Inter City Key Express e.K. (Dortmund)
Deutlich überhöhte Forderung einer Leistung/Nichtleistung
Bestell-/Kundennummer: S-572
Am 22.09.2013 habe ich mich leider ausgesperrt (zugefallene Tür). Darauf rief ich bei o. g. Firma (Schlüsseldienst) an, leider ohne einen Festpreis zu vereinbaren.
Man bat mich um 30 min Wartezeit, bis der Techniker erscheint. Nach 1 Std. tauchte dieser auf, gingen gemeinsam zur Tür, notierte meine Ausweisdaten und wollte zum Öffnen der Tür insgesamt 250€ von mir. Ich bat ihn zu gehen.
Beim nächsten Schlüsseldienst hatte ich mehr Glück: 10 min Wartezeit und 75€ für eine zugefallene Tür ist in Ordnung.
Leider schrieb o. g. Firma mir eine Rechnung (Stornopauschale) für die Nichtöffnung meiner Tür in Höhe von 83,30€.
Bin mal gespannt, was passiert, wahrscheinlich der Gang zum Anwalt.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Folglich könnte man nach Gesetzeslage: z. B. drei Schlüsseldienste anrufen und wenn sie dann bei einem vor der verschlossenen Tür stehen, den Preis aushandeln und den günstigsten wählen und die anderen zwei nach Hause schicken (ohne einen Cent an die zwei zahlen zu müssen). Ist zwar menschlich nicht korrekt, aber gesetzkonform!
Siehe hier:
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.