Durch Santander Consumer Bank gelöste Beschwerde. | 4459 Views | 18.08.2013 | 20:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3330361

Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)

Bank löscht meinen Dispo, nimmt sich Kindesunterhalt und -Geld!

Bestell-/Kundennummer: Konto: ....22920

Überraschende Girokonto-Sperrung im Juni 2013 - Einzug meines GEHALTES, KINDERGELDS und KINDESUNTERHALTES.

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Die Bank sperrte mein Girokonto komplett Ende Juni. Ein Schreiben darüber (ohne Unterschrift und erkennbaren NAMEN, was sowieso nicht rechtskräftig ist!), datiert vom 25.06.2013, erhielt ich erst am Samstag, dem 29.06.2013 in meinen Briefkasten.

Die Bank nahm mir mein Gehalt für Juli 2013 und das KINDERGELD und KINDESUNTERHALT für meine beiden Söhne für Juli 2013 weg, um den jahrelangen Dispo zu sättigen – mit sofortiger Wirkung. Ich hatte nicht mal die Chance bekommen, diesen Dispo (den sie auf einmal löschten) auf eine für mich angenehme Art und Weise zurück zu führen.

N EIN, die BANK nahm meine lebensunterhaltenden GELDER weg mit der Begründung, dass sich die Vermögensumstände angeblich so geändert haben, dass eine Kreditrückführung (Dispo) gefährdet ist. Nun verlangt die Bank auch noch, dass ich den REST-Dispo auf einmal zurück bezahle.

Ich konnte im Juli nicht mal die Miete zahlen, geschweige Strom, Versicherungen, Kinderkleidung, Schulgeld, Benzin, Essen etc. Mir fehlte mein gesamtes Monatsgeld!

Mehrere Email-Einschreiben und Briefverkehr fanden zwischen der Bank und mir statt. Die Bank bleibt hart, sie behaupten, dass ihnen das KINDERGELD und der KINDESUNTERHALT zusteht, zum Tilgen meines Disporahmens!

Es gibt BGH-Urteile, dass sie das nicht dürfen. Das berührt die Bank keineswegs! Meine KINDER sind NICHT die SCHULDNER dieser BANK, das GELD gehört meinen KINDERN. Eine Strafanzeige habe ich gestellt, diese wurde eingestellt. Daraufhin erfolgte ein STRAFANTRAG von meinen Kindern an das Amtsgericht Erlangen gegen diese Bank, der noch aktuell läuft. Eine Kopie wurde zugleich an die Generalstaatsanwaltschaft nach Nürnberg geschickt.

Was für üble Machenschaften sich diese Bank bedient, ist meines Erachtens verbrecherisch.

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Meine Forderung an Santander Consumer Bank AG: Rücküberweisung der Kindergelder und Kindesunterhaltes meiner Kinder!


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Kommentare und Trackbacks (8)


18.08.2013 | 23:45
von ReclaBoxler-2968531 | Regelverstoß melden
Ich fürchte seit Einführung des P-Kontos ist die 7 Tage Regelung nicht mehr aktuell.
Man kann jedoch auch noch nachträglich ein P-Konto einrichten.Es wundert mich allerdings sehr daß Sie weder von der Bank noch bei Gericht darüber aufgeklärt wurden. Dann müssten Ihnen die Gelder auch noch 14 Tage oder gar 4 Wochen nach Dem Pfändungseinbehalt ausgezahlt werden. Die Bank dürfte ja auch nicht direkt an den Gläubiger auszahlen sondern müsste es auch vorerst einbehalten um Ihnen die Möglichkeit zu geben den Pfändungsschutz zu beantragen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Bank das Geld ohne weiteres einbehalten darf.Im übrigen verstehe ich nicht, daß Sie es erst jetzt öffentlich machen obwohl sich der Vorfall bereits im Juni ereignet hat? Ich fürchte das Kind ist im Brunnen gefallen, das Geld ist weg. Trotzdem viel Glück für Sie und Ihre Kinder

19.08.2013 | 00:31
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
Wahrscheinlich geht die besagte Bank nach dem Prinzip, wo kein Kläger da kein Richter; - wie dem auch sei, ich kann mir nicht vorstellen das dieses Vorgehen rechtens ist.
Was das Kindergeld angeht, soweit ich informiert bin, darf - wie Sie es auch erwähnt haben, die Bank es nicht einziehen. Die Frage jedoch ist hier ob das ganze wirklich nach Recht und Ordnung verlaufen ist.
Das Sie bzw. Ihre Kinder Strafanzeige erstellt haben, ist schon mal die richtige Richtung. Lassen Sie aber das ganze nicht auf sich sitzen, studieren Sie die AGB's die Sie angenommen haben und holen Sie sich fachliche Hilfe; diese könnte die AGB's auf Wirksamkeit/Unwirksamkeit prüfen.
Was die 7 Tage Frist angeht kann man nicht pauschalisieren.
Sollten Sie ein P-Konto haben, dann würde es mich wundern wenn Sie dazu einen Dispokredit haben; ist nicht die Regel.
Auf jedem Fall ist dieses Vorgehen der Bank inakzeptabel, das mindeste wäre Sie davon in Kenntnis zu setzen und das mit einer Frist, idR. sind es sechs Wochen.

Ich wünsche Ihnen Geduld und viel Kraft, lassen Sie nicht ab - denn sowas kann einfach nicht sein.

19.08.2013 | 16:25
von ReclaBoxler-3330361
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.08.2013 | 16:26
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


19.08.2013 | 16:29
von ReclaBoxler-3330361 | Regelverstoß melden
Es geht mir hier in der Beschwerde nicht darum, rauszufinden, ob die Bank den Dispo einfach kündigen darf, egal welcher GRUND vorangegangen ist, es geht mir darum, dass die BANK FREMDGELDER einbehalten hat, die meinen KINDERN zustehen. Egal, was es für eine Geschichte davor gab! Mein Gehalt ist futsch, das habe ich verdaut. Aber die Kindergelder hole ich zurück! Es ist auch unverständlich für mich, dass meine langjährige Hausbank so mit Kunden verfährt, zumindest mit mir! Und Sozialleistungen schnell VORHER abheben bevor der Dispo gekündigt wird, ging ja nicht! Die haben mir richtig fies das Schreiben vom 25.6. zum Samstag, 29.6. zustellen lassen, somit konnte ich schon an diesem Wochenende nicht mehr reagieren. Die machten einfach das KONTO DICHT! ich hatte keinen Zugriff mehr auf meine Daten, alle Dauerauftragsdaten gelöscht, die Kreditkarte gecancelt => da war nix mehr mit schnell mal die Kindergelder runterziehen! das war schon berechnend von der Bank! Hätten Sie es Anfang Juni mir geschrieben, hätte ich noch ZEIT gehabt, das Gehalt und die Kindergelder "UMZULEITEN". Die wussten genau, WIE sie es machen. Und die Veröffentlichung erst jetzt preiszugeben liegt daran, dass ich wochenlang BETTELN gegangen bin bei Freunden, um die MIETE, Strom, Versicherungen, Essen, Benzin für den Monat Juli "zusammen zu kratzen", zudem liegt bereits ein ausführlicher Kommunikationsschriftverkehr mit der BAnk und meinerseits vor; Eine Strafanzeige wurde auch geschaltet. => es ist wahrlich nicht einfach, OHNE Geld dazustehen, nicht mal die Parkuhr bedienen zu können, weil kein Geld mehr da ist, um beim Amtsgericht sein Problem zu schildern, Parkplätze gibts ja nicht mehr kostenlos in der Innenstadt! => zudem noch ein Sahnehäubchen auf diese Geschichte: Ich kontaktierte das Sozialamt, berichtete von meiner NOT und bat um finanzielle Unterstützung, die ich wieder zurückbezahlen würde; deren Antwort: "Sie haben doch Arbeit, da können wir Ihnen nicht helfen" => echt witzig, oder? Ich habe Arbeit aber das GELD, wofür ich arbeitete ist weg! DAs zum Thema Sozialstaat BRD! => noch eine Zugabe: ich bekam vom AG den Tipp, ich möge doch einen Rechtsanwalt damit vertrauen, bekam einen Begleitschein (der im Nachhinein nicht angenommen wurde, brrrr.) und fuhr zu einer RAin, die mit P-Konten und Pfändung bestens vertraut ist, was ihre Homepage-Werbung hergab. => bitte festhalten: sie hat hinter meinem Rücken mit der Bank vereinbart - ohne es mit mir abzusprechen - dass ich den REST-Dispo doch mit monatlichen 250 Euro bequem zurückzahlen kann! KEIN WORT von den KINDERGELDERN! => das wiederum zum Thema RECHTSSTAAT! und deren "Ver-Treter".

19.08.2013 | 16:32
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bank hält fest an Ihrer Tat; sie will das Kindergeld und den Kindesunterhalt nicht an meine Kinder auszahlen.


09.09.2013 | 19:23
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bank bleibt weiterhin stur: ich auch!


27.11.2013 | 13:23
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.08.2015 | 00:10
von ReclaBoxler-3330361 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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