Stromio GmbH (Magdeburg)
Stromio verweigert ordentliche Kündigung gemäß ihrer AGB
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 121867384
VORSICHT vor vermeintlichem Schnäppchen bei Stromio!
Stromio verweigert wieder einmal eine ordentliche Kündigung entsprechend der AGB!
Im vergangenen Jahr beauftragten wir per Online-Antrag Stromio mit der Belieferung von Elektroenergie im Tarif stromio garant.
Vor dem Absenden des Auftrages haben wir uns sehr gründlich mit den Konditionen dieses Tarifs befasst, einschließlich des Studiums der AGB. Somit sind wir absolut sicher, einen Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen abgeschlossen zu haben!
Nach der fristgemäßen Kündigung des Liefervertrages erhielten wir eine Ablehnung mit dem Hinweis,
dass die Kündigungsfrist drei Monate betrage.
Unsere diesbezügliche telefonische Nachfrage wurde kaltschnäuzig mit dem Hinweis, dass diese Kündigungsfrist bei der Bestellung ersichtlich gewesen sei, abgeschmettert! Glatt gelogen!
- Die komplette Internetseite mit der Zusammenfassung vor dem Absenden des Bestell-Buttons liegt uns in ausgedruckter Form vor – ohne den Hinweis auf die ominösen 3 Monate!
- Vor dem Absenden der Bestellung ist eine Bestätigung der AGB zwingend erforderlich – mit dem uneingeschränkten Vermerk einer 6-wöchigen Kündigungsfrist!
- Ein eben noch einmal testweise erfolgter Aufruf der Internetseite mit allen Tarifdetails zu stromio garant weist eindeutig eine Kündigungsfrist von 6 Wochen aus – siehe Screenshot unter Beachtung der ersichtlichen URL!
Nachträglich den Kunden eine 3-monatige Kündigungsfrist aufdrücken zu wollen ist schon eine Dreistigkeit ersten Ranges!
Die Vielzahl der Einträge hier in der ReclaBox zeigt, dass es sich bei uns nicht um einen Einzelfall handelt sondern dahinter System steckt!
Mitbewerbern auf dem Energieversorgungssektor gehen Kunden verloren, die sich in der Gewissheit, bei Stromio eine günstige Alternative gefunden zu haben, an diesen Versorger binden. Stromio praktiziert auf diese Weise nicht nur unlauteren Wettbewerb sondern begeht dreisten Betrug am Kunden!
Um nicht auf immensen Kosten im kommenden Jahr sitzenzubleiben wollten wir dann wenigstens in den minimal günstigeren Tarif stromio classic wechseln. Diese Absicht wurde mit folgendem Text abgeschmettert:
„… vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2013.
Ein Wechsel in den von Ihnen gewünschten Tarif stromio classic ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Ein Tarifwechsel ist frühestens 4 Monate vor Vertragsende bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem derzeitigen Tarif stromio garant eine Vertragsbindung eingegangen sind. Der Wechsel in den gewünschten Tarif ist ab dem 14.08.2014 möglich.
Haben Sie weiterhin den Wunsch Ihren Tarif zu wechseln, setzen Sie sich bitte erneut mit uns zum gegebenen Zeitpunkt in Verbindung. “
Für einen Tarifwechsel ist also ein Zeitfenster von genau einem Monat vorgegeben!
Wo ist das für den Energiekunden ersichtlich? Wir haben in den AGB dazu nichts gefunden; auch nicht unter Verwendung von Suchbegriffen im HTML- oder pdf-Dokument!
Von Stromio fordern wir eine sofortige Akzeptanz unserer Kündigung auf der Grundlage der Bedingungen in den Antragsunterlagen!
Desweiteren fordern wir eine zeitnahe Überweisung des Bonus nach dem Vorliegen der Verbrauchswerte aus dem ersten Vertragsjahr!
Wir können nur allen Energiekunden, die an einem Anbieterwechsel zu Stromio interessiert sind, dringendst raten, sich hier in der ReclaBox umfassend über die Praktiken dieser Firma zu informieren!
Das vermeintliche Schnäppchen wird unterm Strich sehr teuer!
21.08.2013 | 09:52
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Das Problem ist weiterhin NICHT gelöst!
Angeblich stimmen die aktuell ausgewiesenen Tarifmerkmale mit 6-wöchiger Kündigungsfrist (siehe Screenshot) nicht mit denen zum Zeitpunkt unserer Beantragung Mitte 2012 überein.
Trotzdem noch einmal: Die Kündigungsfrist war bei unserer Auswahl ein wesentliches Entscheidungskriterium gewesen! Dass wir im Vertrauen auf die Übereinstimmung von Beantragung und Auftragsbestätigung diese Bestätigung nicht noch einmal detailliert durchgelesen haben zeigt sich im Nachgang als fataler Fehler. Dort wurden dann 3 Monate ausgewiesen!
Ich lasse diesen ganzen Sachverhalt unkommentiert im Raum stehen. Möge sich jeder der Betroffenen seine Gedanken dazu machen und Schlüsse daraus ziehen! Die Vielzahl der Beschwerden hinsichtlich Kündigungsfrist stimmen nachdenklich!