14658 Views | 31.07.2013 | 10:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5437713

DHL (Bonn)

DHL Paket - Inhalt gestohlen, keine Erstattung

Am Samstag, den 25.05.2013, als ich in Hamburg war, habe ich mir in einem Wellensteyn Store einen Wintermantel bestellt. Die Kosten hierfür: 259,50 €. Da dieser in meiner Größe nicht im Lager war, hat der Verkäufer angeboten, mir diesen nach Köln zu verschicken (ich komme aus Köln). Ich habe den Mantel direkt bezahlt (war wahrscheinlich mein Fehler).

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Eine Woche später kam der Mantel an, nur leider hat er nicht gepasst. Nach einer telefonischer Absprache mit dem Verkäufer habe ich den Mantel verpackt und in der Originalverpackung versichert an ihn zurückgeschickt (am 03.06.).

Am 05.06. sah ich plötzlich in der DHL-Sendungsverfolgung, dass die Annahme des Paketes verweigert wurde. Daraufhin habe ich sofort den Verkäufer angerufen und gefragt, warum er die Annahme verweigert hat. Da sagte er mir: das Paket war leer angekommen. Ich dachte mir einfach nur: das gibt es doch nicht, wie kann denn so was passieren? Er meinte, das Paket war so leicht, dass er den Postboten direkt darauf aufmerksam gemacht hat. Es war angeblich eine Seite aufgeschnitten und sie haben mit dem Postboten reingeschaut und im Paket war nichts drin. Dazu muss ich sagen, dass ich ein Einlieferungsbeleg mit einem Gewicht von 2,6 kg bekommen habe.

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Am 07.06.2013 kam das leere Paket bei mir an. Es war zugeklebt und definitiv ohne Inhalt. Ich habe es in diesem Zustand direkt in die Postfiliale gebracht, eine Schadensanzeige ausgefüllt und um alles weitere sollte sich die Deutsche Post kümmern.

Das erste Mal habe ich nach einer Woche nachgefragt (telefonisch), ob die Unterlagen nun eingegangen sind. Da hieß es: Wir haben leider noch nichts erhalten. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass man die zuständige Abteilung nur per Email kontaktieren kann. Telefonisch kriegt man nur die sogenannten Call Center Mitarbeiter, die einen nur vertrösten. Auf der DHL Homepage heißt es: die Bearbeitung der Schadenanzeige kann bis zu zwei Wochen dauern. Nach zwei Wochen habe ich die DHL regelmäßig angeschrieben und bei den zig Emails, die ich geschrieben habe, kam nur eine Antwort: Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Echt ein Witz!

Nach 5,5 Wochen dann ein Schreiben per Post, kurz und knapp: der Schaden wurde nicht durch DHL verursacht. Durch wen denn sonst?

Ich habe mittlerweile vor knapp zwei Wochen einen Widerspruch eingelegt (per Einschreiben) und der DHL eine Frist von zwei Wochen gesetzt. Heute sind die zwei Wochen um und sie halten es wohl nicht für angemessen, sich um diesen Fall zu kümmern. Es gibt mit Sicherheit Leute, die sich schnell abspeisen lassen und nicht um ihr Geld kämpfen, aber ich sehe es nicht ein, mich bei einem versicherten Versand so an der Nase rumführen zu lassen. Es ist doch offensichtlich, dass der Inhalt während der Beförderung gestohlen wurde. Ohne Anwalt geht hier scheinbar nichts.

Zusätzlich habe ich eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet.

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Kommentare und Trackbacks (16)


31.07.2013 | 18:43
von ReclaBoxler-2495903 | Regelverstoß melden
Ja ja, Herr Kater schreibt mal wieder am Thema vorbei. Legen Sie doch einfach mal Ihren Wintermantel auf die Waage. Ein leerer Karton wiegt 2,6kg, KLAR, wenn Sie Ihr Fahrrad verschicken.

Zur Sache, ich denke die Versanddienstleister (einfach alle) verfahren allgemein nach einer ganz einfache Devise, die Schadensregulierung wird zu großen bis gänzlichen Teilen abgelehnt, eben weil nur ein geringer Teil der Geschädigten bereit ist den Rechtsweg zu bestreiten. So kann man die Versicherungspauschale je Paket gering halten und verdient am Ende noch kräftig.

Erst kürzlich gab es hier wieder einen Bericht im TV, die Sachlage war identisch, bis eben auf den Wintermantel war es ein Handy für mehrere hundert EUR. Nach dem sich der TV-Sender direkt mit DHL in Verbindung setzte lenkte DHL dann plötzlich ein.

31.07.2013 | 18:55
von ReclaBoxler-2495903 | Regelverstoß melden
Ach ja, ich fragte mich woher der 'Postbote* weiß, hier ist nun ein Handy im Paket. Es ist der Absender ^^

Keine Handys mehr bestellen bei Cell und Phone etc.
Hier müssten dann die Verkäufer aktiv werden und die Absenderadresse verschleiern, vielleicht durch einen Barcode. Keine Ahnung.

Wollte ich nur eben erwähnt haben.

31.07.2013 | 19:28
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Ich habe nun den leeren Karton gewogen: 810 Gramm.

Zusätzlich habe ich 2 Bilder hochgeladen damit man sehen kann, dass die Post auf jeden Fall eine Beschädigung an dem Karton festgestellt hat.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 2 Bilder
1 reclabox beschwerde de 255551 teaser 2 reclabox beschwerde de 255551 teaser


31.07.2013 | 19:36
von ReclaBoxler-2495903 | Regelverstoß melden
Herr Kater, die Berichte über leere Kartons, bzw. entwendete Ware aus der Versandverpackung häufen sich in den letzten Monaten. Man hört es immer mal wieder im TV, man liest es bei Amazon.

Wo heute alles und jeder im Web seine Ware bestellt, könnten auch Sie oder ich eines Tages vor einem ausgeräumten Paket stehen. Sicherlich mag es unehrliche Menschen geben, sowas aber tatsächlich zu unterstellen, sollte man wahrlich unterlassen.

31.07.2013 | 19:40
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Ich habe nun ein Paar Bilder hochgeladen, es muss erstmal geprüft werden und nach der Freischaltung können Sie zumindest sehen dass die Post eingeräumt hat, dass der Karton beschädigt wurde.

Eigentlich gehöre ich zu den Kunden, die regelmäßig bestellen und bis jetzt war ich sehr zufrieden. Schade nur, dass wenn tatschlich so ein Fall eintritt keine Erstatung folgt.

31.07.2013 | 19:55
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Das Gewicht wird direkt bei der Einlieferung in die Postfiliale gewogen und von dem Gewicht spreche ich. (Einlieferungsbeleg). Das leere Paket welches ich zurückbekommen habe wiegt ca. 810 Gramm. Ich habe es nicht mehr aufgemacht, es liegt hier rum seitdem es begutachtet wurde und an mich zurück kam.

31.07.2013 | 20:11
von ReclaBoxler-4544092 | Regelverstoß melden
"Leuchtet Ihnen das nicht ein, dass ein Paket, das angeblich einen Mantel enthält, nicht 2,6 kg auf dem Hinweg und auf dem Rückweg (ohne Mantel) immer noch 2, 6 kg wiegt. "

Woher haben sie die Erkenntnis?
Davon war nie die Rede.
Ein Mantel kann durchaus 2kg wiegen. Bleiben 600g für einen Karton.
Das passt.

02.08.2013 | 09:15
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Der leere Karton wiegt ca. 810 Gramm

05.08.2013 | 12:31
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Der Widerspruch wurde leider ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Morgen habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Hoffe das wird diesen Fall lösen.

06.08.2013 | 07:52
von Heike InK. Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Von DHL eine Rückerstattung auf einen Schaden zu bekommen ist fast wie ein 5er im Lotto. Es braucht viel Geld und Zeit.

06.08.2013 | 07:55
von Heike InK. | Regelverstoß melden
Kannst Du uns bitte auf den laufenden halten was der Anwalt sagt und vielleicht die Adresse weitergeben damit sich andere Geschädigte anschließen können. Ich habe auch 3 Forderungen gegen die DHL, die ich diesmal nicht zu den Akten legen werde.

Ich hoffe das diese Diskussion von vielen gelesen wird und endlich ein Hinweis gegeben wird bzw. sich ein Leitfaden ergibt wie man bei DHL erfolgreich reklamiert.

07.08.2013 | 10:46
von ReclaBoxler-5437713 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.08.2013 | 13:14
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Der Rechtsanwalt hat nun ein entsprechendes Schreiben an die Deustche Post rausgeschickt. Ich warte ab was nun passiert. Er meinte, dass ich auf jeden Fall im Recht bin.

08.08.2013 | 13:24
von Heike InK. | Regelverstoß melden
Hallo,

interessant ist es natürlich an dieser Stelle zu erfahren. Ob die Kosten für den Anwalt Du oder DHL trägt. Hat dein Anwalt dazu etwas gesagt oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung.

Freue mich auf deine Info.

08.08.2013 | 22:15
von Nevaeh | Regelverstoß melden
Hallo, wenn der Verkäufer gewerblich war trägt dieser doch das Versandrisiko für die Retoure (§ 357 (2) BGB)
Weiß der Anwalt das nicht?
Das Geld ist beim Verkäufer einzuklagen (er hätte auch die Annahme der Retoure nicht verweigern dürfen)!

09.08.2013 | 08:32
von ReclaBoxler-5437713 | Regelverstoß melden
Hallo,

vielen Dank für den Hinweis. Der Rechtsanwalt war der Meinung, dass es in meinem Fall nicht ganz eindeutig ist. Ich habe den Mantel zwar im Laden gekauft aber anderseits wurde dieser verschickt. Es ist ja kein Versandhaus sondern ein Händler. Von daher ist das erste Schreiben von ihm weiterhin an die Deutsche Post gerichtet.



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