KIA MOTORS Deutschland GmbH (Frankfurt)
7 Jahre Garantie? Nicht wirklich!
Hört sich super an 7 Jahre Garantie bei KIA. Aber wenn es denn soweit ist, ist es schon erstaunlich wie schnell sich KIA herausredet. Mein Rio habe ich 06/2012 beim Händler gekauft. Bei knapp 16.000 Kilometer wurde das Auto beim Vertragshändler gewartet und mit knapp 19.000 Kilometer ist nun die Kupplung defekt. Unabhängig davon, das der Händler die Garantie ablehnt, schreibt KIA, laut Auskunft des Händler, den Fehler auf meine mangelnden Fahrerfahrungen zurück, da ich die Kupplung hab ständig schleifen lassen. Da ich als Zweitwagen ein Firmenfahrzeug fahre, und ich mehr als 30.000 Km im Jahr damit fahre, empfinde ich das schon als eine Unverschämtheit.
Die Kosten in Höhe von über 1500,- Euro soll ich deshalb selber begleichen. Von einer Garantie kann somit nicht gesprochen werden, unabhängig davon, das der Händler sich überhaupt nicht bemüht, Ich finde: Eine Frechheit!
24.10.2013 | 13:19
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrter Herr Thomas G.,
gerne haben wir uns mit dem Sie betreuenden Kia-Händler und unserer Fachabteilung in Verbindung gesetzt. Unsere Rücksprache nach erneuter Prüfung Ihrer Beanstandung ergab, dass die Reparatur der Kupplung Ihres Kia Rio aufgrund natürlichen Verschleißes nicht im Rahmen der Garantie durchgeführt werden kann.
Die Kosten für Leihfahrzeuge entstehen von dem Tag der Entleihung bis zur Rückgabe beim Händler. Leider haben wir das Fahrzeug erst nach Ihrem Urlaub zurück erhalten, so dass die Leihgebühren entsprechend anfielen und eine weitere Verleihung unsererseits nicht möglich war.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung der Kostenübernahme für die Reparatur und den Leihwagen aus den oben dargelegten Gründen nicht entsprechen können.
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Oktober 2013, worin Sie unsere Garantieablehnung im Falle Ihres Kupplungsschadens hinterfragen und um erneute Prüfung bitten.
Leider lassen sich mögliche Beanstandungen während der Garantiezeit nicht ganz ausschließen. Berechtigte Beanstandungen werden natürlich gemäß den Garantiebestimmungen der Kia Motors Deutschland GmbH für den Kunden kostenfrei abgestellt.
Unsere Kia-Werkstätten können am Schadensteil zweifelsfrei feststellen, ob der Schaden auf einen Materialfehler oder Verschleiß zurückzuführen ist. Gerne haben wir uns mit Ihrem Kia-Händler, Autohaus Holsten GmbH, in Verbindung gesetzt. Herr Holsten bestätigt aufgrund des Schadensbildes den Verschleiß der Kupplung.
Ist Verschleiß die Ursache, unterliegt dieser nicht der Kia-Fahrzeuggarantie. Auf die Abnutzung bzw. Lebensdauer haben neben dem verwendeten Material natürlich auch die individuellen Fahrgewohnheiten des Fahrzeuglenkers sowie die Art der Nutzung starken Einfluss. Klassische Verschleißteile wie Kupplung oder Bremsbeläge und –scheiben werden daher von der Garantie ausgenommen. Vergleichen Sie bitte hierzu auch die Ausführungen in Ihrem Garantie- und Serviceheft.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn in solchen Fällen weder eine Garantie- noch Kulanzregelung unsererseits erfolgen kann, da beides einen Materialfehler voraussetzt.
Mit Sollbruchstelle, oder so ähnlich?
Auto verkaufen und anderes kaufen, oder? Wer weiß, was da sonst noch folgt.