1768 Views | 07.05.2009 | 14:13 Uhr
geschrieben von Tobias Meyer

Luxnote GmbH (Laatzen)

Rücksendeporto wird nicht erstattet, obwohl mehrfach zugesichert

Kurze Zusammenfassung der Geschehnisse: Notebook bestellt am 03.04.2009, geliefert per Nachnahme am 06.04., Artikel gefiel nicht, also Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht und (gemäß Rücksprache) am 07.04. zur Post gebracht, um das Gerät per DHL zurückzuliefern. Den Einlieferungsbeleg samt aufgedruckter Quittung habe ich (auch dies wurde so besprochen), sodann eingescannt und der Firma Luxnote per Mail zukommen lassen.

SCHLAGWORTE

Der Kaufpreis des Notebooks wurde per Überweisung am 21.04. (hier eingehend) erstattet, jedoch ohne die Rücksendekosten in Höhe von 6,90EUR zu berücksichtigen. Dies habe ich sofort per Mail angemahnt. Man sicherte mir per Mail zu, den Differenzbetrag anzuweisen - eine entsprechende Gutschrift auf meinem Bankkonto konnte ich nicht verzeichnen. Regelmäßige Nachfragen ergaben immer wieder die Aussage, man werde sich sofort darum kümmern.

Zuletzt habe ich am 30.04. per Mail die Firma Luxnote aufgefordert, den Betrag zu erstatten. Auch hierauf erfolgte indes keine Reaktion. Es lässt sich also die Vermutung formulieren, dass die Firma Luxnote finanziell so aufgestellt ist, dass die Erstattung von 6,90EUR eine unüberwindbare finanzielle Hürde darstellt.

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Meine Forderung an Luxnote GmbH: Erstattung der Rücksendekosten


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Kommentare und Trackbacks (13)


07.05.2009 | 14:18
von Zoltan | Regelverstoß melden
Bei Widerruf trägt die Rücksendekosten generell der Käufer selbst.
Zumindest solange bis das Bundesverfassngsgericht es irgendwann anders entscheidet.

07.05.2009 | 14:24
von Tobias Meyer | Regelverstoß melden
Falsch, bei Rücksendungen, deren Warenwert über 40EUR beträgt, muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.

07.05.2009 | 20:38
von Zoltan | Regelverstoß melden
 spider monkey Tobias Meyer: Falsch! Dies liegt gerade als Klage beim Bundeverfassungsgericht, damit dies gestürzt wird, da es keinem Onlinehändler zumutbar ist dies zu tragen. Solange wie hier nichts genau entschieden ist, kann dies jeder Unternehmer ablehnen. Schließlich zahlt Ihnen bei H&M auch keiner Ihre Spritkosten wenn Sie eine Hose zurückbringen.

07.05.2009 | 22:00
von Tobias Meyer | Regelverstoß melden
Dieser Vergleich hinkt gewaltig, da beim Kauf in einem Ladengeschäft keinerlei Rückgaberecht besteht.

Und bis keine finale Entscheidung getroffen wurde, ist der status quo eben der, dass ein Onlinehändler die Rücksendekosten zu erstatten hat, wenn der Warenwert mehr als 40€ beträgt.

Aber das kann hier auch weitestgehend außer Acht gelassen werden, da mir eine Erstattung zugesagt wurde, diese Zusage aber nun nicht gehalten wird, was nicht gerade die Seriösität in besonderem Maße unterstreicht.

08.05.2009 | 06:26
von Hans Albern | Regelverstoß melden
 spider monkey Zoltan

www.luxnote-hannover.de/information.php?infoid=1

Wenn der Verkäufer es so anbietet, dann sollte man sich auch darauf verlassen können, oder?
Ich denke allerdings, dass die Versandkosten noch erstattet werden. Solche Kleinigkeiten können immer mal schiefgehen, wenn irgendjemand in der Buchhaltung gepennt hat.

13.05.2009 | 23:38
von Marco | Regelverstoß melden
Kann Tobias Meyer nur recht geben. Solange der Kauf privat ist, besteht das Widerrufsrecht, muss der Verkäufer ab einem Warenwert von 40€ die Versandkosten erstatten. Zudem haben Sie ja auch eine schriftliche Zusage - also in der Hoffnung, dass das Geld bald bei Ihnen ist.

Gruß
Marco

15.06.2009 | 14:16
von Tobias Meyer | Regelverstoß melden
Noch immer keine Neuigkeiten.
Entweder ist der Laden inzwischen noch nicht mehr existent oder man hält es einfach nicht für nötig zu antworten.

15.06.2009 | 14:16
von Tobias Meyer | Regelverstoß melden
...ich meinte natürlich "SCHON" nicht mehr existent. 8-)

20.09.2009 | 17:08
von Tobias Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist einfach unverschämt, dass man nicht mal eine simple Rückmeldung von Firma Luxnote erhält.
Auch wenn dieser klein ist: es liegt hier ein Betrugsdelikt vor!


14.10.2009 | 16:27
von ReclaBoxler-2954254 | Regelverstoß melden
Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem großen Anbieter von VoIP-Telefonie. Die Erstattung der Rücksendekosten wurde mir - entgegen den Fernabsatzregelungen - ausdrücklich zugesagt. Anschließend bestritt man das immer wieder. Ich drohte mehrfach mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und setzte eine Zahlungsfrist. Nachdem diese verstrichen war, beantragte ich online einen Mahnbescheid wegen der 6,95 €. Kosten des Mahnverfahrens (vorzustrecken): 23 €. Die Firma legte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Also erhob ich Klage (weiter Kostenvorschuss von 52 €). Darauf hin erkannte die Beklagte endlich den Anspruch an und wurde entsprechend zur Zahlung der 6,95 € einschließlich sämtlicher Kosten verurteilt.

Das Ganze war sicherlich ein großer Aufwand für 6,95 €. Aber mir ging es dabei ums Prinzip. Unter 10.000 Betrogenen weiß sich einer halt auch mal zu wehren. Ich will dich jetzt damit aber nicht ermutigen ebenso zu verfahren. Wenn die nämlich pleite sind, bleibst du auf den Kosten sitzen.

26.11.2009 | 21:50
von ReclaBoxler-8329826 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2954254:
Handelt sich dabei um Sipgate? Warum nicht Ross und Reiter nennen? Habe mit sipgate nämlich das gleiche Problem. Das hat wohl System.

Auch die komplette RMA-Abwicklung von sipgate schränkt Kunden unzulässig in der Ausübung ihres Widerrufsrechts ein. Das beginnt schon damit, dass zwingend nach dem Grund der Rücklieferung gefragt wird, obwohl es in der Widerrufsbelehrung eindeutig heißt: "... ohne Angabe von Gründen".

Auch die weiteren Einschränkungen sind sämtlichst komisch: "Die Ware muss in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt sind, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen, auch wenn der Schaden durch den Transport entstanden ist. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen."

Da sollte sich dringend mal ein Abmahner darum kümmern.

27.11.2009 | 12:16
von Frederic Paulisch | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

zunächst wollen wir hier klarstellen, dass sipgate bei einem Warenwert von über € 40 die Kosten für die Rücksendung i.H.v. € 6,95 automatisch erstattet. Der geschilderte Fall kann uns also nicht betreffen!

Wenn Ihr Verbesserungsvorschläge habt oder feststellt, dass wir einen Fehler gemacht haben, wäre es doch einfacher, sich einfach bei uns zu melden, anstatt einen "Abmahner" zu beauftragen, der nur unnötig Kosten produziert. Dennoch entschuldigen wir uns für diesen Text, den wir versehentlich nie geändert hatten, als wir in der Vergangenheit die Widerrufsbelehrung an die Gesetzesänderungen angepasst haben.

Selbstverständlich haben wir uns um dieses Versehen bereits gekümmert und diesen Hinweis geändert bzw. an die geltenden AGB angepasst.

Liebe Grüsse

Euer sipgate-Team

03.12.2009 | 16:10
von ReclaBoxler-8018226 | Regelverstoß melden
Hallo sipgate,

natürlich betrifft der geschilderte Fall Sie! Es wurde am 6.11. zunächst nur der Warenwert erstattet, und nachdem ich am 9.11. und am 11.11. per Email die Erstattung der Rücksendekosten angemahnt hatte, bekam ich keine Antwort mehr. Erst nachdem (und vermutlich weil) Sie hier am "Pranger" stehen, wurde mir nun am 1.12. das Porto zurückerstattet.



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