HELIOS Kliniken GmbH (Wuppertal)
Unglaublicher Krankenhausaufenthalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem Krankenhausaufenthalt im Helios Wuppertal-Barmen habe ich nicht nur in meinen eigenen Augen Unglaubliches erlebt:
Nachdem ich am Samstag, den 26.10.2013 wegen starker, seit über 24 Stunden andauernder Kopfschmerzen mit Druck auf das linke Auge in der Notfallambulanz des Helios Wuppertal-Barmen vorgesprochen und erste Untersuchungen (z. B. CT) einen Schlaganfall oder ähnliches ausgeschlossen war, legte man mir eine stationäre Aufnahme nahe, um evtl. entzündliche Prozesse im Gehirn durch weitere Untersuchungen ausschliessen zu können.
Da ich zusätzlich unter einem entgleisten Diabetes litt, habe ich mich damit einverstanden erklärt und unter Berufung auf meine private Zusatzversicherung bei der DKV um Unterbringung in einem Zweibettzimmer gebeten, was dann auch relativ zügig erfolgte. Ich mußte dann allerdings feststellen, dass das Zimmer nicht über eine eigene Nasszelle verfügte, sondern diese mit dem Nebenzimmer geteilt wurde. Da es sich ja um eine Aufnahme am Wochenende handelte, habe ich dies dann auch erst einmal so hingenommen. Aber welche Überraschung: Durch im Badezimmer vorhandene Toilettenartikel stellte ich (weiblich) fest, dass das Badezimmer von der anderen Seite her von Männern benutzt wurde. Ich betrachte es als eine Zumutung, wenn weibliche Wahlleistungspatienten sich eine Nasszelle mit Männern teilen müssen, die ein deutlich anderes Hygieneverhalten haben als Frauen. Zudem verfügte die Nasszelle noch nicht einmal über einen Hygienemülleimer, so dass man irgendwelche Hygieneartikel in einen offenen Papierkorb für die Papierhandtücher hätte entsorgen müss. Ich habe dann bei Bedarf eine öffentliche Toilette im Krankenhaus aufgesucht, obwohl man als zusatzversicherter Patient einen Anspruch auf eine eigene Nasszelle im Zweibettzimmer hat.
Zudem kannte ich aus früheren Aufenthalten in Ihrem Hause, dass die Wahlleistungen mit erheblichen Annehmlichkeiten wie z. B. die Stellung von Handtüchern und Toilettenartikeln, Tageszeitung, Obstkorb etc. verbunden waren.
Unter den jetzigen Voraussetzungen wird es sich jeder Wahlleistungspatient künftig überlegen, ob er bei einem erneuten Aufenthalt die Wahlleistungen überhaupt in Anspruch nehmen wird, da man in erster Linie eine Zusatzversicherung wegen einer besseren Unterbringung abschließt und nicht wegen der chefärztlichen Behandlung, da auch die anderen Ärzte in den meisten Fällen eine korrekte Behandlung gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Gärtner
20.11.2013 | 12:38
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Die Beschwerde unserer Patientin ist von uns geprüft und direkt beantwortet worden. Wir sehen davon ab, uns öffentlich zu äußern. Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, an uns herangetragene Kritikpunkte zu hinterfragen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, die die Versorgung unserer Patienten weiter verbessert.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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