einen Stoß von zurückgegangenen Briefen an mich, die einfach nicht beördert wurden, weil entweder die Bearbeiter nicht lesen können oder aqber falsch informiert sind.

SCHLAGWORTE

Doch der letzte Vorfall ist wirklich ein Skandal, vielleicht sogar eine unerhörte Frechheit. In der Annahme, daß das Porto nach Gewicht berechnet wird, habe ich wichtige Formulare ans Versorgungsamt Landshut in A5-Kuvert verschickt und vorsichtshalber zwei Marken für Standardbriefe frankiert. Ich hätte nur das Kuvert doppeln müssen und dann wäre es ein einfacher Brief gewesen.

Doch einige Tage kam der Brief an mich zurück: : "Die zulässigen Entgelte wurden nicht eingehalten." Sehr verwundert klebte ich noch eine Marke auf das Kuvert und schrieb die Adresse nochmal, weil das Postetikett die ursprüngliche Adresse voll verdeckte.

Ich hatte also bereits 29 Cent mehr bezahlt als die sog. zulässigen Entgelte ausmachten.

Verwunderlicherweise kam nach mehreren Tagen dieselbe Sendung, wieder mit dem Vermerk, der Nichteinhaltung etc. zurück. Da der Antrag ans Versorgungsamt erst ab Eingang bearbeitet wird, ist mir großer Schaden entstanden.

Hier wird nur gesagt, daqß sie doch nicht zur Verantwortung gezogen werden können, denn das macht alles der Computer.

Was kann ich tun?

Freundliche Grüße

Wolf

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Entschädigung für entgangenen Gewinn


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.07.2013 | 16:44
Firmen-Antwort von: Deutsche Post AG
Abteilung: Kundenservice BRIEF

Hallo Herr Bilz,

es tut uns leid, dass Sie mit unseren Regelungen zu Maßen und Gewichten nicht einverstanden sind. Zum besseren Verständnis hier deshalb einige Informationen:

Briefsendungen mit bestimmten Maßen und Gewichten befördern wir zu den jeweils verbindlichen Entgelten. Sendungen, die nicht ausreichend frankiert sind, reichen wir entweder an den Absender zurück oder händigen sie, mit einem Nachentgelt versehen, an den Empfänger aus.

Sie haben online unter www.portokalkulator.de die Möglichkeit, sich das richtige Porto ausrechnen zu lassen. Selbstverständlich helfen Ihnen hierbei auch die Kollegen in einer unserer Filialen weiter.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0228 4333111.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice BRIEF

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.07.2013 | 06:51
von Wolf Bilz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch die Post gibt Ratschläge, die sich auf das ZU NIEDRIGE Porto beziehen. Ich habe doch MEHR bezahlt. Liest denn keiner mehr einen Brief?
Auch die Kommentatoren liegen da falsch. Sind sie etwa die nicht lesenden Postler?


30.07.2013 | 20:54
von Wolf Bilz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2013 | 18:58
von Wolf Bilz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gebs auf. Die Post antwortet nicht auf meine Beschwerden. Ich habe NICHT unterfrankiert, sondern ÜBERFRANKIERT.
Scheinbar ist ihnen so was noch nicht vorgekommen.
Auch die Kommentare schrieben immer von "nicht genug Porto" etc. Niemand liest heute noch#




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