Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1483 Views | 28.08.2013 | 20:35 Uhr
geschrieben von Elisabeth Kadow

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio akzeptiert Kündigung wegen Preiserhöhung nicht

Bestell-/Kundennummer: 000121642643

Seit dem 01.08.2011 bekomme ich den Strom von Stromio geliefert. Ein Vergleichsportal hatte Stromio als den günstigsten Lieferanten für mich identifiziert, was mich zum Wechsel bewegt hatte. Damals betrug der Preis brutto 0,2546 €/kWh.

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.

Nun kam mit der neuen Rechnung vom 05.08.2013 der Zeitpunkt, an welchem ich meinen Wechsel bereut habe, denn der kWh-Preis ist brutto auf wie folgt gestiegen:

0,2568 €/kWh seit dem 01.08.2012

0,2834 €/kWh seit dem 01.01.2013

0,3401 €/kWh seit dem 01.04.2013

D. h. von August 2012 bis jetzt ist der kWh-Preis um fast 32,5% gestiegen.

Nach den Stromio-AGB § 6 Absätzen 2 und 4 muss der Kunde vorab über Preisanpassungen informiert werden. Ferner muss in dieser Vorab-Info auf ein Sonderkündigungsrecht in diesem Falle hingewiesen werden. Siehe: www.stromio.de/agb.html

SCHLAGWORTE

Am 09.08.2013 habe ich direkt per Schreiben bei Stromio um ein Sonderkündigungsrecht zu Ende August 2013 gebeten. Ich konnte mich nicht daran erinnern, vorab über kommende Preiserhöhungen informiert worden zu sein.

Stromio hat am 16.08.2013 per Email reagiert und meinen Wunsch nach einer Kündigung abgelehnt. Begründung: „Mit Schreiben vom 12.02.2013 und E-Mail vom 19.11.2012 haben wir Sie nachweislich über die Preisanpassungen informiert. Ein Sonderkündigungsrecht bestand bis 01.04.2013. Ihren Vertrag hätten Sie bis zum 19.06.2013 mit Vertragsende zum 31.07.2013 kündigen können. Ihr Vertrag hat sich nun um 12 Monate verlängert und ist wieder kündbar mit eine Frist von 6 Wochen zum Laufzeitende 31.07.2014.“

Die von Stromio angesprochene Email vom 19.11.2012 hatte ich wie jeden weiteren Schriftverkehr archiviert. Sie enthält ein PDF Dokument, welches aussieht wie „irgendein“ Newsletter ohne wichtige Hinweise über mein Vertragskonto. Tatsächlich wurde hier die Preiserhöhung zum 01.01.2013 angesprochen. Jedoch gibt es in dieser Email oder dem PDF keinen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Hier liegt meines Erachtens ein Formfehler seitens Stromio vor; auf das Sonderkündigungsrecht muss laut AGB § 6 Absätz 4 mit der Ankündigung der Preiserhöhung hingewiesen werden. Ist diese Preiserhöhung dann rechtens, wenn sie nicht gemäß AGB erfolgte?

Alle Briefe, welche ich von Stromio erhalten habe, habe ich gelesen und abgeheftet. Das erwähnte Schreiben vom 12.02.2013 habe ich leider nicht erhalten. Weder per Email noch per Post.

Ich bitte Stromio noch einmal darum, meinem Wunsch nach einer sofortigen Vertragskündigung stattzugeben. Der aktuell geltende kWh-Preis ist deutlich zu hoch.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Bitte meine Vertragskündigung - zu sofort - akzeptieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.08.2013 | 12:14
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


28.08.2013 | 20:51
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Ja, Ja, Ja: VERGLEICHSPORTAL - HaHaHa!

Solange Sie über Vergleichsportale ohne zuvorige online-Recherche zum nächstbesten "Billigheimer" wechseln sind Sie selber schuld mit Ihrer Stromio-Geschichte;

habe Ihre Beschwerde nur überflogen; Stromio-Beschwerden sind seit Jahren bekannt und zigtausendfach im Netz zu finden!

Sie werden es nicht glauben: es gibt auch noch seriöse und gleichzeitig kostengünstige Energielieferanten; ich finde sie von Jahr zu Jahr - Sie werden sie auch finden.

29.08.2013 | 19:55
von Elisabeth Kadow gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Ihr Kommentar zur Sammelbeschwerde
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!