700 Views | 04.11.2013 | 15:04 Uhr
geschrieben von Victoria

Nintendo of Europe GmbH (Grossostheim)

Defektes Gerät

Vor genau zwei Wochen habe ich mir einen Nintendo 3DS XL gekauft.

SCHLAGWORTE

Leider war das Gerät beim Kauf bereits defekt. Ich bin also direkt am nächsten Tag wieder zum Händler wo mir gesagt wurde, dass das Gerät nicht mehr einfach ausgetauscht werden dürfte, sondern eingeschickt werden müsste. Das würde ca. 2 Wochen (!) dauern.

Mir blieb also nichts anderes übrig, als es einschicken zu lassen.

Und was passiert? Genau das was man erwartet. Nintendo hat das defekte neue Gerät repariert, anstatt es auszutauschen.

Ich hab also 200€ für ein Gerät bezahlt das bereits repariert werden musste.

Gerade für jemanden, der sehr darauf bedacht ist, an seine Geräte nichts drankommen zu lassen, ist das sehr schlimm.

Der Händler wollte das Gerät nicht mal zurück nehmen und beim Nintendokundenservice wollte mir auch keiner helfen.) :

Der Reperaturservice hat sogar nen Kratzer aufs Gehäuse gemacht, und jetzt muss ich das Gerät NOCHMAL einschicken. Spielen konnte ich bisher noch gar nicht.

Freude am Spiel kann man das ja wohl kaum nennen. Ich bin total frustriert. Die Zeit die ich dafür aufwenden muss, gibt mir ja auch keiner zurück.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Nintendo of Europe GmbH: Umtausch gegen neues Gerät


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


04.11.2013 | 16:51
von Fred S. | Regelverstoß melden
Nach § 439 Abs. 1 haben sie einen Anspruch auf eine mängelfreie Sache. Mängelfrei ist Neu - ohne Reparatur. Das wäre ja noch schöner, da verkaufen die kaputte Sachen und er der Dumme wäre der Kunde.
Bleiben Sie hart, verlangen Sie ein neues Gerät. Ansprechpartner und Garantiegeber ist der Händler und nicht der Hersteller. s. auch § 437 BGB. Mit dem Hersteller haben Sie de facto nichts zu tun, Ihr Vertragspartner ist immer der Händler, sprich der Verkäufer, mit dem Hersteller haben Sie keinen Vertrag- da brauchen sie sich nicht darauf einzulassen, das ist Gesetz. Die versuchen das immer wieder abzuwimmeln!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!