632 Views | 28.04.2009 | 15:51 Uhr
geschrieben von Bernd Lipfert

1&1 Telecom GmbH (Montabauer)

Inkasso nach nicht erbrachter Leistung

Bis Ende 2008 hatte ich einen DSL Volumentarif bei 1&1. Das Volumen von 2GB hat auch immer ziemlich genau gereicht, so dass ich mit knapp 20 Euro für mein DSL relativ gut gefahren bin. Die Konkurrenz wurde jedoch immer günstiger. 1&1 bot mittlerweile auch günstige Flatratetarife an, aber als Bestandskunde wurde mir der Wechsel in einen günstigeren Tarif verwehrt.

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Dann passierte folgendes: Ich bekam, ohne das Volumen des Inhaltes genau zu kennen, von einem Bekannten eine E-Mail mit einigen hochauflösenden Bildern. Obwohl ich ihn gebeten hatte, die Mail nicht allzu groß werden zu lassen, hat er es wohl "gut gemeint" und mir Dateien mit einigen 100Mb gesandt, die ich dann versucht habe, als E-Mail runter zu laden. Aufgrund der hohen Datenmenge wurde der Vorgang wiederholt abgebrochen. Ich hab dann schließlich den Rechner über Nacht angelassen. Am nächsten Morgen war das Ergebniss immer noch negativ (keine Übertragung).

Erstaunlich war dann die Rechnung von 1&1 zum Monatsende. Anstatt der üblichen 17 Euro waren es auf einmal ca. 100 Euro, die ich zu bezahlen hatte, da mein freies Datenvolumen um ein Vielfaches überschritten war. Reklamationen meinerseits wurden (wie bei 1&1 scheinbar üblich) nicht beantwortet. Den bereits abgebuchten Betrag ließ ich zurück buchen. Dann wurden die "Herren" allerdings munter. Fluggs flatterte zuerst eine Mahnung, dann eine Rechnung von über 50 Euro von einem Inkassobüro hinterher. Auf meine Einwände wurde nach wie vor nicht reagiert. Mir geschah dann das, was anderen auch schon geschehen ist - mein DSL Zugang wurde OHNE Ankündigung gesperrt und, was ich als besonders dreist empfinde, meine für ein Jahr im Voraus bezahlten Internetseiten wurden für Besucher gesperrt und der Inhalt gelöscht. Es kamen dann noch Mahnungen über die Rechnungen während der gesperrten Monaten, die wohl auch nur über das von 1&1 gesperrte E-Mailkonto zugestellt waren.

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Da ich keinen Nerv hatte, mit der Firma zu streiten (solche Auseindersetzungen sind mir einfach zuwider), und den Vorgang schlicht und einfach vom Tisch haben wollte, habe ich schließlich bezahlt. Inbetriebgenommen wurde von Seiten 1&1 mein Account Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer zwar nicht mehr. Dafür erhielt ich einen Anruf von einer säuselnden Dame, um mich zu fragen, was denn mein Kündigungsgrund sei, und ob 1&1 etwas unternehmen könne, um mich als Kunde zu behalten. Nach meiner Schilderung des Vorgangs äußerte sie betreten Verständnis für meine Einstellung und wünschte mir einen guten Tag.

PS: Für die RECHTschreibkritiker: Für mich ist Sprache nicht zum "RECHThaben" da, sondern dient der Verständigung. Sachdienliche Hinweise bezüglich des Inhaltes werden jedoch gerne entgegengenommen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.05.2009 | 14:36
von ReclaBoxler-7120564 | Regelverstoß melden
Also eigentlich ist die Rechnung schon richtig.

Wenn die Verbindung nach sagen wir einmal 50MB abgebrochen wurde und dann der Download neu gestartet wurde, sind ja immer wieder Daten durch die Leitung geflossen, auch wenn kein Ergebnis dabei zu Stande kam.

1&1 ist er warscheinlich eal ob sie 100mal die gleiche Datei runtergeladen haben, die interessiert nur der traffic.

Man kann nur versuchen auf Kulanz zu hoffen, wofür der Verein jedoch nicht sonderlich bekannt ist und auf einen Volumenfreien dsl-Tarif wechseln.

Mir kommen 20€ für so einen stark begrenzten Tarif ein wenig teuer vor. Aber das mag ja von Landstrich zu Landstrich verschieden sein.

14.05.2009 | 22:45
von ReclaBoxler-4286114 | Regelverstoß melden
Es wird für den Traffic bezahlt und nicht für gespeicherte Daten auf dem heimischen PC. Der Traffic ist eine Art "Verbrauch", er ersteht natürlich auch, wenn man eine E-Mail nur zu 80% runterlädt.

Entsprechend sind dem Provider auch Kosten entstanden, die natürlich wie vertraglich vereinbart, weitergereicht werden, denn irgendjemand muss es ja bezahlen.

Die Forderung ist absurd und vergleichbar mit dem, als würde man vom Tankwart der Tankstelle die Kosten für die gesamte letzte Tankfüllung zurückfordern, weil man unterwegs auf halber Strecke ein Unfall gebaut hat und man mit der Tankfüllung nicht am Ziel angekommen ist.

05.10.2009 | 18:56
von Bernd Lipfert | Regelverstoß melden
Zu dem Vergleich mit der Tankstelle: Wenn ich auf 3x halber Strecke liegen geblieben bin, weil das Benzin meinen Vergaser verstopft hat, habe ich sehr wohl das Recht, die Kosten für das Benzin zurückzuverlangen.
Die Daten, die 1+1 berechnet hat, sind im gesamten ja nie auf meinem Rechner angekommen. Im Streitfall dann einen davon unabhängig gültigen Vertrag nicht einzuhalten, ist auf jeden Fall sittenwidrig.



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