971 Views | 11.08.2013 | 23:26 Uhr
geschrieben von Volker Kellner

Fitness First Germany GmbH (Berlin)

Fitness First unrechtmäßige Preiserhöhung, seltsame Mahnungen

Bestell-/Kundennummer: MG-Nr.: 10040489

Mit Schreiben vom 12.06.2013 hatten Sie meinen Mitgliedsbeitrag um 39,53% von 37,95 EUR auf 52,95 EUR zum 01.07.2013 erhöht. Ich hatte daraufhin am 14.06.2013 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zum 01.07.2013 gekündigt. Die Kündigung war rechtswirksam, weil Sie den Beitrag mit dieser Frist erhöht haben.

SCHLAGWORTE

In ihrem Schreiben, datiert vom 05.07.2013, haben Sie die Erhöhung zurück genommen und mir eine Kündigung zum 13.09.2013 bestätigt. Dieses Schreiben ist unwirksam. Mit Datum 01.07.2013 bestand kein Vertragsverhältnis mehr zwischen mir und der Fitness First Germany GmbH. Meine Kündigung vom 12.06.2013 ist rechtswirksam. Dieses können Sie gerne gerichtlich anfechten. Ich bestehe auf die fristlose Kündigung. Ich habe deswegen auch nicht die dem Vertrag zugrunde liegenden Dienstleistungen in Anspruch genommen und werde dies auch in Zukunft nicht tun. Es ist nicht möglich, dass ein Vertragspartner einen rechtswirksam gekündigten Vertrag einseitig wieder aufleben lässt. Hierzu ist eine erneute Vereinbarung notwendig.

Ihre Mahnung vom 22.07.2013 über 42,95 EUR hat keine rechtliche Grundlage. Abgesehen davon, entspricht der genannte Betrag weder dem alten Mitgliedsbeitrag noch dem neuen… Er ist nicht nachvollziehbar. Ebenfalls wird Ihre zweite Mahnung vom 05.08.2013 nicht anerkannt. Auch hier hat der Betrag von jetzt 100,90 EUR keine Grundlage und ist nicht nachvollziehbar.

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Meine Forderung an Fitness First Germany GmbH: Anerkennung der Kündigung, Einstellung der sinnlosen Mahnungen


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Kommentare und Trackbacks (2)


27.09.2013 | 11:19
von Volker Kellner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Gegenteil, das Unternehmen legt es auf einen Rechtsstreit an und hat ein Inkassounternehmen darauf angesetzt die unberechtigte Forderung durchzusetzen.


14.10.2013 | 23:31
von Volker Kellner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit der Nachricht des Inkassounternehmens. Schweigen. Ich habe denen nochmals beschrieben, dass weder die angemahnten Beträge mit irgendeiner Vertragssituation in Deckung zu bringen waren, noch dass die Weiterführung des Vertrages rechtlich gedeckt gewesen ist und somit keinerlei rechtmäßige Forderungen an mich zu stellen sind.




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