1101 Views | 19.07.2013 | 14:02 Uhr
geschrieben von Sandra Wutkunde

eprimo GmbH (Bad Rothenfelde)

Zockt eprimo private Photovoltaikanlagenbesitzer?

Bestell-/Kundennummer: 41762887

Trotz massiver Beschwerden, sowohl telefonisch als auch schriftlich, bleibt Eprimo bei seinem Rechnungsstandpunkt: Selbsterzeugter und verbrauchter Strom wird in Rechnung gestellt.

Das Unternehmen ist eine Katastrophe, was die Sachbearbeitung und Klärung betrifft. Eine E-Mail, drei Antworten von drei unterschiedlichen Sachbearbeitern. Derweil belaufen sich die Sachbearbeiter auf über 20. Der Fall ist telefonisch jedem klar, abgerechnet wird stoisch falsch. Reaktion der Geschäftsführung: keine; des Beschwerdemanagements: keine. Der Zustimmung über die Schlichtung der EEG-Clearingstelle steht bis heute aus. Der Fall läuft seit März dieses Jahres. Stattdessen kommt eine Anfrage über die Kundenzufriedenheit. Und die Frechheit hier: an meinen Mann gerichtet. Kundin bin jedoch ich. Klasse.

Es ist unglaublich, mit welcher Masche der Mutterkonzern RWE diesen outgesourcten Tochterbereich auf den Privatkunden loslässt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eprimo GmbH: In Abzug bringender Eigenverbrauchsanteil aus selbst erzeugtem Strom via Photovoltaik


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


19.07.2013 | 17:54
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Warum widersprechen Sie der Rechnung des Unternehmens nicht, machen ihre eigene Rechnung mit den aktuellen Werten, entziehen dem Laden ggf. die Einzugzermächtigung und überweisen fristgerecht ihre errechneten Summen. Sollte es Guthaben zu Ihren Gunsten geben, mit dem Verbrauch verrechnen.
Das ganze dem Unternehmen natürlich fein säuberlich schriftlich mitteilen.

Mache ich wegen unbilligen Strompreisen seit 2006 mit EON. Nichts aber auch gar nichts ist nach anfangs bösen Briefen passiert.

Man muss solchen Unternehmen den Geldhahn sprich die Möglichkeit des Einzuges entziehen. Dann muss der Laden sich mit Ihnen auseinandersetzen.

Im äußersten Fall hilft natürlich eine Rechtsschutzversicherung. Möglichst sollte man das so steuern, dass das Unternehemn klagen muss.
Wenn die Sache tatsächlich so ist wie beschrieben, sie also für von Ihnen erzeugten Strom zahlen sollen, ist die Rechtslage doch mehr als eindeutig.

26.07.2013 | 16:01
von Sandra Wutkunde noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eprimo bleibt beim standpunkt, dass wir auch eigenproduzierten und verbrauchten strom an sie zu zahlen haben.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!