Von AOK Baden-Württemberg beantwortete Beschwerde. | 990 Views | 07.11.2013 | 15:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1125643

AOK Baden-Württemberg (Heilbronn-Franken)

Gesetz zur Beseitigung von Überforderung bei Beitragsschulden

Bestell-/Kundennummer: 254578334

Per Telefon eine Beratung wegen Mitgliedschaft in Anspruch genommen. AOK-Mitarbeiter sagte Beitragshöhe für mich als Selbstständiger ca 130€/Monat. Beitragsbescheid wurde aber mit fast 400€/Monat zugestellt. Zu zahlender Betrag = 6600€. Sofortige Beauftragung des Gerichtsvollziehers vonseiten AOK -TROTZ- fristgerechtem Widerspruch UND sofortiger Schufaeintrag UND AOK-Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung! Widerspruch wurde nach über 10 Wochen "Bearbeitungszeit" abgelehnt - für mich komme keinerlei Ermäßigung in Frage -TROTZ- Vorlage aller Unterlagen nebst vorliegendem Härtefall bei der Betrieblichen Situation. Erneut Widerspruch eingereicht - wieder abgelehnt (nach 6 Wochen) jetzt Weiterleitung an den Widerspruchausschuss.

SCHLAGWORTE

Die Übernahme meiner Ärztlichen Behandlungskosten wird vonseiten der AOK verweigert - was aber die AOK nicht davon abhält weiterhin "Mitgliedsbeiträge" zu verlangen!

Da dieser Widerspruch aller Vorraussicht nach wieder abgelehnt wird - ist eine Klage beim zuständigen Sozialgericht unausweichlich.

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Meine Forderung an AOK Baden-Württemberg: Rechtsprechung durch Sozialgericht!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.11.2013 | 15:32
Firmen-Antwort von: AOK Baden-Württemberg
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir haben Ihre Beschwerde an unsere Bezirksdirektion in Heilbronn weitergegeben. Sobald wir von dort eine Antwort haben, werden wir Ihnen diese zukommen lassen.

Es tut mir sehr leid, dass Sie wegen Ihrer Mitgliedschaft solche Probleme haben. Sie hatten ja aber bereits geschrieben, dass Sie Widerspruch eingelegt hatten und die Sache nun im Widerspruchsausschuss behandelt wird. Dies ist ein im Sozialgesetzbuch einer Klage vorgeschaltetes rechtliches Verfahren, bei dem wir als Kundenmanagement nicht mehr eingreifen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Rinck - AOK Baden-Württemberg

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Kommentare und Trackbacks (6)


15.11.2013 | 08:48
von ReclaBoxler-1125643 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion bisher. Ist ja wohl bei der AOK üblich


21.11.2013 | 18:13
von ReclaBoxler-1125643 | Regelverstoß melden
Guten Tag Fr. Rinck,
egal welches Ende diese "Angelegenheit" nimmt - ich werde diese Sache mit allen mir zur Verfügung stehenden Pressemitteln veröffentlichen.
Solch eine Vorgehensweise ist keinesfalls angebracht und wird auch nicht geduldet.

Jedwedem AOK "Kunden" kann ich nur raten:
LASST EUCH SOWAS NICHT GEFALLEN!
Eine Klage nach der anderen gegen diese "AOK" einreichen!

Getreu nach der Devise:
Bitte bleiben Sie gesund (AOK TV-Werbespot).
Was fürs Volk bedeutet:
Werde ja nicht krank! Denn sonst lernst du unsere AOK kennen (Realität)!

29.11.2013 | 17:11
von ReclaBoxler-1125643 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur eine angebliche "Weiterleitung" der Beschwerde vonseiten der AOK-bediensteten Sabine Rinck.
Welche sich als LÜGE bewahrheitet hat!

Nach wie vor keinerlei Antwort des Widerspruchausschußes.
Nach wie vor Tagesordnung bei dieser "Organisation"!

Sabine Rinck - schämen Sie sich! Mitsamt Ihrer sauberen AOK Organisation!


19.12.2013 | 18:08
von ReclaBoxler-1125643 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder Antwort vonseiten Frau Rink´s angeblicher weiterleitung. noch vom Widerspruchausschuß.
Stattdessen einen NOCH HÖHEREN BEITRAGSBESCHEID von dieser "Organisation" erhalten.


29.12.2013 | 17:54
von ReclaBoxler-1125643 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer "nur" eine NOCH HÖHERE Beitragsforderung!
Keine Antwort von Fr. Rink - oder dem Sachbearbeiter Marcel Senghas - oder dem Widerspruchausschuss.
Stattdessen ist der Heil- und Kostenplan meines Zahnarztes bei AOK "niemals" angekommen (hat wohl die Deutsche Post geklaut). auch wird mir weiterhin die Ausstellung meiner Versichertenkarte verwehrt (trotz Sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältniss). Hier wird Begründet: Kein Foto erhalten (zum 3ten mal). also hat hier die Post wieder geklaut!

AOK:
Lächerlicher Verein!


03.02.2014 | 16:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


08.02.2014 | 17:52
von ReclaBoxler-1125643 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie vorrausgesehen entscheiden diese Sache nun die Richter beim Sozialgericht. da dieser "AOK" jedwede Menschlichkeit abhanden gekommen ist!




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