3394 Views | 08.08.2013 | 17:02 Uhr
geschrieben von Gerd Dankers

DEUBA GmbH & Co. KG (Losheim am See)

Pavillon in Juni 2012 gekauft, nicht genutzt da Dachstangen defek

Bestell-/Kundennummer: Artikel-Nr.: Ebay 110894627886

Ich habe im Juni 2012 einen Pavillon bei eBay ersteigert, dieser wurde auch geliefert und wir haben dann festgestellt, dass 4 Dachstangen fehlen (damit fing alles an).

BILDER
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2 Bilder

Deuba lieferte uns nach 4 Wochen und mehrmaligem nachfragen die Stangen, aber es waren die Falschen. Wieder reklamiert und wieder gingen über 4 Wochen ins Land, juhu es kamen die Richtigen und wir konnten aufbauen, doch die Freude wärte nicht lange da brachen die Dachstangen. Deuba schickte dann nach langem hin und her eine Rücksendeschein (erst wollten sie Bilder haben angeblich bekamen sie diese aber nicht), wir haben die Stangen zurückgesendet, es war anfang Oktober 2012. Bis Deuba uns die neuen Stangen lieferte war es Februar 2013 geworden, erst nach einem Einschreiben mit Rückschein reagierten sie überhaupt.

Wir haben den Pavillon und die Dachstangenbis Ende Juni 2013 im Keller trocken gelagert. Nach dem Aufbau brach eine Dachstange genau nach einer Woche durch und kurz darauf die anderen hinterher. Ich habe Deuba wieder angeschrieben und habe verlangt das sie den Pavillon zurück nehmen und uns das Geld erstatten. Sie wollten wieder Bilder haben, die natürlich wieder nicht bei ihnen ankamen darauf hin habe ich Anfang Juli einen Brief geschickt, keine Antwort.

SCHLAGWORTE

Am 25.7.13 habe ich einen Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser wurde auch angenommen, als ich eine Woche später per Mail nachfragte behauptete man "es wäre kein Brief da". Erst als ich ihnen den Namen schrieb, der den Brief entgegen genommen hat, fand man die Bilder. Jetzt unterstellt man uns, wir hätten den Pavillon falsch genutzt, man wäre aber gerne bereit die Dachstangen wieder auszutauschen. Auf meine Antwort hin, es würde mittlerweile alles rosten, sogar die Ösen der Vorhänge und wir wären es Leid und wollten unser Geld zurück kommen nur Floskeln.

Es ist der zweite Sommer wo wir den Pavillon als Sonnenschutz nicht nutzen können, ich glaube wir haben genug Geduld bewiesen. Ich kann nur sagen Finger weg von der Firma.

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.08.2013 | 19:07
von Gerd Dankers noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich auch bei mir keiner gemeldet, dass ist ja das Problem mit dieser Firma. Man kann glaube ich nur vor Gericht gehen und das kostet Geld. Darauf spekuliert diese Firma auch, denn die Kosten übersteigen in den meisten Fällen den Wert erheblich. Leider steht auch eBay nicht hinter den Käufern und läßt diese Firma weiter ihr Unheil treiben.


01.09.2013 | 19:49
von Gerd Dankers noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma meldet sich nicht, anscheinend wissen die, dass ihnen nicht viel passieren kann. Die Gerichtskosten übersteigen bei weitem den Wert.


17.09.2013 | 18:17
von Gerd Dankers noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.09.2015 | 16:10
von D. Granzer | Regelverstoß melden
Hallo Herr Dankers,

habe eine Bekannte, die ein ähnliches Problem (wie von ReclaBoxler-8517095 - "ELDA XXL" - Gekauftes Pavillon nach 2 Tagen defekt) mit einem Pavillon (Metall-Pavillon LORCA 3x3) und DeuBa GmbH & Co KG hat.

Ein einziger Regen am Vormittag des 15.09.2015 und der Pavillon war, nach Rückkehr der Hauseigentümer, unter der Last der Wassertaschen, die sich gebildet hatten, einfach zusammengebrochen! Es sind, so wie es ausschaut, keine ausreichenden Ablaufmöglichkeiten in der Plane gegeben, die auf dem Metallgestell aufgezogen war.

Nun die Antwort von von Deuba GmbH & Co. KG:

"Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Pavillions dieser Bauweise sind für milde Sommertage geeignet. Wenn Sie den Artikel im Regen stehen lassen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Wasser, welches sich auf dem Dach ansammelt, auch in regelmäßigen Abständen abfließen kann. Falls der Pavillion unter der Last von Regenwasser zusammenbricht, handelt es sich, wie auch bei höherer Gewalt, nicht um einen Reklamationsfall. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen GrüßenIhr DEUBA Service-TeamDEUBA GmbH & Co. KGSaarbrücker Str. 216D-66679 Losheim am SeeInternet: www.deuba.infoFax: + 49 - 6861 - 9010099Steuer-Nr.: 020/152/00157 • USt ID-Nr.: DE - 223560261HRA: 9472 • Registergericht: Saarbrücken • Firmensitz: Merzig/Saar"

Habe der Bekannten - trotz des geringen Kaufpreises - geraten, falls die Firma Deuba GmbH & Co. KG weiterhin mit derartigen (m. E.), fragwürdigen Argumenten ihre Reklamation ablehnt, u. a. alle rechtlichen Möglichkeiten umgehend auszuschöpfen. Der Fall wird bei reclabox noch in den nächsten Tagen eingestellt.

Frage: "Haben Sie, bis auf den Artikel bei reclabox, in den letzten ca. 2 Jahren etwas zur Realisierung Ihrer Forderung gegenüber DEUBA GmbH & Co. KG unternommen?
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