Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 798 Views | 21.07.2013 | 20:41 Uhr
geschrieben von Norbert Illner

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Weniger Strom verbraucht, Abschlagszahlung erhöht

Ich habe vor einem guten Jahr meinen Vertrag bei Stromio abgeschlossen. Ich habe versucht, weniger Strom zu verbrauchen, was mir auch gelungen ist.

Nun hat Stromio die Abschlagszahlung um 30€ im Monat erhöht, obwohl ich weniger Strom brauche, deshalb habe ich sofort gekündigt. Aber die machen sich es einfach und lehnen die Kündigung ab.

Ich gehe jetzt mal zum Anwalt und lasse das überprüfen, denn normalerweise hätte ich 3 Monate Kündigungsfrist. Aber die sagen einfach, es sind 12 Monate. Mein Anwalt wirds schon überprüfen, ob dies alles mit rechten Dingen zugeht.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Entweder weniger Abschlag oder 3 Monate Kündigungsfrist einhalten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.07.2013 | 13:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.08.2013 | 17:54
von ReclaBoxler-3210803 | Regelverstoß melden
Kündigungsfristen beziehen sich fast immer auf "zum Vertragslaufzeitende".

Das heißt, wenn du grade nach 12 Monaten Vertragslaufzeit deine Abrechnung bekommen hast ist deine Kündiungsfrist vor 3 Monaten abgelaufen und der Vertrag hat sich um weitere zwölf Monate verlängert.

Beispiel ich (3 Monate Kündigungsfrist und 12 Monate Vertragslaufzeit) : Vertragsbeginn 01.05.12
Für eine fristgerechte Kündigung muss ich also bis zum 31.01.2013 die Kündigung geschickt haben um zum 30.04.2013 aus dem Vertrag zu kommen.

Mach ich das nicht, kann ich erst wieder zum 30.04.2014 Kündigen. Dafür muss ich aber auch wieder bis zum 31.01.2014 die Kündigung eingereicht haben.

Das ist doch simpelstes Vertragsrecht, dachte ich immer.

09.08.2013 | 14:41
von Norbert Illner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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